Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Der Staatskanzlei droht eine gewalti ge Blamage
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 257/02 vom 19. Juni 2002Untersuchungsausschuss Dr. Trutz Graf Kerssenbrock: Der Staatskanzlei droht eine gewaltige Blamage Die Landesregierung scheint arbeitsrechtlich hilflos gegenüber Herrn Pröhl zu sein. Nicht anders kann die Tatsache gedeutet werden, dass die Landesregierung nunmehr gemeint hat, zu einer dritten fristlosen Kündigung Pröhls schreiten zu müssen. Dann scheint sie auch von den ersten beiden fristlosen Kündigungen genau so wenig zu halten wie das Arbeitsgericht Kiel bereits in der mündlichen Verhandlung Ende März angedeutet hat. Eine nunmehr offenbar ausgesprochene dritte Kündigung scheint ebenso wenig erfolgversprechend, weil die 14-Tages-Frist, innerhalb derer fristlose Kündigungen nach Kenntnisnahme von dem Kündigungsgrund ausgesprochen werden müssen, offenkundig nicht eingehalten worden ist. Damit droht der Staatskanzlei schon arbeitsrechtlich eine gewaltige Blamage, weil sie Pröhl, wenn sie es denn kann, allenfalls noch fristgerecht und ordentlich kündigen könnte. Dann aber müsste sie zugleich nachweisen, dass es für ihn keinerlei andere Beschäftigungsmöglichkeit innerhalb des Landsdienstes mehr gibt. Dies ist sicher keine leichte Aufgabe für die Staatskanzlei.