Kerssenbrock: Vergebliche Geheimnistuerei der Ministerpräsidentin!
LANDTAGSFRAKTION S C H L E S WI G - H O L S T E I N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 193/02 vom 2. Mai 2002Kerssenbrock: Vergebliche Geheimnistuerei der Ministerpräsidentin!„Die Weigerung der Ministerpräsidentin, offenzulegen, in welcher Weise sie sich gegen den „Lüge“-Vorwurf des Herrn Brückner und anderer verteidigt, den ersterer gegen sie erhoben hat, nährt aufs Neue den Verdacht, dass ihre Lage juristisch so dürftig ist, dass sie sich scheut, ernsthafte Abwehrmaßnahmen gegen so gravierende Vorwürfe zu ergreifen.“Mit diesen Worten kritisierte der Kieler CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Trutz Graf Kerssenbrock die Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch Ministerpräsidentin Heide Simonis, in der diese unter Hinweis auf die Höchstpersönlichkeit von Ehrschutzansprüchen jede weitere Beantwortung hinsichtlich des Inhalts ihrer rechtlichen Abwehrmaßnahmen gegen Brückner, Pröhl und Presseorgane abgelehnt hatte. „Wenn die Ministerpräsidentin unseres Bundeslandes öffentlich der Lüge bezichtigt wird, dann ist das nicht nur ihre Privatsache, sondern auch Sache des Landes“, erklärte Kerssenbrock.Es werde der Ministerpräsidentin spätestens im Untersuchungsausschuss nicht mehr gelingen, ihre Geheimnistuerei fortzusetzen. Diese solle ihr offenbar jetzt noch eine Schonfrist – voraussichtlich aus taktischen Gründen - ermöglichen, indem sie durch ihr Schweigen Parlamentsrechte verletze. Sie wolle dabei vergessen machen, dass sie in ihrer Eigenschaft als Ministerpräsidentin angegriffen worden sei und auch in dieser Eigenschaft gehandelt habe.Der Abgeordnete wies weiter darauf hin, eine weitere Kleine Anfrage gestellt zu haben, in der er die Frage gestellt habe, ob die Ministerpräsidentin denn auch die Kosten ihrer anwaltlichen Hilfe privat trage.Anlage SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 15. WahlperiodeKleine Anfragedes Abgeordneten Dr. Trutz Graf Kerssenbrock (CDU)Rechtliche Maßnahmen der Ministerpräsidentin gegen das Magazin „Focus“ und Falk BrücknerIch frage die Landesregierung: 1. Wann und wo sind die von der Ministerpräsidentin angekündigten Klagen gegen das Magazin „Focus“ und Herrn Falk Brückner eingereicht worden? Handelt es sich jeweils um Hauptsacheklagen? Ist die Landesregierung bereit, den Wortlaut der Klage(n) zu veröffentlichen? Wenn nein, warum nicht? 2. Was ist in den Klagen, wenn sie erhoben worden sind, konkret beantragt worden? 3. Hat die Ministerpräsidentin, wenn die Klagen erhoben worden sind, eigene Beweismittel vorgelegt? Hat sie eine oder mehrere eidesstattliche Versicherung abgegeben? 4. Wenn Frage 3, 2. Satz mit „ja“ beantwortet wird: Welchen Inhalt hat oder haben die eidesstattlichen Versicherungen? 5. Hat die Landesregierung Informationen, wann mit Entscheidungen über die von der Ministerpräsidentin eingereichten Klagen zu rechnen ist? Ist in einer Sache bereits ein Verhandlungstermin anberaumt worden? Wenn ja, wann? 6. Hat die Ministerpräsidentin gegen die beiden oben genannten Prozessgegner auch Verfahren auf Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes anhängig gemacht? 7. Wenn nein, warum nicht?Dr. Graf Kerssenbrock SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 15. WahlperiodeKleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Trutz Graf Kerssenbrock (CDU)Kostentragung des Rechtsschutzes der Ministerpräsidentin in der Pröhl-AffäreVorbemerkung: Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des Unterzeichners Drucksache 15/1828 die Beantwortung von Fragen bezüglich des Inhalts der von ihr ergriffenen rechtlichen Maßnahmen gegen das Magazin „Focus“ und gegen Herrn Falk Brückner mit dem Hinweis auf die Höchstpersönlichkeit von Ehrschutzangelegenheiten der Ministerpräsidentin verweigert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wer hat das anwaltliche Mandat zur Vertretung der Ministerpräsidentin gegen das Magazin „Focus“ und gegen Herrn Falk Brückner erteilt - die Landesregierung, die Ministerpräsidentin in ihrer Amtseigenschaft oder die Ministerpräsidentin als Privatperson? 2. Wer hat die bisher vorliegenden Kostenrechnungen des beauftragten Rechtsanwalts (oder der beauftragten Rechtsanwälte) bezahlt? 3. Wenn das Land die bisher vorliegenden Kostenrechnungen bezahlt hat: in welcher Höhe sind bisher Kostenrechnungen bezahlt worden? 4. Ist zulasten der Landeskasse eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem beauftragten Rechtsanwalt (oder den beauftragten Rechtsanwälten) geschlossen worden? 5. Wenn Frage 4) mit „ja“ beantwortet wird: Was war Veranlassung für den Abschluß der Honorarvereinbarung, wenn doch Ehrschutzansprüche der Ministerpräsidentin höchstpersönliche Ansprüche sind?Dr. Graf Kerssenbrock