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15.11.01
16:01 Uhr
CDU

TOP 14 und 48 Ursula Sassen: Weltnaturerbe - intensive Beteiligun g in der Muttersprache bleibt das Ziel

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 466/01 vom 15. November 2001
TOP 14 und 48 Ursula Sassen: Weltnaturerbe – intensive Beteiligung in der Muttersprache bleibt das Ziel In der Diskussion um die Novellierung des Nationalparkgesetzes wurde der von der CDU angemahnten Beteiligung der Westküste nicht ausreichend Rechnung getragen. Damit sich dies nicht wiederholt, hat die CDU einen Antrag auf intensive Beteiligung der Betroffenen vor der Anmeldung des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres als Welterbe eingebracht und der Umweltminister hat angezeigt, dass eine Anmeldung als Welterbestätte nur mit Zustimmung der Region erfolgen würde.
Die Entscheidungsträger der Westküste haben sich nach Informationsveranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern in Husum und Heide und Diskussionen in Gemeinden und den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen zwar nicht grundsätzlich gegen eine Anmeldung als Weltnaturerbe ausgesprochen, wohl aber wegen noch bestehender Bedenken die Forderung erhoben, die Anmeldung zurückzustellen. Auch aus anderen Regionen kamen Vorbehalte.
Noch immer ist vielen Bürgerinnen und Bürgern der Unterschied zwischen Weltnaturerbe und Weltkulturerbe nicht klar. Daher war die Entscheidung, auf der 9. Trilateralen Regierungskonferenz in Esbjerg noch keinen Beschluss über eine Anmeldung als Welterbestätte zuzulassen, folgerichtig.
Der mit dem FDP-Antrag eingeforderte Bericht der Landesregierung zur Machbarkeitsstudie zur Ausweisung des Gebietes des Nationalpark Schleswig- Holsteinisches Wattenmeer als Weltkulturerbe lässt in seiner Tendenz ganz deutlich erkennen, worauf die Landesregierung hinaus will, dazu später.
Wenn in der Einführung davon die Rede ist, Kulturspuren schützen zu wollen, stellt sich zumindest die Frage, was zukünftig über die bestehenden Gesetze hinaus vor wem geschützt werden soll. Die Wattenmeerregion ist durch das Nationalparkgesetz hinreichend geschützt. Daher – und das wird ja auch immer von der Landesregierung beteuert – bedarf es keiner weiteren Schutzmaßnahmen!
Seit 1997 (!) arbeitet also die WADCULT an dem grenzübergreifenden Projekt LANCEWAD. Man hat leider bislang nie etwas davon gehört, obgleich auch Zwischenergebnisse interessant gewesen wären“.
Die schleswig-holsteinische Arbeitsgruppe von LANCEWAD besteht aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Forschungs- und Technologiezentrums Westküste und soll gewährleisten, dass sich Vertreter der unterschiedlichen Nutzergruppen einbringen und das vorhandene Wissen der Einwohner über Landschaft und Kulturgüter in die Arbeit einfließen kann. An dieser Stelle folgt eine Anreihung wohlklingender Aussagen über Sinn und Zweck des Projekts.
Das LANCEWAD-Projekt ist abgeschlossen, und der umfangreiche Abschlussbericht wurde auf der Ministerkonferenz am 31.10.2001 in Esbjerg vorgestellt – in englischer Sprache – wie gehabt.
Es kann doch nicht sein, dass 336 Seiten in englischer Sprache nur von einer verschwindenden Mehrheit z. K. genommen werden, der breiten Öffentlichkeit aber verschlossen bleiben – wo bleibt da die vielzitierte Bürgerbeteiligung. Wenigstens Kernaussagen müssen in deutscher Sprache für die Öffentlichkeit vorliegen.
Im Sinne der Vertrauensbildung und des gewünschten Öffentlichkeitsinteresses ist eine rechtsverbindliche Übersetzung des gesamten Textes in die deutsche Sprache dringend notwendig. Denn dieser Bericht könnte als Grundlage für eine Eignung des Wattenmeerschutzgebietes als Weltkulturerbe herangezogen werden. Darüber hinaus sind die Inhalte des Berichtes, insbesondere für Nordfriesland und Dithmarschen, interessant, da er für diese Regionen besonders detaillierte Beschreibungen und landschaftsgeschichtliche Betrachtungen enthält. Diese und die erwähnten, großmaßstäblichen Karten und farbigen Bilder, die alle Aussagen untermauern, sollte man aufgeschlossenen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Schulen im Interesse der Umweltbildung nicht vorenthalten.
Nun zur Machbarkeitsstudie! Brauchen wir diese wirklich, wenn es bereits eine von Herrn Prof. Burbridge gibt, die gleichermaßen die Eignung des Wattenmeeres als Weltkulturerbestätte wie auch als Weltnaturerbestätte untersucht?
Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das kulturelle Erbe überwiegend außerhalb des Nationalparkes Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer auf dem Festland liegt, während das Wattenmeer selbst lediglich als untergegangene Kulturlandschaft bezeichnet werden könne. Und dann ist plötzlich – im Gegensatz zu den Infoveranstaltungen in Husum und Heide – doch die Rede davon, dass die Anerkennung als Weltkulturerbe durch die UNESCO neue Schutzkategorien fordert. Weitere Grabungsschutzgebiete im Wattenmeer werden erforderlich, die Ausweisung von Denkmalbereichen in der Marsch droht, mit erheblichem Widerstand der Westküstenbevölkerung ist zu rechnen, und dann ist da auch noch, wie könnte es anders sein, „die beengte Haushaltssituation des Landes“! Die Kosten für das Projekt LANCEWAD belaufen sich zur Zeit auf etwa 720.000 DM – wovon auf den Landeshaushalt rund 215.000 DM – entfallen. Die Kosten für eine zusätzliche Machbarkeitsstudie könnten sich möglicherweise in gleicher Größenordnung bewegen. „Ob angesichts der bereits vorliegenden Ergebnisse und der bislang aufgewendeten Mittel ein weiteres finanzielles Engagement des Landes in nicht unbeträchtlicher Höhe vertretbar ist, erscheint zumindest fraglich“. Sind 215.000 DM etwa zuviel für ein Weltkulturerbe, wo doch möglicherweise allein der Status Welterbe ausreichen soll, leichter EU-Mittel für Projekte in der strukturschwachen Wattenmeerregion einzuwerben? Und erst der zusätzliche Tourismusstrom! Neue Besuchergruppen werden kommen, vielleicht finden jene, die in St. Peter Ording wegen der neuen Sandbank-Beparkungsregelung weggeblieben sind, nun zurück, um sich als Teil des Weltnaturerbes zu fühlen. Vielleicht passen die Menschen aber doch besser zum Weltkulturerbe, wo sich Natur und Mensch vereinen und die lebendige Landschaft geprägt haben, die schützenswert ist und weiter entwickelt werden kann (siehe Seite 3 des Berichtes). Aber dann brauchen wir in der Tat doch ein neues Gutachten, wenn da nicht noch der eine Punkt wäre, den ich Anfangs schon erwähnte:
Die Landesregierung will um jeden Preis eine „Welterbestätte Schleswig- Holsteinisches Wattenmeer“. Und da ein Weltnaturerbe beim Wettbewerbskomitee der UNESCO offensichtlich bessere Erfolgsaussichten hat, weil es davon noch nicht so viele gibt (138 Weltnaturerbestätten im Vergleich zu 529 Weltkulturerbestätten) wird dieser Bericht, der Image vor Inhalte stellt, den wahren Schätzen des Nationalparkes Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und seiner Kulturlandschaft nicht gerecht.