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21.02.02
12:39 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: Das Land ist Bremser bei Verwaltungsrefor men

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Nr. 075/2002 Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Kiel, Donnerstag, 21. Februar 2002 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Sperrfrist: Redebeginn Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL



Christel Happach-Kasan: Das Land ist Bremser bei



www.fdp-sh.de Verwaltungsreformen In ihrer Rede zu TOP 12, 16, 44 (Zweistufigkeit des Verwaltungsaufbaus in SH) sagte die stellvertretende Vorsitzend der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Vor einigen Wochen stand Bundesfinanzminister Hans Eichel kurz davor, per Post einen blauen Brief aus Brüssel zu erhalten. Grund hierfür war die hohe Staatsverschuldung, insbesondere auch der Länder und der Kommunen. Dafür dass Herr Eichel die Abmahnung nur mündlich übermittelt bekam, musste er versprechen, dass bis 2004 die Haushalte des Bundes und der Länder nahezu ausgeglichen sind.
Die Ministerpräsidentin hat inzwischen im Deutschlandfunk erklärt, dass sie dies für kaum machbar hält und damit die Einlösung von Eichels Versprechen öffentlich in Frage gestellt.
Angesichtes der prekären Finanznot im Land und auch bei den Kommunen muss es das Interesse der Landesregierung sein, freie Finanzspielräume zurückzugewinnen. Dafür sind Maßnahmen in der Verwaltungsorganisation des Landes dringend erforderlich.
Wir brauchen eine Verwaltungsreform, die diese Bezeichnung auch verdient. Die Durchsetzung moderner und kostensparender Verwaltungsstrukturen darf in Schleswig-Holstein nicht weiter an Ressortegoismen scheitern.
Sowohl Äußerungen der Ministerpräsidentin, als auch die Koalitions- vereinbarung ließen die Bürgerinnen und Bürger hoffen, dass es mit den notwendigen Reformen vorangehen sollte. Die Ministerpräsidentin erklärte noch in Ihrer Regierungserklärung vom 10. Mai 2002, dass Pragmatismus und Mut zu neuen Wegen gefragt seien und notwendige Entscheidungen auch gegen Widerstände durchzusetzen und dabei auch parteipolitische oder ideologische Vorbehalte aus dem Weg zu räumen seien.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Ich stelle fest, die Widerstände kommen aus dem Kabinett und Frau Simonis hat sich nicht durchgesetzt. An der Spitze der Reformverweigerer steht der Umweltminister. Er fordert die Zusammenlegung weiterer Kreise, bevor weitere Schritte auf dem Weg zu einer Funktionalreform unternommen werden können.
Die Kreise haben gezeigt, dass sie zur kreisübergreifenden Zusammenarbeit in der Lage sind. Bremser bei Verwaltungsreformen ist jedoch das Land, an der Spitze das Umweltministerium. Bei der Forstverwaltung wird zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herumexperimentiert, ansonsten konzentriert sich der Minister in allen Vorhaben ausschließlich auf den Ausbau der eigenen Machtbasis und nicht auf die Straffung der Verwaltung.
In diesem Prozess hat der Umweltminister die im Bereich der Umweltverwaltung bestehende Dreistufigkeit: Ministerium, Staatliche Umweltämter, Untere Landesbehörden als zweistufig definiert. Er will sich also mit einem Trick der für ihn lästigen Diskussion um die Funktionalreform entledigen.
Der Aufbau der Umweltverwaltung bleibt jedoch dreistufig. Doch auch bei einem grünen Minister gilt, dass drei nicht gleich zwei ist. Staatliche Vollzugsaufgaben werden in Schleswig-Holstein sowohl von den Staatlichen Umweltämtern als auch den Unteren Landesbehörden erledigt. Die Unteren Landesbehörden sind in den Gesetzen des Landes mit Aufgaben betraut worden und dies kann nicht vom Minister negiert werden.
Um in diesem Bereich eine echte Zweistufigkeit zu erreichen, will die FDP die Abschaffung der Staatlichen Umweltämter. Daraus resultiert die Stärkung der kommunalen Ebene und des LANU bei zentraler Koordination der Aufgaben durch das Umweltministerium. Diese Forderung wird von den Kommunalen Spitzenverbänden unterstützt.
Ich will nicht verschweigen, dass mir sehr wohl bekannt ist, dass die Arbeit der Staatlichen Umweltämter Anerkennung gefunden hat. Gleichwohl hat das Land die Aufgabe, seine Verwaltungsstrukturen zu straffen.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU ist eine gute Gelegenheit, bestehende Strukturen zu überprüfen und die Aufgaben im Hinblick auf den angestrebten zweistufigen Verwaltungsaufbau zu verteilen. Diese Chance darf nicht vertan werden.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie als bindendes EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten auf verbindlich vorgegebene Umweltziele, die koordiniert innerhalb von naturräumlich definierten Verwaltungseinheiten zu verfolgen sind.
Die Wasserwirtschaftsverwaltungen sind bei uns nach politischen Grenzen organisiert, die nicht mit den naturräumlichen Grenzen übereinstimmen. Die Kreise haben bereits Vorschläge zur Zusammenarbeit und der Überwindung dieser Grenzen gemacht.
Im Vorfeld der Kabinettsberatungen am 9. Oktober letzten Jahres hat der Schleswig-Holsteinische Landkreistag eine deutlich stärkere Beteiligung an Aufgaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gefordert und sich gegen die Bestimmung der Staatlichen Umweltämter als „zuständige Behörde“ im Sinne der Richtlinie ausgesprochen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Entsprechend einem konsequent zweistufigen Verwaltungsaufbau wollen wir die zentrale Steuerung beim Ministerium ansiedeln. Den Vollzug übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als geeignete zuständige Behörde in den drei Flussgebietseinheiten Eider, Trave, Tideelbe. Das zuständige Personal der Staatlichen Umweltämter wird von den Kreisen und kreisfreien Städten übernommen.
Begründet sind diese Vorschläge im wesentlichen auf drei Grundlagen:
1. es sind erhebliche Kosteneinsparungen vorhanden,
2. der Aufbau einer zweistufigen Verwaltung wird konsequent weiterverfolgt,
3. die Aufgabenwahrnehmung ist bürgernäher.
Durch die Aufgabenübertragung an die Kreise und kreisfreien Städte entfällt die Schaffung von zusätzlichen 8 Stellen zur Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie. Nach den Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände ergeben sich darüber hinaus Einsparungen von rund 20 % ab dem Jahr 2005. Das sind Fakten, die dem Umweltministerium bekannt sind, zur Kenntnis genommen wurden und dann in der Schublade verschwanden.
Es ist offensichtlich, dass das Umweltministerium die Fortführung der Funktionalreform und den Einstieg in eine zweigliedrige Wasserwirtschaftsverwaltung ablehnt, obwohl durch die damit verbundenen Synergieeffekte erhebliche Kosteineinsparungen zu erzielen sind.
Damit ist auch deutlich, dass der Wille zu Kosteneinsparungen im Umweltministerium nicht besteht. Eine Ursache dafür liegt darin, dass das Ministerium durch das Einsammeln von Geldern aus drei Umweltabgaben: Abwasserabgabe, Grundwasserentnahmeabgabe und Oberflächenwasserabgabe finanziell gut dasteht. Die Einsicht, dass das Ministerium auch in dieser Situation mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger ordentlich umgehen muss, ist schlicht nicht vorhanden. Wo der Wille zum Sparen fehlt, wird nicht gespart.
Ich vermisse bei der SPD, dass sie sich im Interesse des Landes, an die eigenen Positionen zu erinnert.
So begrüßte die heutige Landwirtschaftsministerin Frau Franzen in der Plenardebatte zum Bericht der Enquete-Kommission für die Fraktion der SPD die Einführung einer zweistufigen Verwaltung als Dezentralisierung und Stärkung der kommunalen Ebene. Frau Franzen wörtlich: „Es wäre einer Stärkung der Kommunen...von denen ich......in meinen zehn Jahren Kommunalpolitik geträumt habe.“
In der Unendlichen Geschichte der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie ist weiter festzustellen: Die Landesregierung ist sich für Tricksereien nicht zu schade.
Die Staatlichen Umweltämter sind entsprechend dem Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände nun zwar nicht mehr formal zuständige Behörde im Sinne von Art. 3 der Wasserrahmenrichtlinie. Sie sollen aber die operativen Aufgaben für das Umweltministerium wahrnehmen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Nach dem Landesverwaltungsgesetz § 26 ist die sachlich zuständige Landesbehörde nach den Grundsätzen einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltung zu bestimmen. Auch gemäß dieser Bestimmung muss die Aufgabe an die Kreise übertragen werden.
Die damalige Rede von Frau Franzen und die Regierungserklärung von Frau Simonis sind vor dem Hintergrund des aktuellen Handelns der Landesregierung reine Sonntagsreden. Der damalige Bericht der Enquete- Kommission für diese Landesregierung reines Altpapier.
Das beweist auch der jetzige Bericht der Landesregierung. Groß wird verkündet, dass im Zeitraum1997-2001 insgesamt 175 Vorschläge zum Projekt Funktionalreform vorgeschlagen wurden. Davon seien 111 Vorschläge zur Umsetzung beschlossen worden. Schaut man sich diese Projekte einmal genauer an, so muss man feststellen, dass eine Reihe von Zustimmungsvorbehalten hier und eine Reihe von Genehmigungsvorbehalten da gestrichen wurden. Ein toller Erfolg.
Sie behaupten aber auch, „dass zur Zeit weder von Seiten des Landes noch seitens der kommunalen Landesverbände“ bedeutende funktional- reformerische Maßnahmen vorgeschlagen werden.“
Das ist schlichtweg falsch. Der vorliegende Bericht stammt vom 05. Februar dieses Jahres. Bereits im letzten Jahr hat der schleswig-holsteinische Landkreistag in seiner Pressemitteilung vom 05. Oktober an den Beschluss der Enquete-Kommission erinnert, die Gewerbeaufsichtsämter und die Ämter für Land und Wasserwirtschaft aufzulösen und den Vollzug der Aufgabe „Umwelt“ grundsätzlich auf die kommunale Ebene zu legen. Sie aber haben die vorgenannten Ämter zu den Staatlichen Umweltämtern lediglich zusammengelegt. Dieser qualitative Unterschied mag Ihnen entgangen sein, uns nicht.
Zum Schluss möchte ich auch noch die Rolle der Wasser- und Bodenverbände ansprechen. Wir begrüßen es, dass Ihnen die Verantwortung der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den 34 Bearbeitungsgebieten eingeräumt wurde. Allerdings gibt es auch hier Probleme, weil unter anderem die Bearbeitungsgebiete seitens des Landes noch nicht endgültig festgelegt sind und sich somit planerische Schwierigkeiten ergeben. Bis vorgestern wurden von den Verbänden noch massiv eine Konkretisierung des zukünftigen Aufgabenumfangs angemahnt, damit die entstehenden Kosten kalkuliert werden können. Mit Fax vom 19.02. um 18.30 Uhr wurde den Verbänden eine Antwort durch Staatsekretärin Berg mitgeteilt. Ich bin mir sicher die Verbände hätten bis heute nichts gehört, wenn sie nicht die Fraktionen in Kenntnis der Vorgänge gesetzt hätten. Das ist die Art und Weise, wie das Ministerium mit den Verbänden umgeht.
Abschließend stelle ich fest:
Diese Landesregierung ist festgefahren und vergeudet ihre Energien nur noch darauf die brüchige Koalition zusammenzuhalten. Klientelbedienung statt Reformvorhaben ist dabei die Devise.
Dem Berichtsantrag der Union zum Richtlinie stimmen wir zu, der Antrag von Herrn Schlie kann im Ausschuss weiter beraten werden.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/