Icon Hinweis

Unsere Website befindet sich zurzeit im Umbau. Es kann zu kürzeren Ausfällen oder einer ungewohnten Darstellungsweise kommen.

Wir beeilen uns! Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
20.02.02
10:20 Uhr
SPD

Lothar Hay zu TOP 34 - SPD-Fraktion steht hinter dem Finanzminister

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 20.02.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
Lothar Hay zu TOP 34:
SPD-Fraktion steht hinter dem Finanzminister

Die CDU-Fraktion fordert die Entlassung von Herrn Finanzminister Möller. Ich sage im Namen meiner Fraktion klipp und klar: Wir stehen voll und ganz hinter dem Finanzminister und sehen we- der für eine Entlassung noch für einen Rücktritt noch für einen Parlamentarischen Untersuchungs- ausschuss irgendeine Notwendigkeit.

Worum geht es bei dem vermeintlichen Skandal, der in Wahrheit keiner ist, sondern von interes- sierter Seite dazu gemacht werden soll?

1. Es sind immer wieder Hinweise auf mögliche Korruption ins Spiel gebracht worden. Zur Un- tersuchung dieser Frage ist ein staatsanwaltschaftliches Vorermittlungsverfahren eingeleitet worden. Hier haben sowohl die Landesregierung als auch der Landtag die Ergebnisse abzu- warten und danach zu bewerten.

Ein Handlungsbedarf von Seiten des Landtages ist derzeit in keiner Weise zu sehen. Zum Schutz der ins Blickfeld geratenen Personen muss die Feststellung erlaubt sein, dass in der bisherigen öffentlichen Debatte nicht ein einziger Beleg vorgebracht worden ist oder vorge- bracht werden konnte.

2. Die Konsequenzen aus den Beraterverträgen, die der ehemalige Staatssekretär im Ministeri- um für Finanzen und Energie, Joachim Lohmann, mit der Firma SAP/debis eingegangen ist, müssen durch die Landesregierung, in diesem Fall also das Finanzministerium, geklärt wer-
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



den. Die Ministerpräsidentin hat bereits am 5. Februar deutlich gemacht, dass aus Sicht der Landesregierung durch den ehemaligen Staatssekretär gegen das Beamtenrecht verstoßen worden ist, da er nach § 85 a des Landesbeamtengesetzes seinen früheren Dienstherrn von der beabsichtigten Nebentätigkeit formell korrekt hätte informieren bzw. sogar eine schriftliche Genehmigung hätte einholen müssen. Dies ist offenbar nicht erfolgt. In der Zwischenzeit sind eine staatsanwaltschaftliche Prüfung und eine disziplinarrechtliche Vorermittlung im Finanz- ministerium eingeleitet worden.

Es ist mithin vollkommen unerheblich, ob der ehemalige Staatssekretär glaubt, Herrn Minister Möller zu irgendeinem Zeitpunkt beiläufig über seine Tätigkeit informiert zu haben. Wichtig sind einzig die Fakten, und die besagen, dass der ehemalige Staatssekretär des Finanzminis- teriums seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass es gerade an dieser Stelle, wo Spekulationen und bunten Geschichten Tür und Tor geöffnet werden, ein großes Interesse der Medien gibt; aber dieses Interesse werden weder die Regierung noch die SPD-Landtagsfraktion bedienen.

3. Kommen wir zum Kern der Sache. Als eines der ersten Bundesländer hat Schleswig-Holstein sich in den 90er Jahren auf den Weg gemacht, das bisherige System, das ausschließlich ausgabenorientierte kamerale Rechnungswesen zu ergänzen um die Kosten- und Ergebnis- ermittlung. Diese Grundsatzentscheidung wurde von allen im Landtag vertretenen Fraktionen grundsätzlich begrüßt.

Wegen der großen politischen und finanziellen Bedeutung des Vorhabens sind Parlament und Rechnungshof über jeden Schritt der Landesregierung laufend und umfassend informiert wor- den. Bei der Auswahl unter mehreren Anbietern ging es auch darum, einen Partner zu finden, der in der Lage ist, das Land bei einer umfassenden Organisierung des Haushaltswesens auch langfristig verlässlich zu begleiten. Mit dem SAP-Verfahren hat man sich für ein zu- kunftssicheres entschieden, das dabei ist, sich zu einem Standardverfahren für die öffentliche -3-



Verwaltung zu entwickeln. Viele Bundesländer und Städte haben dieses System in der einen oder anderen Form bereits übernommen.

Zentrale Frage der Erörterungen im Finanzausschuss am 7. und 13. Februar 2002 war das Problem des Vergabevermerks.

Finanzminister Möller hat am 13.2. im Finanzausschuss erklärt, dass ein aktuell in Auftrag gege- benes Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Kabinettsvorlage kein ausreichender Verga- bevermerk ist, weil nicht alle erforderlichen Verfahrensschritte dokumentiert sind und somit das Verfahren formell rechtsfehlerhaft ist. Dies hat der Finanzminister ohne Wenn und Aber zuge- standen. Da es 1998 noch keinen Rechtsschutz für Mitbewerber aufgrund eines fehlerhaften Vergabevermerkes gab, ist der abgeschlossene Vertrag eindeutig rechtswirksam. Somit beste- hen keine Schadensersatzansprüche Dritter gegen das Land.

Wir teilen als SPD-Landtagsfraktion die Auffassung, dass mit der Kabinetts- und Finanzaus- schussvorlage sowie der ausführlichen Behandlungen im Kabinett und im Finanzausschuss die Entscheidungen zugunsten von debis/SAP unter Abwägung aller Gesichtspunkte transparent be- gründet worden sind. Die umfassende Einbeziehung des Rechnungshofs hat es ihm seinerzeit ermöglicht, sich an jedem Punkt des Verfahrens einzuschalten. Dies hat er übrigens auch getan.

Für uns eindeutig ist:

• Die Entscheidung für SAP/debis war und ist richtig • Das gesamte Verfahren war gegenüber dem Parlament und auch dem Rechnungshof trans- parent wie keines zuvor. • Dem Land Schleswig-Holstein ist aus der Entscheidung kein Schaden entstanden und wird nach dem heutigen Stand unseres Wissens auch kein Schaden entstehen. -4-



Auf weitere Punkte will ich angesichts der Kürze der Zeit hier nicht eingehen. Claus Möller hat eingeräumt, dass es im Verfahren zu Fehlern gekommen ist, die für die Zukunft abgestellt wer- den. Für die Überprüfung weiterer Fragen zur korrekten Anwendung des Haushaltsrechts ist die Haushaltsprüfgruppe zuständig. Für die SPD-Landtagsfraktion stelle ich abschließend fest:

1. Wir halten die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses für nicht not- wendig. Das würde nur die Verlagerung eines juristischen Doktorandenseminars auf die par- lamentarische Ebene bedeuten. 2. Wir stehen hinter Claus Möller. 3. Wir werden den Antrag auf Entlassung einstimmig ablehnen.