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22.03.02
11:51 Uhr
SPD

Wilhelm Malerius zu TOP 25: Einfache und übersichtliche Genehmigungsverfahren gewährleisten

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 21.03.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 25 – Genehmigungsverfahren für Offshore Windparks


Wilhelm Malerius:

Einfache und übersichtliche Genehmigungsverfahren gewährleisten

Windenergie ist Struktur- und Mittelstandspolitik. Windenergie schafft Arbeitsplätze, und sie ist Wertschöpfung im eigenen Land. Wir tun also gut daran, im Rahmen der Nutzung dieser natürlichen Ressource einfache, nachvollziehbare und übersichtliche Verfahren zu gewährleisten und gleichzeitig das planungsrechtliche Instrumentarium in diesem Sinne auszurichten.

Es steht außer Frage, dass in den Genehmigungsverfahren für Offshore- Windkraftanlagen Nachbesserungen hinsichtlich der Genehmigungsverfahren vorge- nommen werden müssen. Gerade hinsichtlich der Ausübung von Bundes- und Län- derkompetenzen in dem Verfahren ist eine eindeutige Zuordnung erforderlich. Dies gilt auch für das planungsrechtliche Instrumentarium, das überarbeitet werden muss.

Offshore-Windenergieanlagen können sowohl im Bereich des deutschen Küstenmee- res als auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) errichtet und betrieben werden. Es liegen 29 Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für See- schifffahrt und Hydrographie vor. Beim Küstenmeer handelt es sich nach Seerechts- übereinkommen um die sogenannte Zwölf-Seemeilen-zone. Das deutsche Küsten- meer ist Teil des deutschen Staatsgebietes und unterliegt der uneingeschränkten Sou- veränität der Bundesrepublik. Für die Planung und Zulassung von Windenergieanla-
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



gen im Bereich des deutschen Küstenmeeres kommen die gleichen Vorschriften zur Anwendung wie für entsprechende Anlagen an Land.

Nach den Seerechtsübereinkommen kann ein Küstenstaat jenseits des Küstenmeeres innerhalb einer 200-Seemeilenzone eine ausschließliche Wirtschaftszone einrichten. Die AWZ gehört nicht zum Staatsgebiet des Küstenstaates und unterliegt nicht dessen uneingeschränkter Souveränität. Die Bundesrepublik hat durch Proklamation 1994 ei- ne ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee eingerichtet. Nach dem See- rechtsübereinkommen hat der Küstenstaat das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung in- nerhalb der AWZ durch Energieerzeugung aus Wind und soweit die Befugnis, zu die- sem Zweck Anlagen und Bauwerke zu errichten, zu betreiben und zu nutzen.

Das planungsrechtliche Instrumentarium ist unzureichend, wenn es um Vorhaben in der AWZ geht. Die bauplanrechtlichen Vorschriften gelten ausdrücklich nur für die ge- meindliche Bauleitplanung. Raumordnungs- und Regionalpläne werden jeweils für das Landgebiet sowie Teilräume der Länder aufgestellt. Auch wenn man davon ausgeht, dass die Durchführung raumplanerischer Maßnahmen in der AWZ nach der Kompe- tenzordnung des Grundgesetzes grundsätzlich in die Verwaltungszuständigkeit der Länder fällt, bleibt unklar, welches Küstenland die Verwaltungskompetenz hier jeweils besitzt. Das ist kein haltbarer Zustand.

Eine planmäßige Steuerung der Entwicklung kann daher hier einstweilen nur durch Konsensbildung im politischen Raum gewährleistet werden. Dazu sind wir alle hier in diesem hohen Hause aufgefordert, und die Landesregierung ist auf einem guten We- ge. Die Landesregierung ist dabei und vollzieht eine abgeglichene Position von Bun- desressorts und Küstenländern. Bei der Auswahl konfliktarmer, geeigneter Standorte für Offshore-Windenergieparks in der AWZ sind Standorte außerhalb geschützter oder anderer besonders wertvoller Gebiete ausgewählt worden. Für die Standortsuche sind die Karten des Bundesamtes für Naturschutz zu ökologisch besonders wertvollen Ge- bieten in Nord- und Ostseebereich ausgewertet worden. -3-



Beim Anlagenzulassungsrecht unterliegen Windkraftanlagen in der AWZ auch der Seeanlagenverordnung sowie, soweit die Verlegung und der Betrieb von Unterwasser- kabeln notwendig sind, dem Bundesberggesetz. Ich gehe davon aus, dass der vorlie- gende Antrag der CDU für die AWZ gilt. Damit greift dieser Antrag inhaltlich zu kurz, denn die Bundesbehörden erteilen die Genehmigung, nicht Landesbehörden. Und ü- berdies ist die Verwaltungskompetenz nicht eindeutig geklärt. Diese Umstände müss- ten im Antrag mindestens Berücksichtigung finden.

Der unlängst von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf des Rechts des Natur- schutzes und der Landschaftspflege hat zu mehr Rechtsklarheit beigetragen. Die Ge- nehmigung nach der Seeanlagenverordnung kann danach auch dann versagt werden, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelzuges oder sonstige schädliche Um- welteinwirkungen zu besorgen sind. Damit wird verdeutlicht, dass die Genehmigungs- verfahren für Windkraftanlagen in der AWZ vergleichbaren Umweltanforderungen un- terliegen wie Anlagen an Land oder im Küstenmeer.

Mögliche Umweltauswirkungen geplanter Offshore-Windparks werden künftig auf Ba- sis eines einheitlichen Anforderungsprofils untersucht. Dieses Standarduntersu- chungskonzept, das vom BSH gemeinsam mit externen Umwelt- und Naturschutzex- perten entwickelt wurde, soll eine nach derzeitigem Kenntnisstand optimale Bewertung der betroffenen Naturräume sowie die Erfassung denkbarer schädlicher Auswirkungen ermöglichen. Das Untersuchungskonzept hat zwei Vorteile:
1. Investoren erfahren bereits mit der Antragstellung den Umfang notwendiger Um- weltuntersuchungen, die sie für ihr Projekt in Auftrag geben müssen.
2. Die bei den ökologischen Untersuchungen gewonnenen Ergebnisse werden leich- ter miteinander vergleichbar, so dass auch die gebotene Gleichbehandlung der An- tragsteller gewährleistet ist.

Damit bestehen gute Voraussetzungen, auf denen wir zum Nutzen unseres Landes die Genehmigungsverfahren für Offshore-Windparks zum Nutzen auch der hiesigen Wirt- -4-



schaft unter Ausnutzung unserer Potentiale vorantreiben können. Diese Rahmenum- stände müssen sich jedoch in den Anträgen zur Sache widerspiegeln. Insoweit sehe ich im Antrag der CDU Nachbesserungsbedarf.