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17.05.02
11:34 Uhr
Landtag

Arens: Diätenreform muss in zwei Schritten umgesetzt werden

D E R L A N D T A G SCHLESWIG - HOLSTEIN 66/2002 Kiel, 17. Mai 2002 Sperrfrist: 17. Mai, Beginn der Pressekonferenz (ca. 13:30 Uhr)


Arens: Diätenreform muss in zwei Schritten umgesetzt werden

Kiel (SHL) – In der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts der interfraktionellen Diätenkommission erklärte Landtagspräsident Heinz- Werner Arens unter anderem:
I. Im Dezember 2001 schloss die durch den Landtag berufene Sachver- ständigenkommission zur Neuregelung der Diäten unter Leitung von Prof. Benda ihre Arbeit ab und leitete ihre Empfehlungen dem Schles- wig-Holsteinischen Landtag zu. Diese Empfehlungen wurden im Januar 2002 in den Fraktionen diskutiert. Die Fraktionen beschlossen die Ein- setzung einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Landtagspräsidenten. Der Auftrag an die Arbeitsgruppe lautete:
Erarbeitung entscheidungsreifer Vorschläge zur umfassenden gesetzli- chen Neuregelung der Diäten
• unter Berücksichtigung der zügigen Umsetzung des Urteils des Bun- desverfassungsgerichts und
• auf der Grundlage der Empfehlungen der Diätenkommission und hier besonders
− der drastischen Reduzierung von Funktionszahlungen auf ein un- abweisbares Mindestmaß 2

− der Umsetzung als Paketlösung.
Die Arbeitsgruppe hat einen Vorschlag zur Neuregelung der Entschädi- gung der Abgeordneten erarbeitet und den Fraktionen vor der Osterpau- se zugeleitet. Darüber hinaus wurde den Fraktionen ein Vorschlag für die Überarbeitung der sozialen Sicherungen vorgelegt.
Die Fraktionen haben den Vorschlag der Arbeitsgruppe in ihren Sitzun- gen erörtert und dieser mit großer Mehrheit zugestimmt. Es besteht Er- örterungsbedarf noch in Detailregelungen. Darüber hinaus ist die Ar- beitsgruppe von den Fraktionen beauftragt, auf der Grundlage des Vor- schlages einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Abgeordnetengeset- zes zu erarbeiten und das Arbeitsverfahren bezüglich der Neuregelung der sozialen Sicherungssysteme mit den anderen Parlamenten einzulei- ten.


II. 1 Die Empfehlung der Diätenkommission (im Folgenden: DK), eine Neu- regelung der Diäten für die schleswig-holsteinischen Abgeordneten im Paket zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, wird von den Fraktionen mit großer Mehrheit im Grundsatz akzeptiert. Dennoch wird es zeitlich zu zwei Zeitpunkten zur Umsetzung kommen: §§ 6 bis 15 sowie § 16 Abge- ordnetengesetz werden im Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommer- pause des Parlaments erarbeitet und beschlossen. Sie werden zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. §§ 17 bis 25 Abgeordnetengesetz werden im Verlauf 2002 auf der Bundesebene bearbeitet und in der ersten Jah- reshälfte 2003 gesetzgeberisch umgesetzt. Diese Paragraphen sowie der § 16 Abgeordnetengesetz werden mit Beginn der 16. Legislaturperi- ode in Kraft treten. Die Empfehlung der DK wird also aufgegriffen und differenziert umgesetzt.
Die Umsetzung des Diätenteils (Entschädigung) zum frühestmöglichen Zeitpunkt wird begründet
− einerseits mit der Absicht des Landtages seit langer Zeit, seine Diäten- regelungen strukturell neu zu ordnen; die Möglichkeit ist erst jetzt gege- ben, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fast 10 Jah- re hat auf sich warten lassen, im Jahre 2000 überfällig war und die not- wendigen Änderungen vorgibt 3

− zum anderen hat der Landtag einstimmig im September 2000 beschlos- sen, seine für nicht verfassungskonform befundene Diätenregelung zügig in eine verfassungskonforme Lösung umzusetzen
− für diesen Teil der Diätenregelung (§§ 6 bis 16 Abgeordnetengesetz) ist der Landtag als Gesetzgeber allein zuständig.
Die Umsetzung der Neuregelung der sozialen Sicherungssysteme zum Beginn der neuen Legislaturperiode wird begründet
− einerseits mit der Notwendigkeit, eine Neuausrichtung der sozialen Systeme zu erreichen, die nicht nur auf den Öffentlichen Dienst, sondern grundsätzlich auf Mandatsträger/innen aus den unterschiedlichsten Be- rufen ausgerichtet ist; für eine Umsetzung einer entsprechenden Neure- gelung ist der Beginn der 16. Legislaturperiode der frühestmögliche Zeitpunkt
− andererseits ist der Landtag auch für eine Neuregelung seiner sozialen Systeme ebenfalls als Gesetzgeber allein zuständig; dennoch ist es er- forderlich, einen Abstimmungsprozess mit den anderen Parlamenten (Länder und Bund) zu organisieren; Ziel muss es sein, eine einheitliche Neuregelung der sozialen Systeme in allen Parlamenten, mindestens a- ber abgestimmte Lösungen zu erreichen.
II. 2. Bezüglich der Diätenregelungen wird der Landtag die Empfehlungen der DK im Grundsatz umsetzen.
− Der Landtag folgt der Empfehlung der DK, das Grundgehalt der Abge- ordneten auf der Basis der Richterbesoldung (R 2 - Endstufe) festzuset- zen. Das sind für Abgeordneten im Jahr 68 200 EURO.
− Bezüglich der drastischen Reduzierung der Funktionszulagen (Rechtsprechung des BVG) folgt der Landtag den Empfehlungen der DK mit einer Ausnahme: Statt der von der DK empfohlenen 10 Funktionszu- lagen wird es künftig 12 geben. Oder um es anders herum zu formulie- ren: Statt der Reduzierung von gut 50 auf 10 (Empfehlung der DK) redu- ziert der Landtag auf 12 Funktionszahlungen.
Es sind dies: der/die Landtagspräsident/in (1), die Vizepräsidenten (2), die Fraktionsvorsitzenden (5), die Parlamentarischen Geschäftsfüh- rer/innen (4). In der Höhe Funktionszahlungen, hier hatte die DK einheitli- 4

che Aufschläge auf das Grundgehalt in Höhe von 80 % empfohlen, weicht der Landtag leicht ab:
Landtagspräsident/in und Fraktionsvorsitzende + 80 % Parlamentarische Geschäftsführer/innen + 70 % Vizepräsident/in + 30 %
Die Begrenzung der Funktionszahlungen auf wenige Spitzenpositionen sollte nicht nur gesetzlich, sondern auch in der LV festgeschrieben wer- den.
II. 3. Der Landtag folgt dem Vorschlag der DK, künftig alle mandatsbedingten Aufwendungen, für die bisher steuerfreie Aufwandsentschädigung ge- währt wurde, aus dem Grundgehalt zu bestreiten und als Werbungskos- ten steuermindernd abzusetzen, bzw. über die km-Pauschale im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzusetzen in zwei wesentlichen Punk- ten aus grundsätzlichen und unabweisbaren Erwägungen nicht:
− dies betrifft zum einen die Kostenpauschale von bisher 1600 DM/monatlich für den mandatsbedingten Aufwand; die Fraktionen sind der Auffassung, dass das Verfassungsgebot der Unabhängigkeit des Mandats nur garantiert werden kann, wenn dieser Teil des mandatsbe- dingten Aufwandes pauschaliert erstattet wird. Die Unabhängigkeit des Mandats lässt prinzipiell eine Überprüfung der Legislative durch die Exe- kutive nicht zu. Dies kollidiert grundlegend mit der aus der Verfassung statuierten Unabhängigkeit des Mandats gemäß Art. 38 GG. Die Kos- tenpauschale für den mandatsbedingten Aufwand wird auch künftig ab 01.01.2003 1600 DM (= 818,07 EURO) im Monat betragen; einmal in jeder Legislaturperiode ab 2005 wird sich der Landtag von einer unab- hängigen Sachverständigenkommission über die Angemessenheit der Höhe dieser Pauschale beraten lassen.
Ein weiteres Argument für die Beibehaltung der Kostenpauschale liegt darin, dass der Landtag die Höhe der Erstattungen für diese Aufwen- dungen begrenzt sehen will. Bei der Absetzung dieses mandatsbeding- ten Aufwandes als steuermindernde Werbungskosten ist eine solche Begrenzung durch den Landtag prinzipiell nicht möglich. Damit könnten in Bezug auf das Mandat Ungleichheiten auftreten, die gegen das Gleichheitsgebot verstoßen, welches auch für die Ausübung des Man- dats gilt. 5

− dies betrifft zum anderen die Erstattung von Fahrkosten zwischen dem Wohnsitz des/der Abgeordneten und dem Landeshaus. Dies wird bisher als steuerfreie Aufwandsentschädigung entweder auf Einzelnachweis o- der pauschal erstattet. Die DK hat auch hier vorgeschlagen, die Abge- ordneten sollten die Fahrkosten selbst aus ihrem Einkommen tragen. Diese Aufwendungen sollen nach dem Vorschlag der DK steuermin- dernd als Werbungskosten abgesetzt werden können. Die DK will die Gleichsetzung der Abgeordneten mit allen anderen Ar- beitnehmern, hält dies für zumutbar und sozial geboten. An dieser Stelle irrt die DK. Es kann nur rechtlich gleichbehandelt werden, was tat- bestandlich gleich ist. In diesem Sinne ist eine Gleichheit zwischen Ab- geordneten und Arbeitnehmern nicht gegeben. Jeder Arbeitnehmer kann wählen, ob er seinen Wohnsitz beibehält oder an den Standort des Ar- beitsplatzes verlegt. Er kann die Lösung wählen, die für ihn vergleichs- weise günstig ist. Abgeordnete haben diese Wahl prinzipiell nicht. Sie sind an ihren Wohnort aus zwei Gründen gebunden: Zum einen sind sie mit ihrem Wohnsitz an ihren Wahlkreis gebunden, zum anderen haben sie ein Mandat auf Zeit. Der Landtag wird deshalb weiterhin ab 01.01.2003 seinen Abgeordneten die Fahrkosten zwischen Wohnort und Landeshaus erstatten. Dabei wird es weiterhin die Wahlmöglichkeit zwi- schen Einzelabrechnung und pauschaler Erstattung geben. Die bisher mögliche missbräuchliche Inanspruchnahme der Pauschalerstattung wird künftig gesetzlich verhindert werden.
II. 4. In allen anderen Regelungstatbeständen (Mitarbeiterkostenerstattung, Tagegeld, Übernachtungskosten, Reisen außerhalb Schleswig-Holsteins und Übergangsgeld) folgt der Landtag den Empfehlungen der DK. Ab- weichend von den Empfehlungen der DK werden Fahrkosten im Wahl- kreis nicht mehr erstattet.
III. Bezüglich der Neuregelung der Altersversorgung, der Krankenversi- cherung und der Pflegeversicherung macht sich der Landtag den Vor- schlag der DK zu Eigen. Das heißt, er will alle Versorgungssysteme auf Versicherungslösungen umstellen. Dies wird dem Berufsspektrum, aus dem die Abgeordneten kommen, erheblich gerechter; dies ermöglicht differenzierte Lösungen, die auf die Situation des Einzelnen besser zu- geschnitten werden können und dies ist für das Land - auf lange Sicht! - kalkulierbarer und kostengünstiger. Der Landtag wird diese Lösung in die bundesweite Diskussion einbringen. Dies geschieht einerseits durch den Landtagspräsidenten auf der in wenigen Wochen stattfindenden Präsidentenkonferenz sowie durch die Fraktionsvorsitzenden auf den 6

bundesweiten Fraktionsvorsitzendenkonferenzen dieses Jahres. Unab- hängig vom Ergebnis der Bemühungen des Schleswig-Holsteinischen Landtages wird es im Anschluss (1. Halbjahr 2003) die gesetzgeberi- sche Arbeit in Schleswig-Holstein mit dem Ziel der Neuordnung der so- zialen Systeme im Sinne der Empfehlungen der DK geben. In-Kraft- Setzung der dann beschlossenen Lösung wird der Beginn der neuen Le- gislaturperiode 2005 sein.


Herausgeber: Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postf. 7121, 24171 Kiel, Tel.: (0431) 988- Durchwahl -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax: (0431) 988-1119 V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Annette Wiese-Krukowska, E-Mail: Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de Internet: www.sh-landtag.de – Presseinformationen per E-Mail abonnieren unter www.parlanet.de/presseticker