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20.06.02
15:08 Uhr
SPD

Lothar Hay zu TOP 10 + 42: Alle Punkte noch einmal diskutieren und bewerten

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 20.06.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 10 + 42 – Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes + Änderung des Ein- kommensteuergesetzes und ggf. weiterer rechtlicher Grundlagen

Lothar Hay:

Alle Punkte noch einmal diskutieren und bewerten
In den vergangenen Wochen hat es eine sehr emotionale und auch aggressive Debatte zum Thema Diätenreform gegeben. Auch in den beiden großen Parteien ist diese Debatte mit unter- schiedlicher Intensität, aber deutlicher Kritik an Abgeordneten geführt worden. Bei einem bin ich mir sicher: Jede Diätenerhöhung – und mag sie noch so klein sein – führt bei Wählerinnen und Wählern zu Aufwallungen und Ablehnungen. Ich habe seit 1992 noch keine einzige Debatte um eine Diätenerhöhung erlebt, in der auch nur der Ausgleich der Inflationsrate für Abgeordnete ak- zeptiert wurde. Dies war in wirtschaftlich besseren Zeiten genauso wie in wirtschaftlich schlechte- ren Zeiten.

Hier spielt sicherlich ein Unverständnis von niedrigen Einkommensbeziehern, das ich durchaus nachvollziehen kann, genauso eine Rolle wie ein Neidfaktor, der sich darauf bezieht, dass die Abgeordneten selbst über die Erhöhung der Diäten entscheiden müssen – je nach Standpunkt.

Die Diätenkommission wollte mit ihren Empfehlungen die Übernahme eines Abgeordnetenman- dats für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der unterschiedlichsten Berufsgruppen interes- sant machen. Zu beachten ist auch, dass auf eine Strukturveränderung der Diäten in Schleswig- Holstein seit zehn Jahren verzichtet wurde in Erwartung des Urteils des Bundesverfassungsge- richtes. Die Diätenkommission hat ihren Vorschlag als Paketvorschlag angesehen, der nach ih- ren Vorstellungen auch nur als Gesamtlösung umgesetzt werden sollte.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Für die Diätenkommission gilt wie für alle Menschen, dass sie nicht unfehlbar ist. Insofern ist Kri- tik am Bericht statthaft, dieses gilt selbstverständlich auch für den vorgelegten Gesetzentwurf, der das Ergebnis der interfraktionellen Arbeitsgruppe ist.

Was ich aber nicht bereit bin hinzunehmen, ist eine Kritik wie die des Bundes der Steuerzahler. Wenn man sich die Argumentation auf der Zunge zergehen lässt, wäre es doch dem Bund der Steuerzahler - überspitzt ausgedrückt - am liebsten, wenn es Parlamente überhaupt nicht gäbe. Deshalb bin ich auch nicht bereit, mich mit einem Verband, dessen Denken an vorparlamentari- sche Zeiten erinnert, in dieser Frage auseinander zu setzen. Mit allen anderen gern. Ich sage für die SPD-Landtagsfraktion: Wir alle hier im Parlament sollten selbstbewusst unsere Position ver- treten und gemeinsam für die dauerhafte Absicherung einer qualitätsvollen Parlamentsarbeit auch für die Zukunft streiten.

Es ist mit Bezug auf das Inkrafttreten der Vorwurf laut geworden, die Parlamentarier betrieben hier Rosinenpickerei und würden sich die guten Teile jetzt genehmigen und die schwierigen Fra- gen bis zum Jahre 2005 aufheben. Gemeint sind damit die Fragen der Alterssicherung, der Ge- sundheitsvorsorge und der steuerlichen Absetzbarkeit mandatsbedingter Ausgaben. Dieses ist aber nur rechtlich lösbar durch eine bundesgesetzliche Regelung.

Die interfraktionelle Initiative in Richtung Bundesrat macht deutlich, dass wir mit einer hoffentlich großen Mehrheit im Parlament den Weg gehen wollen für die Vorschläge der Diätenkommission, Mehrheiten auf Bundesebene zu finden. Wir erwarten von der Landesregierung, dass unabhän- gig von Wahlterminen mit Nachdruck an der Bearbeitung der Initiative und dem Vorlegen von Er- gebnissen gearbeitet wird. Zusätzlich werde ich als Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion Ge- spräche mit der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion und mit den SPD-Fraktionsvorsitzenden in den Länderparlamenten führen. Ich gehe davon aus, dass mich unsere SPD- Bundestagsabgeordneten aus Schleswig-Holstein bei einer Bundesregelung unterstützen wer- den.

In einem Punkt ist die SPD-Landtagsfraktion allerdings aus grundsätzlichen Erwägungen nicht der Auffassung der Diätenkommission – gemeint ist der Vorschlag der Abschaffung der Kosten- pauschale. Der verfassungsrechtlich besondere Status von Abgeordneten steht im Widerspruch zu notwendig werdenden Auskunftsverpflichtungen über das Erfordernis einer mandatsbedingten -3-



Ausgabe gegenüber dem Finanzamt. Außerdem ist die SPD-Fraktion der Auffassung, dass durch eine solche Regelung das grundsätzliche Recht der Zeugnisverweigerung der Abgeordneten ausgehöhlt wird.



Ich möchte noch einmal ins Gedächtnis rufen, um was es eigentlich geht. Das Bundesverfas- sungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die aus meiner Sicht an der Wirklichkeit unserer Gesellschaft vorbei geht. Sie hat nämlich den Gedanken der Gleichheit für alle Abgeordneten für wichtiger gehalten als die natürlich in jeder Fraktion und in jedem Parlament vorhandene unter- schiedliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Dieses führt zu unterschiedlicher Funk- tionswahrnehmung innerhalb der Fraktionen. Der vorgelegte Entwurf beinhaltet, dass nicht mehr wie jetzt 51 von 89 Abgeordneten Funktionszulagen unterschiedlicher Höhe erhalten, sondern in Zukunft nur noch zwölf.

Der Vorschlag der Arbeitsgruppe Diäten orientiert sich bei der Höhe von 68.400 € am Vorschlag der Diätenkommission. Herausgenommen worden sind die Beträge für Alters- und Gesundheits- vorsorge. Dieses bedeutet, dass das Gehalt eines normalen Angeordneten monatlich bei 5.700 € liegt. Dazu muss gesagt werden, Abgeordnete erhalten kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die- ses wird auch in Zukunft so bleiben. Diese neue Höhe bei der Abgeordnetenentschädigung ent- spricht dann den Jahresgehältern von Richtern, Oberstudiendirektoren oder auch hauptamtlichen Bürgermeistern in Kommunen bis 20.000 Einwohnern.

Alle Punkte werden im Rahmen der weiteren Beratung von uns noch einmal eingehend zu disku- tieren und zu bewerten sein. Die SPD-Fraktion ist für eine sorgfältige, ohne Zeitdruck stattfinden- de Beratung in den parlamentarischen Gremien, bevor es zu einer zweiten Lesung kommt. Wir gehen davon aus, dass die 2. Lesung im Jahre 2003 stattfinden wird. In diesem Zusammenhang ist dann auch die Entscheidung zu treffen, wann dieses Gesetz in Kraft treten soll.

Dieses bedeutet jedoch für den Landtagspräsidenten, dass er dann verpflichtet ist, einen Vor- schlag zur Diätenanpassung noch in diesem Jahr vorzulegen. Auszuschließen sind dann sicher- lich nicht erneute Diskussionen, die auch eine Erhöhung der Diäten aufgrund der Inflationsent- wicklung für nicht statthaft halten. -4-



Ich fasse zusammen: Das Bundesverfassungsgericht hat Vorgaben gemacht, die Ausgangspunkt für den heute vorliegenden Gesetzentwurf sind. Wir nutzen diese Vorgaben, die zu einer erhebli- chen Reduzierung der Funktionszulagen führen, um die Einkommen der schleswig- holsteinischen Landtagsabgeordneten so zu gestalten, dass eine Mitarbeit im Landtag auch für die Zukunft für viele noch attraktiv erscheinen kann. Lassen Sie uns mit Mut und Selbstbewusst- sein und ausreichender Beratungszeit in die Debatte gehen, um unsere Argumente draußen im Lande gegenüber allen offensiv vertreten.