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21.03.02
10:48 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: Wir müssen die Menschen für den Naturschutz begeistern

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 112/2002 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 21. März 2002 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL


Christel Happach-Kasan: Wir müssen die Menschen



www.fdp-sh.de für den Naturschutz begeistern In ihrer Rede zu TOP 8 (Großen Anfrage „Ziele und Instrumente des Naturschutzes“) sagte die umweltpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist als erstes eine Antwort. Sie ist die Antwort der Grünen auf die Initiative der FDP, die Biodiversität durch einen Berichtsantrag zum Thema im Landtag zu machen.
Immerhin hat die FDP mit ihrem Berichtsantrag erreicht, dass sich inzwischen auch die Grünen mit dem Naturschutz beschäftigen. Das ist ein bescheidener Erfolg für die FDP.
Die Anfrage wurde anders als der Berichtsantrag der FDP-Fraktion zur Biodiversität ordentlich beantwortet, dafür sei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gedankt.
Die Tabelle 2 gibt die Zahl der Schutzgebiete, Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale an, ihre Fläche und ihren Anteil an der Landesfläche: 1 Nationalpark, 178 Naturschutzgebiete, 287 Landschaftsschutzgebiete 121 Geschützte Landschaftsbestandteile und 1162 Naturdenkmale sind der geschützte Naturbestand des Landes.
Für eine vollständige Flächenbilanz fehlt leider eine Angabe über die Anzahl und die Fläche der FFH-Gebiete, die nicht gleichzeitig unter eine der oben genannten Schutzgebietskategorien fallen.
Auf 8,5% der Landesfläche sollen prioritäre natürliche Lebensräume vorkommen, wie sie in Anhang I der FFH-Richtlinie genannt werden. Tabelle 5 auf Seite 22 nennt solche Lebensraumtypen: Hochmoore, Erlen- und Eichenwälder, Dünen und andere. 7,5% bis 8 % der Landesfläche können als Vorranggebiete des Naturschutzes angesehen werden.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Unbekannt ist leider und aus der immerhin 75 Seiten starken Drucksache auch nicht zu entnehmen, ob denn die Vorranggebiete für Naturschutz, die in den Landschaftsplänen festgelegt wurden, gleichzeitig die Flächen umfassen, auf denen die prioritären natürlichen Lebensräume der FFH-Richtlinie gefunden wurden. Immerhin entsprechen die Lebensraumtypen weitgehend den gesetzlich geschützten Biotopen.
Das Beispiel macht gleichwohl deutlich, dass die Angabe von Flächen oder Anteilen an der Landesfläche, dass diese Mengenbilanzen ganz ungeeignet sind, qualitative Aussagen darüber zu machen, ob denn das Ziel des Naturschutzes erreicht wurde, die aus der Sicht des Naturschutzes schützenswerten Flächen auch tatsächlich unter Schutz zu stellen.
Solche Mengenbilanzen sind nichts weiter als Fleißkarten für den behördlichen Vollzug der Gesetze, aber mehr nicht.
Mengenbilanzen gestatten keinerlei inhaltliche Aussagen.
Aus diesem Grund hat die FDP kritisiert, dass beim Umweltranking das Sachthema Biologische Vielfalt beurteilt wurde anhand des Anteils an Flächen, die in den einzelnen Kreisen als Landschafts- oder Naturschutzgebiete ausgewiesen waren. Das heißt der Fleiß der Behörden wurde beurteilt, nicht die Biologische Vielfalt. Naturnahe Biotope sind jedoch nicht nur in Schutzgebieten welcher Kategorie auch immer zu finden. Die Biodiversität der Natur einer Region wird nicht nur durch die Natur in den geschützten Gebieten bestimmt. Arten der Roten Listen kommen auch außerhalb von Schutzgebieten vor.
In Frage 2.2. wird nach der Bedeutung der natürlichen bzw. naturnahem Flächen hinsichtlich Artenvielfalt, genetischem Reichtum, Erholungswert und touristischer Bedeutung gefragt.
Die Antwort streicht den Wert der Flächen für den Tourismus heraus. Allerdings gibt es eine ganze Reihe von Betretungsverboten, bzw. Zerstörungen von interessanten Wanderwegen, die den Wert solcher Gebiete für naturkundlich interessierte Touristen deutlich mindern.
Es sollte auch nicht verschwiegen werden, dass der genetische Reichtum der Natur unseres Landes nicht gleichzusetzen ist mit touristischer Attraktivität. Die zahlreichen Brombeerarten- und Unterarten, die in unseren Knicks zu finden sind, sind für nur wenige Touristen von Interesse.
Der ökologische Zustand der naturnahen Flächen wird nach der letzten Biotopkartierung vor 10 Jahren zu einem Drittel als schlecht bis sehr schlecht beurteilt. Das ist eine erschreckende Bilanz.
Das an dieser Stelle angeführte Monitoringkonzept, das bis 2006 Ergebnisse zum ökologischen Zustand der für den Naturschutz wichtigen Flächen des Landes verspricht, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Landesregierung im vergangenen Jahrzehnt keine Erfolgskontrollen für den Naturschutz mehr durchgeführt hat.
Dies ist ein eklatantes Versäumnis. Effizienter Mitteleinsatz ist nur dann möglich, wenn wir wissen, welche Naturschutzmaßnahme welches Ergebnis hat. Dies nicht überprüfen zu wollen, ist Vogel-Strauß-Politik.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Im übrigen auch vor der Erfindung des Wortes „Monitoring“ gab es in Schleswig-Holstein bereits wissenschaftliche Untersuchungen von bestimmten Schutzgebieten, die ein genaues Bild des Artenbestandes und des ökologischen Zustands der untersuchten Gebiete zeichneten. Diese Untersuchungen bergen wichtiges Datenmaterial, das für die Bewertung des Erfolges von Maßnahmen des Naturschutzes unentbehrlich ist. Dabei ist unerheblich, ob die früheren Untersuchungen Monitoring genannt wurde oder nicht.
Der Minister ist jedoch offensichtlich der Meinung, dass alles, was seine Vorgänger oder die Vorgängerin im Amt veranlasst haben, Asche sei. Er sollte bedenken, dass seine Nachfolger von seiner Arbeit dasselbe sagen könnten.
Gerade der Abschnitt Naturschutzziele macht deutlich, dass auch im Naturschutz die Betrachtung, was passierte vor 20, vor 50, vor 100 Jahren auf einer Fläche von Bedeutung ist.
Im Weiteren werden Fachkonzepte und Programme angesprochen, von denen ich gern wüsste, wo sie herkommen, wer sie, in wessen Auftrag und mit welchem Ziel erstellt hat.
Auf Seite 41 werden als Leittierarten genannt: Kormoran, Gänse, Seeadler, Kranich, Uhu und Seehund. Diese Arten sollen belegen, das bei einzelnen Arten eine Trendwende eingesetzt habe.
Es ist unumstritten, dass die genannten Arten stabile Bestände bilden, teilweise sind sie erfolgreicher, als das erwünscht ist. Leider wird nicht gesagt, für welchen Lebensraumtyp diese Arten Leittierarten sind. Damit entsteht auch die Frage, ob alle genannten Arten wirklich Leittierarten sind.
Der Seehundbestand hat sich inzwischen von der Staupeinfektion erholt. Niemand weiß, ob eine ähnliche Infektion den Bestand nicht wieder in ähnlicher Weise dezimieren würde. Der Uhu wurde wiederangesiedelt, der Seeadler wird in der Brutzeit rund um die Uhr bewacht, beides sind jedoch unbestreitbar Erfolge von Artenschutzprogrammen – aber sind beides Leitarten?
Das Kapitel zur Landwirtschaftlichen Nutzung ist weitgehend unbefriedigend. Die Landesregierung unterstützt „ die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ hin zu einem umfassenden Förderinstrument für eine umweltverträgliche Landwirtschaft und die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume“.
Damit sind wir einverstanden. Doch in den vergangenen Jahren hat die Landesregierung sich insbesondere um eine Abwicklung der Gemeinschaftsaufgabe bemüht. Es ist lange her, dass die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel von der Landesregierung auch tatsächlich ausgeschöpft wurden. Insbesondere im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe wurde gespart, kaputt gespart, obwohl dadurch Kofinanzierungsmittel für das Land verloren gingen.
In diesem Zusammenhang ist es unehrlich von einer Weiterentwicklung zu sprechen. Die Landesregierung praktiziert die Abwicklung.
Auch der Landesregierung ist nicht verborgen geblieben, dass Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen nur erzielt wird, wenn die Menschen in den Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Regionen eingebunden werden. Es gibt inzwischen eine ganze Reihe von erfolgreichen Kooperationen mit der Stiftung Naturschutz.
Als Positivum ist auch zu vermerken, dass der Minister inzwischen die Initiative seines Hauses gestoppt hat, Kassenhäuschen am Waldrand aufzustellen.
Gleichwohl stellt sich die Frage, ob die Landesregierung wirklich bereit ist, Verantwortung für den Naturschutz zu delegieren. Auf Seite 44 findet sich der Satz: „Damit dezentrales Naturschutzhandeln durch seine Ortsnähe nicht Gefahr läuft, das Gesamtkonzept der Naturschutzpolitik aus dem Auge zu verlieren, verlangt es stringente Zielvorgaben, zentrale Maßnahmen- prioritätensetzung und eine daraus abgeleitete Steuerung des Einsatzes der finanziellen Mittel. Das klingt für die FDP zu sehr nach Zentralverwaltung, die sich in der Region gehorsame Ausführungsgehilfen sucht. Naturschutz- partner vor Ort verdienen es, ernst genommen zu werden, verdienen Vertrauen und keine Bevormundung durch die Landesregierung.
Im Fazit lässt sich festhalten: Es gibt eine Fülle von Instrumenten des Naturschutzes – mehr als genug – weniger wären mehr.
Grüne Naturschutzpolitik ist geprägt von der Vorstellung, dass Natur sich nur dort entfalten kann, wo der Staat über die Flächen in irgend einer Weise verfügt, die Flächen im Eigentum hat oder die jeweiligen privaten Eigentümer vom Staat durch Verordnungen in seinen Handlungsmöglichkeiten stark beschränkt bzw. sie total entmündigt werden.
In dem Maß, in dem der Gesetzgeber die Zahl der Instrumente für den Naturschutz vermehrt hat, mehr Flächen unter Schutz gestellt wurden, behördliches Handeln in Sachen Naturschutz allgegenwärtig wurde, hat der Naturschutz an Ansehen in der Bevölkerung verloren.
Naturschutz ist weitgehend zur Sache des Staates geworden, mit der Privatleute im allgemeinen nichts mehr zu tun haben wollen. So können wir jedoch unsere Natur auf Dauer nicht schützen, wir können so allenfalls einen Reservatsnaturschutz betreiben.
Wir brauchen mehr Privatinitiative und mehr privates Engagement. Doch dieses ist nicht gewollt, es sei denn, es ordnet sich streng der staatlich verordneten Naturschutzpolitik unter. Anders ist wohl auch der Versuch des Umweltministers, die Förderung des Privatwaldes völlig einzustellen, nicht zu interpretieren. Er ist mit diesem Versuch zum Glück gescheitert.
Grüne Naturschutzpolitik ist reine Machtpolitik weitgehend ohne inhaltliche Kontrolle. Unter dem Vorwand, die Natur schützen zu wollen, wird der Flächenankauf forciert, werden Privateigentümer mit Verordnungen drangsaliert.
Eine solche Politik trägt in einem demokratischen Staat langfristig nicht. Wir brauchen die Begeisterung der Menschen für den Naturschutz. Man kann sie nicht staatlich verordnen sondern nur darum werben.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/