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22.03.02
10:18 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: "Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit-und Fi nanzpolitik!"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 121/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Freitag, 22. März 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Kernkraft/Folgen aus dem Unfall im KKW Brunsbüttel Günther Hildebrand, MdL


Christel Happach-Kasan: „Sicherheit vor



www.fdp-sh.de Wirtschaftlichkeit—und Finanzpolitik!“ In ihrem Beitrag zu TOP 18 & 23 (Unfall im KKW Brunsbüttel) sagte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Störfälle in Kernkraftwerken sind ernstzunehmende Vorgänge; Unfälle und Explosionen umso mehr. Deshalb ist es wichtig, dass alle Störungen und auch alle begründeten Verdachtsfälle zeitnah und umfassend untersucht werden.
Es gehört in die Eigenverantwortung des Betreibers eines Kernkraftwerks wie auch jeder anderen größeren technischen Anlage für einen störungsfreien Betrieb zu sorgen, aufgetretene technische Schwierigkeiten umfassend zu beseitigen und durch gute Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen störungsfreien Betrieb zu sorgen. Die Aufsichtsbehörden kontrollieren den Betreiber und unterstützen ihn im Interesse der Sicherheit der Öffentlichkeit.
Transparenz beim Routinebetrieb wie auch beim Umgang mit Störfällen ist eine unabdingbare Forderung an den Betreiber. Daher ist es nicht in Ordnung, wenn es, wie der Spiegel vom 4. März 2002 berichtet, nach Aussagen von Staatsekretär Voigt „ ... ein „permanentes Ringen“ um Unterlagen und Analysen ...“ gegeben haben soll.
Der Störfall im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist durch eine Knallgasexplosion verursacht worden. Es hatte sich Wasserstoff angesammelt, der in Verbindung mit Sauerstoff bei entsprechenden Konzentrationen zu Knallgas wird, ein hoch explosives Gas. Dies war die erste Knallgasexplosion in einem deutschen Kernkraftwerk. Da während des Betriebs des Kernkraftwerks Wasserstoff entsteht, stellt sich die Frage, warum keine Vorkehrungen getroffen wurden, die Ansammlung von Wasserstoff zu verhindern.
Diese Frage richtet sich an den Betreiber, aber - in diesem Fall ebenso an die Aufsichtsbehörde. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Sie hat in der Vergangenheit erhebliche Nachbesserungen beim Kernkraftwerk Brunsbüttel verlangt, die zu langen Stillstandszeiten geführt haben. Aber hat sie auch die Nachbesserungen gefordert, die einen solchen Vorfall hätten verhindern können, sind Nachbesserungen gefordert worden, die wirklich der Sicherheit dienten?
Das Rohr, das explodiert ist, diente beim jährlichen Abfahren der Anlage zur Kühlung des Reaktordruckbehälters. Es hatte während des Normalbetriebs des Reaktors keine Funktion. Die Explosion geschah am 14. Dezember 2001, einem Freitag, dieser Vorfall wurde am Montag, dem 17. Dezember, der Aufsichtsbehörde gemeldet, der TÜV ist am 10. Januar 2002 zu dem Ergebnis gelangt, dass die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit des Weiterbetriebs der Anlage gewährleistet sei. Im Zuge der Diskussionen des Unfalls im Kernkraftwerk Brunsbüttel am 14. Dezember 2001 hat Energieminister Möller mögliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Betreiber angesprochen.
Die Zuverlässigkeit des Betreibers ist eine wesentliche Voraussetzung für den sicheren Betrieb eines Kernkraftwerks und muss geklärt werden. Wie aber steht es mit der Zuverlässigkeit der Aufsichtsbehörden?
Ich will eines ganz klarstellen: Die Vorgänge des 14.12.2001 im Kernkraftwerk Brunsbüttel müssen aufgeklärt und bewertet, die Ursachen für den Vorfall geklärt und beseitigt werden und mögliche Schlussfolgerungen für den sicheren Betrieb des Kraftwerks müssen umgesetzt werden, bevor das Kraftwerk wieder ans Netz geht. Dies sollte bei allen Beteiligten unstrittig sein, denn beim Betrieb von Kernkraftwerken muss der Grundsatz gelten: „Better safe than sorry.“
Bei Energieminister Möller heißt das, ich zitiere aus einer dpa-Meldung vom 5. März 2002: „Im Grundsatz geht Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit.“ In den Lübecker Nachrichten vom 9. März 2002 hat er diese Aussage konkretisiert, ich zitiere: „Aber der Grundsatz Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit ist nicht nur eine Frage an den Betreiber—auch für den Fiskus darf es keine Abstriche geben. Dieser Grundsatz ist unteilbar.“ Und genau an dieser Stelle deuten sich mögliche Zweifel an der Umsetzung des Grundsatzes durch die Landesregierung an. Es ist ja schon bezeichnend, dass der Minister vom Fiskus gesprochen hat, denn mit dem Begriff Fiskus beschreibt man den Staat aus finanzpolitischer Sicht. Aber bei Zweifeln am sicheren Betrieb eines Kernkraftwerkes sollten finanzpolitische Fragen überhaupt keine Rolle spielen—bis die Sicherheit hergestellt ist.
Deshalb wundert es mich folgendes: • Am Freitag, dem 14. Dezember 2001, ereignete sich die Störung, die damals nicht als Explosion erkannt worden sein soll. • Drei Tage später, am Montag, dem 17. Dezember 2001, meldeten die Betreiber den Vorfall. Dies geschah laut Pressemitteilung des Ministers fristgerecht. • Weitere zwei Tage später, am 19. Dezember 2001, forderte das Ministerium die Betreiber auf, eine Explosion in Betracht zu ziehen—so steht es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Graf Kerssenbrock. • Dann gingen 60 Tage ins Land. Erst am 18. Februar wurde auf massiven Druck des Ministeriums der Reaktor heruntergefahren und eine Inspektion des Unfallortes durchgeführt wurde.
60 Tage hat es gedauert, bis das Ministerium als Aufsichtsbehörde eine Inspektion wegen einer möglichen Explosion im Sicherheitsbehälter eines Kernkraftwerkes durchgesetzt hat. Eine Explosion, von der Staatssekretär Voigt am 5. März sagte, es handele sich nach Art und Mächtigkeit der Explosion um einen bisher einmaligen Vorfall in einem deutschen Kernkraftwerk.
Das passt doch nicht zusammen. Warum dauert es zwei Monate, bis das Ministerium eine Untersuchung vor Ort wegen des Verdachts einer Explosion durchsetzen kann? Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist in den letzten Jahren überdurchschnittlich häufig vom Netz genommen worden; und es laufen mehrere Rechtsstreitigkeiten über die Notwendigkeit dieser Entscheidungen. Die Formel vom „ausstiegsorientierten Vollzug der Gesetze“, deren Opfer gerade das Kernkraftwerk Brunsbüttel geworden ist, beschreibt ein Verhalten von Behörden, das sich nicht an der Sicherheit des Betriebs einer Anlage orientiert sondern an der ideologisch begründeten Wunschvorstellung des Ausstiegs aus der energetischen Nutzung der Kernenergie. Diese Historie der Zusammenarbeit von Betreibern und Aufsichtsbehörde könnte bei den Betreibern zu einem gewissen Misstrauen gegenüber Vorschlägen der Behörde geführt haben. Und dieses Misstrauen wäre auch nachvollziehbar.
Es ist Aufgabe der Aufsichtsbehörde, bei Zweifeln an der Sicherheit des Betriebs sofort einzugreifen, um schwerwiegende Folgen möglicher Fehler zu verhindern. Gerade dann, wenn die Aufsichtsbehörde auch nur die leiseste Vermutung hat, die Betreiber könnten möglicherweise Sicherheitsbedenken hinter Wirtschaftlichkeitsinteressen zurückstellen, ist die Aufsichtsbehörde gefordert. Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit, sagt der Minister.
War eine mögliche Explosion vielleicht kein ausreichender Grund für Zweifel an der Sicherheit des Betriebs? Auf diese Frage fehlt bisher die Antwort des Ministers. Ich stelle fest: Der Energieministers einer rot-grünen Landesregierung, die vehement den Ausstieg aus der Kernenergie verfolgt, weil sie angeblich so gefährlich sei, hat bisher nicht schlüssig begründet, warum er in Sicherheitsfragen nicht zeitnah konsequent durchgegriffen hat.
Es entsteht folgender Verdacht: Wenn der Energieminister ein Kernkraftwerk für eine außerordentliche Inspektion herunterfahren lässt, dann können Schadensersatzansprüche gegen das Land entstehen, wenn das Herunterfahren nicht ausreichend begründet war. Diese Schadenersatzforderungen können beträchtliche Ausmaße annehmen—immerhin verursachen Schwankungen in der Auslastung der schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke in Schleswig-Holsteinisch Konjunkturzyklen. Solche Schadensersatzforderungen würden den Landeshaushalt erheblich belasten. Da könnte dem zuständigen Finanzminister natürlich schon die Idee kommen, abzuwägen, ob die finanziellen Risiken möglicher Schadensersatzansprüche nicht so groß sein könnten, dass man eine außerordentliche Inspektion lieber nicht veranlassen sollte.
Und in diesem Fall waren ja außer der vermuteten Explosion keine weiteren Schäden für das Land ersichtlich—musste man da das Risiko des Schadenersatzes eingehen? Dem würde der Energieminister selbstverständlich vehement widersprechen: „Bei Kernkraft geht Sicherheit vor Wirtschaftlichkeit—auch für den Fiskus, Herr Finanzminister!“ Aber in unserem Lande wohnen die Seelen von Finanz- und Energieminister in einer Brust, so dass diese Auseinandersetzung nicht nachvollzogen werden kann. Wir können nur vom Verhalten des Ministers auf sein Denken schließen.
Und dieses Verhalten steht in einem gewissen Gegensatz zum Grundsatz Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit. Warum sonst wäre den Betreibern die Möglichkeit eingeräumt worden, eine nähere Untersuchung des Verdachts auf eine Explosion im Sicherheitsbehälter eines Kernkraftwerkes 60 Tage hinauszuzögern?
Herr Minister Möller,
ich werfe Ihnen nicht vor—ich betone: nicht—, dass Sie eine unverzügliche Inspektion des Kernkraftwerkes Brunsbüttel aus finanzpolitischen Überlegungen unterlassen oder verzögert haben.
Aber diese Vorwürfe stehen im Raum; ich zitiere aus der Dithmarscher Landeszeitung vom 7. März 2003: Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ „Den Rücktritt von Energieminister Claus Möller hat der Aktionskreis „Stilllegen sofort“ Brunsbüttel gefordert nach dessen Bericht am Dienstag im Landtag zu den Vorkommnissen im Brunsbütteler Kernkraftwerk. Dieser Bericht habe, so der Aktionskreis, nur den Sinn gehabt, „schön zu reden, welche schweren Versäumnisse er sich hat zu Schulden kommen lassen, indem er das havarierte Atomkraftwerk noch 67 Tage lang hat weiterlaufen lassen.“
Im Zusammenhang mit anderen Vorgängen ist das Vertrauen der Menschen in die Landesregierung und in Sie persönlich, Herr Minister Möller, stark unter Druck geraten. Sie sollten—auch im eigenen Interesse—endlich die Vermutung mit Sachargumenten entkräften, im schleswig-holsteinischen Energieministerium sei bei der Kernkraftaufsicht in diesem Fall möglicherweise doch Wirtschaftlichkeit vor Sicherheit gegangen. Und Sie sollten sich damit nicht mehr allzu viel Zeit lassen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/