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21.02.02
10:57 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich: Der öffentliche Raum muss für alle zugänglich und sicher sein

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 9 – Änderung des Straßen- und Wegegesetzes - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 044.02 / 21.02.2002



Der öffentliche Raum muss für alle zugänglich und sicher sein
Die CDU will hier ein Bettel und Alkohol-Verbot ermöglichen. Viele Menschen fühlen sich belästigt oder gar bedroht durch aggressives Betteln oder durch das Verhalten von Be- trunkenen. Das kann ich gut nachvollziehen . Das geht mir in manchen Fällen auch so.
Dennoch möchte ich hier keinen Freibrief für ein allgemeines Bettel- und Trinkverbot ge- ben. Es stellt sich doch die Frage: Für wen steht der öffentliche Raum noch offen?
Wo ziehen Sie die Grenze beim Alkoholkonsum? Bei der Kieler Woche? Wohl kaum! Beim Weihnachtsmarkt und seinen Glühweinständen? Auch nicht! Bei jungen Leuten, die im Sommer friedlich ein Bier im Park, am Strand oder in der Innenstadt trinken? Oder doch erst wenn Betrunkene herumpöbeln und andere Menschen belästigen?
Gilt das gleiche für das Betteln: Ist es der Obdachlose, der unauffällig mit einem Schild vor sich in der Fußgängerzone sitzt und der sich höflich bedankt, wenn Sie ihm ein paar Cent in seinen Hut werfen?
Wir sollten diese Diskussion um den öffentlichen Raum sehr sachlich und differenziert führen, denn der öffentliche Raum ist ein wichtiges Gut. Jede und jeder hat Anspruch darauf, sich dort unbehelligt und angstfrei zu bewegen. Der öffentliche Raum wird aber immer knapper. Die Innenstädte werden immer stärker durch Einkaufsgalerien und –passagen geprägt, die eben keinen öffentlichen Raum mehr darstellen, sondern Privaten gehören. Für Hempels-Verkäufer oder tobende Kinder ist da kein Platz mehr. Wir sollten daher dafür sorgen, dass der öffentliche Raum nicht noch weniger wird, und vor allem, dass er wirklich öffentlich bleibt.
Dann hat Ihr Antrag aber noch einen anderen Punkt: das Fotografieren von unbekleide- ten Kindern. Wie man das alles in einem Satz in einen Antrag packen kann, das verstehe ich nicht. Ich halte diesen Antrag für äußerst unglücklich formuliert, um nicht zu sagen geschmacklos. Etwa mehr Differenziertheit und Fingerspitzengefühl würde ich mir hier schon wünschen.
Das Fotografieren nackter Kinder ist wohl im Zusammenhang mit einer Wasserrutsche auf der Kieler Woche ein Problem gewesen. Dort wurden Kinder anscheinend von Pä- dophilen fotografiert und gefilmt. Es ist wichtig, dass die Persönlichkeitsrechte der Kinder gewahrt bleiben. Kinder dürfen nicht entgegen ihrem Willen bzw. dem ihrer Vertretungs- berechtigten fotografiert oder gefilmt werden. Das ist aber geltendes Recht. Sollte es hier Anwendungs- oder Umsetzungsprobleme geben, dann sollten wir das genau prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Ich wäre die Letzte, die sich einem entsprechen- den Vorschlag verweigert, aber ich glaube nicht, dass solche Maßnahmen ins Straßen und Wegegesetz gehören. Dafür sind sie zu grundsätzlich.
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