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09.09.02
16:33 Uhr
CDU

Kerssenbrock: Aufhebung des Haftbefehls ändert an der politischen Brisanz der Affäre um das Kieler Schloß nichts

LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 360/02 vom 09. September 2002

Untersuchungsausschuss Kerssenbrock: Aufhebung des Haftbefehls ändert an der politischen Brisanz der Affäre um das Kieler Schloß nichts „Die Aufhebung des Haftbefehls gegen Herrn Dr. Pröhl ändert an der politischen Brisanz der Schloß-Filz-Affäre nicht das Geringste. Strafrechtlich war erkennbar von Anfang an nicht viel zu erwarten, zumal es den Tatbestand versuchter Untreue nicht gibt.“ Dies erklärte der amtierende Obmann der CDU-Landtagsfraktion im 2. Untersuchungsausschuß Dr. Trutz Graf Kerssenbrock zur der Aufhebung des Haftbefehls am heutigen Tage.
Kerssenbrock weiter: „Der Landesregierung hilft die Aufhebung des Haftbefehls erst recht nichts, weil die Anrüchigkeit des Vorganges, daß unter den Augen der Spitzen der Landesregierung ein hoher Landesbediensteter seine persönlichen Zukunftspläne zum Erwerb einer wertvollen Landesimmobilie verwirklichte und keiner was gesehen haben will, vollen Umfangs bestehen bleibt. Pröhl wird die Sichtbarkeit seines Tuns nun voraussichtlich mit umso größerer Deutlichkeit als Zeuge bekunden.“