Helmut Frenz: Menschen nicht für Wahlkampfzwecke instrumentalisieren!
D E R L A N D T A G SCHLESWIG - HOLSTEIN 41/2002 Kiel, 26. März 2002Helmut Frenz: Menschen nicht für Wahlkampfzwecke instrumentalisieren!Kiel (SHL) – Die Unionsparteien von CDU und CSU haben nach der umstrittenen Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat angekündigt, die Zuwanderungsfrage zum Wahlkampfthema für die Bundestagswahl im September 2002 zu erklären. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Helmut Frenz, erklärt hierzu:“Ich warne dringend davor, das Thema ‚ Zuwanderungsgesetz, Auslän- der- und Flüchtlingsrecht‘ in den Wahlkampf zu ziehen. Diese gesell- schaftspolitische Rechtsmaterie ist viel zu komplex, um sie angemessen in einem Wahlkampf auf Straßen, in Wahlkampfarenen oder an Stammti- schen zu behandeln.“ Mit diesen Worten reagiert der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Helmut Frenz, auf die An- kündigung der CDU auf Bundesebene, die Zuwanderungsfrage zum Wahlkampfthema machen zu wollen. Es bestehe die große Gefahr, dass die Menschen, um die es in diesem Gesetz gehe, instrumentalisiert würden, um Wählerstimmen vornehmlich unter den vielen deutschen Arbeitslosen zu gewinnen.„Dadurch wird ein gesellschaftliches Klima geschaffen, in dem erneut Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gefördert werden. Politischer Stimmenfang auf dem Rücken von Ausländerinnen und Ausländern kommt einer politischen Klimaverpestung und Brunnenvergiftung gleich.“, sagte Helmut Frenz. „Deshalb appelliere ich an alle verantwortlichen Po- 2litikerinnen und Politiker, das Thema Ausländerpolitik im Rahmen des umstrittenen Zuwanderungsgesetzes im kommenden Wahlkampf auszu- sparen.“Unter Experten sei es unumstritten, dass Deutschland zukünftig auf Zu- wanderung angewiesen sein werde. „Die notwendige Aufnahme und In- tegration dieser Menschen kann jedoch nur gelingen, wenn ein auslän- derfreundliches Klima in unserer Gesellschaft geschaffen wird.”, betonte Frenz weiter.Im Übrigen bewertet Helmut Frenz das in der vorliegenden Form verab- schiedete Zuwanderungsgesetz nicht als großen Fortschritt in Sachen Ausländergesetzgebung. Es sei lediglich ein kleiner Schritt in Richtung auf einen realistischen Umgang mit der Frage der Einwanderung. Das Zuwanderungsgesetz beinhalte zwar Integrationsmaßnahmen in bisher nicht gekannter Form und bekenne sich dazu, dass Einwanderung mög- lich sein müsse.Im Bereich des humanitären Rechtsschutzes gebe es jedoch erhebliche Einschränkungen. Als Beispiele nannte Frenz die vorgesehene Über- prüfung der Entscheidung über die Flüchtlingseigenschaften nach drei Jahren; die Abschaffung der Weisungsunabhängigkeit der Einzelent- scheider sowie die Möglichkeit eines langfristigen Entscheidungsstopps des Bundesamtes für die Anerkennung von Flüchtlingen.Ausdrücklich begrüßte der Beauftragte die Aufnahme einer Härtefallre- gelung in Länderkompetenz. „Dies hat der Innenminister unseres Bun- deslandes seit langem gefordert. Endlich wird es umgesetzt“, freute sich Frenz.Herausgeber: Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postf. 7121, 24171 Kiel, Tel.: (0431) 988- Durchwahl -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax: (0431) 988-1119 V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Annette Wiese-Krukowska, E-Mail: Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de Internet: www.sh-landtag.de – Presseinformationen per E-Mail abonnieren unter www.parlanet.de/presseticker