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14.12.01
16:02 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zum Gesundheitsdienstgesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 5 - Gesundheitsdienstgesetz - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Angelika Birk: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 355.01 / 14.12.2001



Das neue Gesundheitsdienstgesetz: Ein demokratisches Steuerungsinstrument für die kommunale Gesundheitspolitik
Das moderne Gesundheitsamt ist mehr als ein Amt für Seuchenhygiene und Berufsfä- higkeitsbescheinigungen. Das neue Gesetz definiert die Aufgabe dieser Dienstleistungs- behörde vor allem als Koordinatorin für alle gesundheitsrelevanten Entscheidungen und Strukturen in der Kommune.
Das moderne Gesundheitsamt holt alle für die Gesundheit vor Ort Verantwortlichen, sei es des öffentlichen Dienstes, der Krankenkassen, der Ärzteschaft, Pflege, Selbsthilfe- gruppen usw. an einen Tisch, um die Umsetzung gesundheitspolitischer Ziele für die Re- gion zu vereinbaren und zu organisieren.
Auf der Grundlage einer soliden, interkommunal und mit der Landesebene abgestimmten Gesundheitsberichterstattung erwarten wir, dass die kommunale Selbstverwaltung, die Chance ihrer Rolle nutzt, denn im Rahmen sich heftig verändernder gesundheitspoliti- scher Parameter tragen Kreise und Städte mehr denn je die Verantwortung für gesunde Verhältnisse vor Ort. Zurecht spricht das neue Gesetz in diesem Zusammenhang auch von Umweltmedizin. Bewährte Präventions- und Interventionsfelder der kommunalen Gesundheitsarbeit wer- den in moderner Form fortgeschrieben. Den Versuchen der kommunalen Spitzenverbän- de und der FDP, sich aus der bisherigen kommunalen finanziellen Hauptverantwortung für die bisher äußerst erfolgreichen Zahnvorsorgeuntersuchungen in Kindertagestätten und Schulen herauszustehlen, treten wir mit dem Gesetz entschieden entgegen, und ha- ben als Grüne auf eine eindeutige Formulierung bestanden. Hier zu sparen, würde sich mit dicken Backen schmerzhaft und teuer rächen.
Dies gilt auch bei der Beratung und Hilfe für Bevölkerungsgruppen, die aufgrund von rechtlicher Diskriminierung, Scham oder Unkenntnis der Zuständigkeiten erschwerten Zugang zu kassenfinanzierten Leitungen haben, wie zum Beispiel MigrantInnen oder Obdachlose. Sexualberatung, anonyme kostenlose Aidstest, Hilfe für überforderte Eltern von Kleinkindern, Unterstützung von Selbsthilfegruppen sind ebenfalls unverzichtbare Grundlagen der Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort.

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