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12.02.02
09:58 Uhr
Landtag

Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages erzielt erfreulich hohe Erfolgsquote im IV. Quartal 2001

D E R L A N D T A G SCHLESWIG - HOLSTEIN 24/2002 Kiel, 12. Februar 2002



Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages erzielt erfreulich hohe Erfolgsquote im IV. Quartal 2001
Kiel (SHL) – Von einer erfreulich hohen Erfolgsquote berichteten der Vorsitzende des Eingabenausschusses, Abgeordneter Gerhard Poppendiecker (SPD) und die stellvertretende Vorsitzende, Abgeordnete Ursula Sassen (CDU), anlässlich der heutigen Vorstellung des Tätigkeitsberichts für den Landtag für das IV. Quartal 2001. „Normalerweise können wir rund 25 % der Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag gewandt haben, in irgendeiner Form helfen. Im letzten Quartal konnte der Ausschuss dagegen in fast 32 % der Fälle Beschlüsse fassen, die ganz oder teilweise im Sinne der Petenten waren“, erläu- terte der Vorsitzende Gerhard Poppendiecker.

So konnte der Ausschuss einer behinderten Lübecker Rentnerin durch einen Ortstermin mit den beteiligten Behörden wieder zu mehr Lebensqualität verhelfen (379-15, S. 20). Der Ausschuss hat im Interesse der Schulwegsicherheit ein posi- tives Votum der Landesregierung zur Einrichtung einer Bedarfsampel im Kreis Plön erreicht (587-15, S. 26) sowie sich im Kreis Nordfriesland für eine Verbesse- rung der Zugverbindungen eingesetzt, nachdem Verbindungen gestrichen worden waren (669-15, S. 27).

Die Erfolgsquote führte der Vorsitzende Poppendiecker neben dem Engagement der Ausschussmitglieder auch darauf zurück, dass im letzten Quartal weniger Peti- tionen an den Ausschuss herangetragen worden sind, in denen der Ausschuss keine oder nur eingeschränkte Kontrollkompetenzen hat. „Die Zusammenarbeit



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der Mitglieder des Eingabenausschusses ist parteiübergreifend gut“, erklärten die Abgeordneten Poppendiecker und Sassen übereinstimmend.

„Allerdings ist der Ausschuss beispielsweise im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, wie bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und B e- bauungsplänen, auf eine Rechtskontrolle beschränkt. Die gemeindliche Planung kann aus unserer Sicht noch so unzweckmäßig sein, wenn die Prüfung ergibt, dass die Planungen rechtmäßig sind, dürfen wir keine Empfehlungen für eine aus unserer Sicht zweckmäßigere Planung aussprechen. Dies gebietet die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (735- 15, S. 15). Ein weiteres Beispiel aus diesem Bereich ist der immer wieder an uns herangetragene bekannte Fall einer ehemaligen Amtstierärztin, der von ih- rem kommunalen Arbeitgeber gekündigt worden war. Selbst wenn wir wollten, könnten wir uns nicht für eine Wiedereinstellung oder Rehabilitierung der Tierärz- tin einsetzen, weil die Kündigung des kommunalen Arbeitgebers rechtmäßig ge- wesen ist, wie auch das Landesarbeitsgericht letztinstanzlich bestätigt hat. Wei- tere Fragen von Wiedereinstellung oder Rehabilitation fallen in die Personalho- heit des kommunalen Arbeitgebers“ (829-15, S. 30).

Auch gerichtliche Entscheidungen darf der Eingabenausschuss nicht überprüfen und nicht in laufende Gerichtsverfahren eingreifen. „Insbesondere in Schei- dungsfolgesachen wenden sich Bürgerinnen und Bürger zunehmend an uns, weil sie meinen, das Gericht habe Unterhaltsleistungen falsch berechnet oder eine falsche Entscheidung zum Umgangsrecht mit den Kindern getroffen. In solchen Fällen können wir die Petenten nur darauf hinweisen, dass eine Prüfung von ge- richtlichen Entscheidungen nur den übergeordneten Gerichten möglich ist, auch wenn wir den Unmut der Petenten manchmal nachvollziehen können. Dies gilt auch für privatrechtliche Auseinandersetzungen, in die sich der Eingabenaus- schuss als Organ des Landesparlaments nicht einmischen darf. Besonders un- erquicklich aus diesem Bereich sind für uns als Ausschuss und auch für die Ver- waltung Nachbarschaftsstreitigkeiten. Es gibt immer wieder Bürgerinnen und Bürger, die nichts unversucht lassen, einen Nachbarschaftsstreit auf Behörden- ebene zu ziehen. Egal wie die Behörden vor Ort dann entscheiden, für einen der Beteiligten ist es immer falsch (761-15, S. 15). Wenn ein Streit zwischen Nach- barn zu eskalieren droht, kann ich aus meiner Erfahrung als langjähriger Aus- schussvorsitzender nur appellieren, frühzeitig Vermittler vor Ort, zum Beispiel die kommunalen Schiedsleute einzuschalten“, ergänzte der Abgeordnete Poppen- diecker. 3



Mit Petitionen, die schriftlich an den Eingabenausschuss gerichtet werden müs- sen, können Bürgerinnen und Bürger wichtige Anstöße zur parlamentarischen Kontrolle der Verwaltung und sogar zur Gesetzgebung geben. Die Postanschrift lautet: Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Landes- haus, 24105 Kiel.

„Wir kümmern uns aber auch aktiv um die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger. Mit unseren Bürgersprechstunden im Land machen wir das Angebot, aufgetretene Probleme mit Behörden vor Ort mit uns zu erörtern“, erklärte der Vorsitzende Poppendiecker.

Auch von der zunehmenden Vernetzung der Petitionsausschüsse und Bürgerbe- auftragten in Deutschland und im europäischen Raum werden Anregungen zur weiteren Verbesserung der Arbeit des schleswig-holsteinischen Eingabenaus- schusses erwartet.


Herausgeber: Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postf. 7121, 24171 Kiel, Tel.: (0431) 988- Durchwahl -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax: (0431) 988-1119 V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Annette Wiese-Krukowska, E-Mail: Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de Internet: www.sh-landtag.de – Presseinformationen per E-Mail abonnieren unter www.parlanet.de/presseticker