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18.02.02
11:07 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel und Irene Fröhlich zum Naturschutz in Schleswig-Holstein: Die Bilanz ist beeindruckend

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 038.02 / 18.02.2002 Naturschutz in Schleswig-Holstein: Die Bilanz ist beeindruckend Auf ihrer heutigen Pressekonferenz zur Situation des Naturschutzes in Schleswig-Hol- stein erklären der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Karl-Martin Hentschel und die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Irene Fröhlich:
Wir sind beeindruckt von der Bilanz des Naturschutz unter der rot-grünen Landesregie- rung in den vergangenen Jahren. Die Arbeit der beiden grünen Umweltminister hat sich gelohnt.
1995 standen 3,2 Prozent der Fläche des Landes unter Schutz und 22,8 Prozent der Wasserfläche bis zur 12-Seemeilen-Zone. Heute haben sich beide Schutzflächen mehr als verdoppelt: an Land sind es 6,6 Prozent, zu Wasser 57,4 Prozent.
Ein genauso erfreuliches Beispiel aus dem Nationalpark ist das Vorlandmanagement- Konzept. Die Auswertung des Monitoring zeigt: Die Gesamtfläche der Salzwiesen nimmt deutlich zu. Über einen Zeitraum von acht Jahren betrug der Zuwachs rund zehn Pro- zent. In diesem Jahr erblühten auf 42 Prozent der Vorländer an der Westküste wieder die Salzwiesenpflanzen. 1989 lag der Anteil bei nur einem Prozent. Das Konzept unter- streicht deutlich, dass Küsten- und Naturschutz kein Widerspruch sind.
Letztlich sollen 15 Prozent der Landesfläche als ökologische Vorrangflächen gesichert und im Rahmen eines Vorrangflächen- und Biotopverbundes vernetzt sein. Bis 2005 sol- len es, so die Planungen von Umweltminister Klaus Müller, bereits knapp zehn Prozent sein.
Natur und Landschaft Schleswig-Holsteins werden, wie überall in Deutschland, fast flä- chendeckend intensiv genutzt. Die natürlichen Grundlagen des Lebens werden dadurch stark beeinträchtigt. Ziel grüner Politik ist es, die Landschaft in ihrer Gesamtheit, ihre Entwicklung, Vielfalt, Eigenart und Schönheit und ihre Funktion als Lebensraum für möglichst viele wildlebende Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustel- len. Der Mensch ist ausdrücklich in diese Zielsetzung eingebunden mit dem Anspruch, Landschaft als Wirtschafts- und Erholungsraum zu gebrauchen. Deshalb ist es notwen- dig, Wege zu finden, wie und wo die verschiedenen Ansprüche an Natur und Umwelt in umwelt- und naturverträglicher Weise umgesetzt werden können. Landschaftsverbrauch und Landschaftsnutzungen sollen sich dabei am Maßstab der Nachhaltigkeit ausrichten und auf das Notwendige und ein vertretbares Maß begrenzt werden.
Für Schleswig-Holstein sollen die Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes flächendeckend erfasst und daraus Aussagen über die Landschafts- planung abgeleitet werden.
In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ziele und Instrumente des Naturschutzes in Schleswig-Holstein“ hat die Landesregierung dargestellt, wie die Planungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene ineinander grei- fen. Bis zum Ende der Legislaturperiode werden für alle fünf Planungsräume im Land aktuelle Landschaftsrahmenpläne vorliegen. Bereits 80 Prozent der Städte und Ge- meinden Schleswig-Holsteins haben derzeit Landschaftspläne vorliegen oder aber in Vorbereitung. Das Land hat hierzu mit Fördermitteln dazu beigetragen, um auf örtlicher Ebene ein Verständnis für ökologische Zusammenhänge zu wecken und die Diskussion zu fördern und gleichzeitig Maßnahmen des Naturschutzes zu entwickeln.
Zukünftig sollen gefährdete Arten und Biotope verstärkt in Form von Kooperationen mit anderen Partnern erhalten werden - zum Beispiel über freiwillige Vereinbarungen. Ein sehr positives Beispiel stellt hier der Nationalpark „Schleswig-Holsteinisches Watten- meer“ dar. Zwei Jahre nach der Novelle des Nationalpark-Gesetzes wurde bis heute mit acht Gruppen freiwillige Vereinbarungen geschlossen: Mit den Wassersportlern wurde ein Verhaltenskodex entwickelt, der Seehunde und Enten vor Beunruhigung schützt. Die Hälfte der hundert Wattführer haben eingewilligt, eine Qualifizierung zum „Nationalpark- Wattführer“ zu machen. Zwei Reedereien tragen die Auszeichnung „Nationalpark– freundlich“. Darüber hinaus wurden mit Nebenerwerbsfischern, Jugendherbergen, einem Flughafen und mit den Anrainergemeinden Vereinbarungen getroffen. Zehn Hotels der Region haben sich verpflichtet, ihre Gäste intensiv über den Nationalpark zu informie- ren.
Der Grunderwerb bleibt ein wichtiges Instrument im Naturschutz. Der Vertragsnatur- schutz ist ein weiteres. Wir werden ihm besonders im Bezug auf die Landwirtschaft Ge- wicht beimessen. Uns ist es seit langem ein Anliegen, dass sich Naturschutz und Land- wirtschaft auch als Partner begreifen. VerbraucherInnen sind aufmerksamer und kriti- scher geworden. Im Landeshaushalt 2002 stehen 3,9 Millionen Euro für neue Vertragsabschlüsse beim Vertragsnaturschutz bereit. Ziel des Vertragsnaturschutzes ist es, artenreiches Grünland in Schleswig-Holstein zu erhalten. Deshalb schließt das Umweltministerium in Förder- gebieten mit Landwirten auf freiwilliger Basis und für fünf Jahre Bewirtschaftungsverträ- ge ab. Zur Zeit wirtschaften rund 900 Landwirte auf 7.200 Hektar nach den Vorgaben des Vertragsnaturschutzes. Zehn Vertragsvarianten machen es möglich, einzelne Be- triebsflächen weniger intensiv und natur- und artenschutzgerecht zu nutzen. Dafür zahlt das Land zwischen 125 und 280 Euro pro Hektar und Jahr. Die Vertragsabwicklung ü- bernimmt die Schleswig-Holsteinische Landgesellschaft mbH.
Dort, wo es möglich ist, sollen die Ausgleichsmaßnahmen zu Ausgleichsflächenpools gebündelt werden. Mit ihrer Hilfe können oft wirksamere Maßnahmen getroffen werden, als es bei vielen einzelnen kleinen Maßnahmen der Fall wäre.
Ob das ausreicht, um zum Beispiel die Weidemast auf der Halbinsel Eiderstedt zu erhal- ten, prüfen wir zur Zeit. Besonders dieses Beispiel aber zeigt, wie unbedingt notwendig das Zusammenspiel von Naturschutz und Landwirtschaft ist. Eiderstedts Kulturland- schaft ist eine der wichtigsten Brutgebiete für Wiesenvögel in ganz Deutschland und ü- bertrifft sogar die Eider-Treene-Sorge-Niederung noch deutlich. Voraussetzung hierfür ist aber neben den Kleieböden des unmittelbaren Küstenraumes vor allem die extensive Art und Weise, in der auf Eiderstedt Bullen gemästet werden. Wenn nun auf Grund der BSE-Krise die Weidemasthaltung in eine Krise geraten ist und vielfach durch intensive Ackerwirtschaft ersetzt wird, so hat dies gleich vielfältige Folgen: für die Landwirte sel- ber, für die Wiesenvögel, für das Landschaftsbild und damit auch für den Tourismus und die Wirtschaft einer ganzen Region. Dies macht noch einmal deutlich, wie sehr sich die heutige, immer industrialisiertere Landwirtschaft an Massenproduktion orientieren muss und wie weitreichend die Folgen sind.
Um unser Ziel zu erreichen, 15 Prozent der Landesfläche als Natur-Vorrangflächen aus- zuweisen, wollen wir in Zukunft verstärkt folgende Instrumente nutzen: • die verschiedenen Naturschutz- und Artenschutzprogramme, die sich konzentrieren auf das Biotopverbundsystem und das europäische Netz Natura 2000 • die EU- Wasserrahmenrichtlinie • den integrierten Fließgewässerschutz, der durch ein Seenprogramm ergänzt wird • das Programm für die Wiedervernässung der Niedermoore, das im Oktober 2001 vom Kabinett beschlossen wurde. Die Niedermoore sollen wieder vernässt werden, damit sie ihre Funktion als Lebensraum aber auch als Nährstoffsenke wieder auf- nehmen können. Nebenbei leisten diese Feuchtgebiete einen Beitrag zum Klima- schutz, da sie das Treibhausgas Kohlendioxid binden. Insgesamt sollen 32.000 Hek- tar Nutznießer dieses Programms werden. • ein neues Biotopwaldprogramm, mit dem es uns gelingen sollte, die Neuwaldbildung in Schleswig-Holstein deutlich voran zu treiben und gleichzeitig die überragende Bil- dungs- und Erholungsfunktion des Waldes im Blick zu behalten. ***