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13.12.01
13:10 Uhr
B 90/Grüne

Angelika Birk zur Sonntagsöffnung der Videotheken

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Sonntagsöffnung von Videotheken: Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 343.01 / 13.12.2001 Ein überfälliger Schritt
Zur heutigen Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Sonntagsöffnung von Videothe- ken erklärt die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk: Die Sonntagsöffnung von Videotheken war ein längst fälliger Schritt. Es war für nieman- den nachvollziehbar, warum sonntags Kinos, Theater, Sportstätten und andere Freizeit- einrichtungen öffnen können, aber Videotheken geschlossen bleiben sollten. In Hamburg haben die Videotheken bereits sonntags geöffnet. Insbesondere für den Hamburger Rand ist die Sonntagsöffnung daher sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht sinnvoll. Schleswig-Holsteinische Kunden müssen nun nicht mehr nach Hamburg fahren, um sich sonntags Videos auszuleihen, und die schleswig- holsteinischen Videotheken-Betreiber haben wieder gleiche Wettbewerbschancen. Natürlich nehmen wir auch die Bedenken derer ernst, die den Sonntag als Ruhetag er- halten wollen. Einen Ruhepol muss sich in unserer unruhigen Zeit jeder selbst organisie- ren und ein harmonisches Familienleben hängt sicher nicht von der Frage ab, ob Video- theken geöffnet sind oder nicht. Im übrigen hat die Initiative mit ihrem Vorschlag, sonn- tags erst um 13 Uhr zu öffnen, politisches Augenmaß bewiesen. Die Übernahme der Volksinitiative ist auch ein Schritt zur Normalisierung der direktde- mokratischen Praxis in Schleswig-Holstein. Zum ersten Mal hat eine Volksinitiative einen bleibenden Erfolg erzielt. Dennoch ist eine Reform des Volksabstimmungsverfahrens dringend notwendig. Es ist beispielsweise nicht einzusehen, dass ein Volksbegehren selbst bei nur geringer Haus- haltsrelevanz unzulässig sein soll. Eine solche Regelung reduziert die Volksgesetzge- bung auf wenige, weitgehend unwichtige Fragen und führt damit das direktdemokratische Verfahren ad absurdum. Außerdem fordern wir, dass Volksentscheide nicht mehr ohne Weiteres durch den Landtag abgeändert werden können wie im Falle des Volksentschei- des zur Rechtschreibreform. Hier muss ein klares Verfahren her. Ich appelliere an die anderen Fraktionen im Landtag, sich einer bürgerfreundlicheren Ausgestaltung des Volksabstimmungsverfahrens nicht zu verschließen. ***