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20.06.02
15:31 Uhr
B 90/Grüne

Rainder Steenblock zu Diäten: Späte Einsicht ist besser als keine - aber der Schaden bleibt

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 10, 42 – Abgeordnetengesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel und Einkommensteuergesetz - Durchwahl: 0431/988-1503 Dazu sagt der Abgeordnete von Bündnis 90/ Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 DIE GRÜNEN und Mitglied der Landtagsarbeits- Mobil: 0172/541 83 53 gruppe „Diäten“, Rainder Steenblock: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 156.02 / 20.06.2002



Späte Einsicht ist besser als keine – aber der Schaden bleibt Die öffentlichen Proteste haben anscheinend Erfolg. Eine Diätenreform, die die Vorteile für die Parlamentarier berücksichtigt, andere notwendige Reformvorschläge der Diätenkommis- sion aber in die parlamentarische Warteschlange schickt, ist vom Tisch.
Dies haben Bündnis 90/ DIE GRÜNEN von Anfang an gefordert. Es ist gut, dass die anderen Fraktionen sich in unterschiedlichem Tempo auf unsere Vorschläge zubewegen. Der Scha- den, der durch das unsensible Vorgehen der anderen Landtagsfraktionen in der öffentlichen Darstellung von Politikern angerichtet wurde, ist groß und wird kurzfristig nicht zu beheben sein. Wir hoffen aber, dass die Lernbereitschaft gerade der großen Fraktionen jetzt nicht auf halber Strecke Halt macht. Wir wollen keine Rosinenpickerei, sondern ein Gesamtpaket das konsequenterweise auch die Frage der Verkleinerung des Parlaments beinhaltet.



Hinweis: Den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 15/1961) finden Sie umseitig abgedruckt Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
zu TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordne- tengesetzes

Der Landtag wolle beschließen: 1. Der Landtagtag beauftragt die vom Landtagspräsidenten eingerichtete Arbeitsgruppe „Di- äten“, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordne- tengesetzes zu erarbeiten und so rechtzeitig vorzulegen, dass die Gesetzesänderungen mit Beginn der 16. Legislaturperiode in Kraft treten können.
Die Änderungen des Abgeordnetengesetzes sollen sowohl eine Neuregelung der Abgeord- netenentschädigung inclusive der von Verfassungsgericht geforderten Begrenzung der Funk- tionszulagen beinhalten wie auch Vorschläge zur Neuordnung der Renten- und Krankenver- sicherung der Abgeordneten enthalten.
2. Der Landtag empfiehlt der Arbeitsgruppe „Diäten“,
• dem Vorschlag der Schleswig-Holsteinischen Diätenkommission zu folgen und die Höhe der Grunddiät an der Richterbesoldung (R 2) zu orientieren.
• für den Landtagspräsidenten und die Vizepräsidenten Funktionszulagen festzusetzen und darüberhinaus zu prüfen, wieweit herausgehobene Ämter innerhalb der Fraktio- nen jeweils über Funktionszulagen des Landtages oder über gesonderte Zahlungen der Fraktionen zu vergüten sind. Die Funktionszulagen für die Vizepräsidenten sollten dabei 25%, die für die Parlamentarischen Geschäftsführer 40% und die für den Land- tagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden 55% der Grunddiät nicht übersteigen.
• das Tagegeld für die Abgeordneten abzuschaffen und bei einer Regelung der pau- schalen Abgeltung von berufsbedingten Aufwendungen die besondere Rechtsstellung der Abgeordneten zu berücksichtigen. In dieser Frage ist ein abgestimmtes Verhalten aller Bundesländer wünschenswert.
• bei der Vergütung der Fahrtkosten ein Regelung zu finden, die auf einer „spitzen“ Ab- rechnung der tatsächlichen Fahrtkosten beruht, wobei ein Erstattung für die Fahrten im Wahlkreis künftig entfallen soll.
3. Der Landtag bittet den Innen- und Rechtsausschuss, die Beratungen des Landeswahlge- setzes mit dem Ziel abzuschließen, noch in der 15. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zu Vergrößerung der Wahlkreise vorzulegen, der die Anzahl der Landtagsmandate wirkungsvoll auf 75 beschränkt und diesen Gesetzentwurf zeitgleich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in den Landtag einzubringen.

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