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21.03.02
17:26 Uhr
SPD

Dr. Henning Höppner zu TOP 17 - Entlastung der Lehrerkollegien

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 21.03.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 17 – Entlastung der Lehrerkollegien und der Schulleitungen im Bereich außerunterrichtlicher Auf- gaben

Dr. Henning Höppner:
Stoffvermittlung ist nicht die einzige Aufgabe von Lehrern

Die SPD-Landtagsfraktion schätzt alle Initiativen, die die pädagogische Arbeit an unse- ren Schulen förderlich nach vorn bringen wollen. Bei Ihrem Antrag, sehr verehrter Kol- lege Dr. Klug, muss man aber mal wieder den Eindruck gewinnen, dass Sie ein Anlie- gen eines Verbandes von Pädagogen aufgreifen, um die von der Landesregierung an- gedachten Prozesse der Evaluation von Schule in Frage zu stellen. Ein wenig verlas- sen Sie dabei Ihre von uns so geschätzte Position, die Schule als eine ganzheitliche Einrichtung zu betrachten, als Einrichtung unterschiedlicher Mitwirkender wie Schü- lern, Lehrerkollegien, Schüler- und Elternvertretungen und Schulträgern.
Das, was Sie uns hier mit ihrer „Initiative“ bieten, kommt aus einer ziemlich einseitigen Sicht: Das ist in ziemlicher Reinkultur die Sicht von Lehrerverbänden, die Verände- rungsprozesse immer nur zu gern als überflüssig abtun, weil Lehrerinnen und Lehrer nur eine einzige wichtige Aufgabe haben dürfen: Unterricht zu erteilen! So beschreiben Sie es in Ihrer Pressemitteilung auch selbst. Ich kann Ihnen als Elternteil und als je- mand, der viel mit Eltern und Elternvertretungen spricht, nur empfehlen, diesbezüglich auch einmal eine andere Brille aufzusetzen. Unterricht kann nicht ausschließlich als das beschrieben sein, was als Stoffvermittlung und Vermittlungskontrolle allein zwi- schen einer Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern in einem geschlossenen Klassenraum stattfindet.

Eltern stellen immer mehr die Frage, warum welche Inhalte in welcher Form vermittelt Schleswig- werden und nach welchen Kriterien die Leistungen der Schüler bewertet werden. El- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



tern sind immer weniger bereit, das Beziehungsgeflecht zwischen Lehrer und Schüler als unantastbar zu betrachten.

Daneben erleben wir in unseren Podiumsdiskussionen die Positionen von Eltern und Elternvertretungen, die Politik verantwortlich machen für die Qualität von Unterricht und nicht nur für die Rahmenbedingungen des Schulbetriebes. Diese Betrachtungs- weise ist genauso schlecht oder so gut wie das Verständnis von Lehrerinnen und Leh- rern, dass die Qualität ihres Unterrichtes nur so gut sein kann wie die Bildungspolitik.

Die Qualität des Unterrichts ist allerdings so gut wie ausschließlich durch den Lehrer selbst, seine Fachkenntnisse und seine Vermittlungsfähigkeit bestimmt. Denn wir wis- sen um das zentrale Curriculum in der Schulpädagogik; das betrifft die Lehrerin oder den Lehrer, um es auf eine einfache Formel zu bringen. Und Lehrerinnen und Lehrer müssen sich wie jeder andere Beamte des gehobenen und höheren Dienstes gefallen lassen, dass sie sich den Erfordernissen und Entwicklungen in der Vermittlung von Un- terrichtsstoff, sei es pädagogisch oder auch medientechnisch, anzupassen haben.

Was, sehr verehrter Herr Kollege Dr. Klug, sollen z.B. Vergleichsarbeiten leisten kön- nen, wenn die Qualität von Unterricht nicht ebenso auf dem Prüfstand steht? Was ist denn bei Vergleichsarbeiten als transparenter Qualitätsaspekt beschrieben? Höchs- tens die Themenstellung. Die Unterrichtsvermittlung bleibt in ihrer transparenten Quali- tätsbewertung dabei vollkommen unbeachtet.

Was Sie als vermeintliche Entlastung der Lehrerkollegien von außerunterrichtlichen Aufgaben beschreiben, beschreibt doch eine zutiefst pädagogische Dimension: die Evaluierung von Unterricht. Hiervon, um unserer Kinder willen, dürfen wir die Schulen und die Lehrerkollegien keinesfalls entlasten. Hier müssen sich Unterricht und Schule einem neuem Qualitätsmanagement stellen, insbesondere nach den Ergebnissen der PISA-Studie! -3-



Ich möchte Ihnen dennoch einige Aspekte der möglichen Entlastung der Schulen von administrativen Aufgaben im Sinne unseres Änderungsantrages darstellen. Eigentlich sind die Zuständigkeiten bei der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben in den Schulen nach unserem geltenden Schulrecht klar geregelt. § 53 unseres Schulgeset- zes schreibt in Absatz 1 Ziffer 3 den Schulträgern die Aufgabe zu, das Verwaltungs- und Hilfspersonal in den Schulen zu stellen.

Und die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen gem. § 82 Abs. 1 die Verant-wortung für die pädagogische Arbeit in den Schulen und die Verwaltung; sie verwalten für den Schulträger das Schulvermögen und sind weisungsberechtigt gegenüber den Beschäf- tigten des Schulträgers in der Schule.

In der Praxis sieht das, was das Gesetz regelt, in den einzelnen Schulen durchaus un- terschiedlich aus. Das hat aber seine Ursachen auch in den unterschiedlichen Struktu- ren unserer Schulen, den verschiedenen Schularten und den hiermit zusammenhän- genden Größenordnungen von Schulen. Schulverwaltung und außerunterrichtliche Aufgaben sind in zwei- bis vierklassigen Grundschulen eben anders definiert als in Be- ruflichen Schulen mit bis zu 5.000 Schülerinnen und Schülern.

Eine Schule ist in ihrem Verwaltungsaufwand auch immer noch sehr überschaubar, wenn sie als reine Schulartschule und als zusammenhängender Gebäudekomplex or- ganisiert ist. Ich möchte diese organisatorische Überschaubarkeit durchaus auf die größeren Gymnasien und Realschulen beziehen.

Und man muss ehrlicherweise eingestehen, dass die interne Schulverwaltung durch- aus von Routinearbeit bestimmt ist; hier gibt es nicht die einschneidenden Verände- rungen in den Verwaltungsstrukturen, und es geht um die sich immer wiederholenden Vorgänge und die alljährlich zu erstellenden Statistiken. -4-



Das kann sich schon erheblich verändern, wenn der Schule als öffentlicher Einrichtung die Aufgabe zuteil wird, Tagungs- oder Unterrichtsort von örtlichen Vereinen, Verbän- den oder Volkshochschulen zu sein. Da wird viel Verwaltungsleistung von der Schulen und Schulsekretariaten erbracht, die mit dem eigentlichen Schulbetrieb nichts zu tun haben.

Verwaltungsaufgaben, liebe Kollegen von der CDU, unterliegen nicht dem Konnexi- tätsprinzip. Verwaltungsaufgaben sind schon immer Angelegenheiten des Schulträgers gewesen, einschließlich aller Ausstattungsfragen mit Bürokommunikation. Schulen wa- ren auch zu Zeiten der 38-jährigen Regierungsverantwortung der CDU kommunale Einrichtungen des Schulträgers.