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22.02.02
13:15 Uhr
CDU

Roswitha Strauß: Landesregierung darf nicht einknicken

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 104/02 vom 22. Februar 2002
TOP 30 Roswitha Strauß: Landesregierung darf nicht einknicken In der Verkehrsfinanzierungsgesetzgebung des Bundes wurden wiederholt Zweckbindungen der Mineralölsteuer für den Straßenbau verankert.
Zuletzt mit 50 % im Verkehrsfinanzierungsgesetz von 1971. Die betreffende Klausel wird seither jedoch jedes Jahr mit einer stereotype Formulierung im Haushaltsgesetz außer Kraft gesetzt. Es gibt keine gesicherte Finanzierung für den Fernstraßenbau, ja für die gesamte Verkehrsinfrastruktur.
Dieser Missstand sollte mit der Umstellung von der Haushaltsfinanzierung auf die Nutzerfinanzierung zukunftsweisend behoben werden.
So weit, so gut.
Aber, meine Damen und Herren, was jetzt von der Bundesregierung mit dem Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für den Schwerlastverkehr auf Autobahnen auf den Tisch gelegt wurde, bedeutet nicht nur das aus für die allermeisten einheimischen Speditionsbetriebe, sondern sichert auch in keinster Weise, dass die Einnahmen aus der LKW-Maut ausschließlich für Investitionen der Verkehrswege ausgegeben werden.
Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt es daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetz im Bundesrat eine glatte Bauchlandung hingelegt hat, und mit den Stimmen aller Bundesländer der Vermittlungsausschuss angerufen wurde.
Schon heute beziffert sich der Wettbewerbsnachteil deutscher Lastkraftwagen aufgrund der ausstehenden Harmonisierung jährlich auf etwa 8.000 Euro.
Es kann nicht hingenommen werden, dass sich dieser schon gravierende Wettbewerbsnachteil durch die Einführung einer Maut weiter zuspitzt.
Eine LKW-Maut ohne Harmonisierung wird nichts bringen, aber viel kosten: vor allem Arbeitsplätze. Schleswig-Holstein ist durch seine periphere Lage und durch die Struktur seiner Wirtschaft, die im Speditionsgewerbe überdurchschnittlich viele kleine und mittlere Betriebe aufweist, überproportional betroffen.
Die bisherigen Ankündigungen der rot/grünen Bundesregierung sind völlig unzureichend. Die dazu noch äußerst nebulös in Aussicht gestellte Entlastung bei der Mineralölsteuer beläuft sich noch nicht einmal auf 8 % der tatsächlich zu Buche schlagenden Belastungen.
Darüber hinaus betrifft es eine entscheidende Zukunftsfrage für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Wettbewerbsnachteile durch Transportkosten schrecken jeden Investor ab. Dies gilt insbesondere für die Produktion von Niedrigpreisprodukten, wie z.B. aus der Ernährungswirtschaft. Und „MORA C“, den Rückzug der DB Cargo aus der Fläche, dürfen wir bei der Bewertung der Verkehrsinfrastruktur auch nicht vergessen.
Die Folge werden Standortverlagerungen sein. Das kann sich Schleswig-Holstein als Schlusslicht bei der wirtschaftlichen Entwicklung nun wirklich nicht leisten.
Bislang sieht das Gesetz der Bundesregierung vor, die Einnahmen aus der LKW-Maut zu 100 % von Haushaltsentscheidungen abhängig zu machen.
Diese Mogelpackung fordert den Wegezoll, sichert aber nicht die Finanzierung der Wege, für die der Zoll erhoben wird.
So begrüßenswert es ist, dass die Länder in dieser Sache einstimmig votiert haben, so bedauerlich ist es, dass für eine regionale Differenzierung der Mauthöhe keine Mehrheit gefunden wurde.
Das darf aber nicht dazu führen, dass Schleswig-Holstein die Segel streicht. Diesem Ziel dient der Punkt 3 unseres Antrages. Wenn die regionale Differenzierung nicht mehrheitsfähig ist, muss unser Einsatz der Entlastung politisch gewollter Streckennutzung gelten.
Dies im Gesetz zu verankern, ist für die Streckennutzung der zukünftigen A20 mit westlicher Elbquerung und für die besonders von der Maut betroffenen Betriebe im Norden unseres Landes unverzichtbar.
Als letzter Punkt, vielleicht der wichtigste: Wir alle kennen die Methoden mit denen die Bundesregierung sich die Zustimmung für Ihre Interessenslage bei den Ländern erkauft hat.
Es ist daher nicht abwegig, dass die Bundesregierung versuchen wird, sich die Zustimmung der Bundesländer zum Maut-Gesetz durch Konzessionen bei den Regionalisierungsmitteln für den Schienenverkehr zu erkaufen.
Der Landesregierung den Rücken zu stärken, damit sie hier nicht einknickt, ist das Ziel unseres Antrages.
Alles andere wäre verheerend für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein.
Es ist an der Zeit, dass in Deutschland endlich eine konsequente Verkehrspolitik betrieben wird, die den Ausbau der Verkehrswege sichert ohne die Wirtschaft abzuwürgen.