Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.11.01
12:39 Uhr
SSW

Aufhebung des Bankgeheimnisses trägt zur Steuergerechtigkeit bei!

PRESSEINFORMATION Kiel, den 16.11.2001 Es gilt das gesprochene Wort

TOP 16: Aufhebung des Bankgeheimnisses (Drs. 15/1305)
Anke Spoorendonk: „Aufhebung des Bankgeheimnisses trägt zur Steuergerech- tigkeit bei!“
Um es gleich klar zu sagen: Der SSW unterstützt die Bestrebungen von SPD und Bündnis90/Die Grünen durch eine Bundesratsinitiative die Aufhebung des sogenannten „Bankgeheimnisses“ zu er- reichen. Wir unterstützen dieses aber nicht wegen der angeblichen wirkungsvolleren Bekämpfung von terroristischen Finanzströmen – diese Begründung scheint in diesen Tagen für vieles herhalten zu müssen. Nein, wir unterstützen diesen Vorschlag, weil wir der Ansicht sind, dass die Aufhebung des Bankgeheimnisses tatsächlich zu mehr Steuergerechtigkeit in diesem Land beitragen wird.

Sie alle wissen, dass bereits jetzt bei konkreten strafrechtlichen Ermittlungen das Bankgeheimnis aufgehoben werden kann. Durch die vorgeschlagene Abschaffung von Paragraf 30a der Abgabe- ordnung müssen die Finanzbehörden in Zukunft bei der Ermittlung von Sachverhalten, zum Bei- spiel bei Betriebsprüfungen, nicht mehr auf das Vertrauensverhältnis zwischen Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht nehmen. Das heißt, dass es den Steuerverwaltungen leichter gemacht wird, eventuelle Steuerhinterziehungen zu entdecken. Insbesondere gilt dies bei der wohl sehr verbreiteten Steuerhinterziehung von Zinserträgen.

Nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft liegt die Steuerhinterziehung in diesem Bereich in Deutschland wahrscheinlich in zweistelliger Milliarden-Höhe, wenn man bedenkt, dass das ge- samte angesparte Vermögen der Bevölkerung bei einigen Billiarden liegt. Dass in diesen Fällen in der Regel nicht der sogenannte kleine Mann getroffen wird, liegt auf der Hand, weil wir es ja bei den Zinserträgen mit einer steuerfreien Freibetrag pro Person von jährlich 3.000 DM zu tun haben. In der letzten Landtagssitzung hat die FDP in einem Antrag festgestellt, 2



dass Steuerhinterziehung kein „Kavaliersdelikt“ ist. Alle Fraktionen waren sich darin einig. Dann darf man aber auch keine gesetzlichen Regelungen haben, die die Steuerhinterziehung erleichtern. Um so eine Regelung handelt es sicher aber bei dem Bankgeheimnis nach §30 a der Abgabenord- nung, die meines Wissens im Kern ja schon seit der Adenauer-Zeit besteht.

Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist auch die Frage der Gleichbehandlung der Finanz- anbieter. Im Gegensatz zu den Banken gibt es nämlich bei den Versicherern oder Bausparkassen kein Bankgeheimnis in dem oben beschriebenen Sinne. Allein deshalb müsste man hier endlich eine einheitliche Regelung schaffen.

Dabei möchte ich unterstreichen, dass durch die Aufhebung dieses Paragrafen ja nicht jetzt „Big Brother“ im Bankwesen eingeführt wird, sondern es geht darum, dass die Finanzbehörden bei der Ermittlung eines konkreten Sachverhaltes Einsicht in die Konten der Kunden bekommen Es kann also keine Rede davon sein, dass der „Otto-Normal“Bürger jetzt damit rechnen muss, jederzeit sei- ne Konten jederzeit der Steuerbehörde offen zu legen, sondern es muss aus steuerlicher Sicht ein Sachverhalt vorliegen. Der Landesdatenschutz hat dann ja auch keine Bedenken gegen diese Rege- lung.

Übrigens ist das eine Regelung, die in den USA und den allermeisten europäischen Ländern ganz normal ist. Im Moment wird allerdings an eine EU-einheitlichen Regelung gearbeitet und aller Vor- aussicht nach würde so und so das Bankgeheimnis bald aufgehoben werden.

Was wir aber ablehnen ist, wenn man gleichzeitig mit der Aufhebung des Bankgeheimnisses eine Datei mit allen Namen und Konten in Deutschland anlegen möchte, um sozusagen auf diese Weise eine Art „Rasterfahndung“ in diesem Bereich durchführen zu können. Hier würde die rechtstaatli- che Grenze überschritten werden, und dann würden natürlich alle datenschutzrechtlichen Dämme gebrochen sein. Ein solcher Vorschlag ist mit dem SSW nicht zu machen. Das wird übrigens von allen Datenschützern in der Bundesrepublik ähnlich gesehen.



2