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15.11.01
15:58 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: "Die Landesregierung blendet die Interessen der Westküstenbewohner aus"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 393/2001 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, 15. November 2001 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Westküste/ Weltkulturerbe Wattenmeer Günther Hildebrand, MdL


Christel Happach-Kasan: „Die Landesregierung



www.fdp-sh.de blendet die Interessen der Westküstenbewohner aus“ In Ihrem Redebeitrag zu den TOP’s 14 und 48 (Nationalpark Wattenmeer) erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Der Bericht des Umweltministers zum Lancewad-Projekt ist drei Seiten lang, also ausgesprochen dünn. Man fragt sich unwillkürlich, warum das Ministerium mit seinen 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht in der Lage war, diesen Bericht wie von der FDP gefordert zur letzten Landtagssitzung und damit vor der Wattenmeerkonferenz in Esbjerg vorzulegen. Die Antwort ist, es war politisch nicht gewollt.
Die Darstellung der Landesregierung widerspricht in vielen Punkten der Darstellung des Wattenmeersekretariats in Wilhelmshaven, nachzulesen auf der gut gestalteten Internetseite „cwss.www.de“. Ich ziehe das Fazit: Die Landesregierung hat mit einmonatiger Verspätung einen völlig einseitigen, offensichtlich ausschließlich an grünen Klientelinteressen ausgerichteten Bericht vorgelegt, der insbesondere durch Auslassungen ein falsches Bild zeichnet.
Einmal mehr zeigt die Landesregierung, dass sie die Menschen an der Westküste nicht ernst nimmt, dass sie nicht einmal ein Interesse daran hat, das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen.
Die Devise ist – entgegen den Ergebnissen des Projektes Lancewad - „Natur pur“, aber entsprechend den Vorstellungen von Naturschutzverbänden, die teilweise überhaupt nicht vor Ort tätig sind.
Für die Bewohner der Westküste muss sich der Eindruck verstärken, von der Landesregierung fremdbestimmt zu werden. Diese Landesregierung blendet die kulturellen Leistungen der Menschen an der Westküste aus, weil sie ihr nicht in den Kram passen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 161 Staaten der Erde haben das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ unterzeichnet. 690 Denkmäler in 122 Ländern umfasst inzwischen die von der UNESCO geführte Liste: 529 Kulturdenkmäler, 138 Naturdenkmäler und 23 Denkmäler, die sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe angehören. In diese letzte Gruppe gehören u.a. australische Nationalparks, der Berg Athos in Griechenland, die Insel Ibiza in Spanien, der Nationalpark Rio Abiseo in Peru mit seinem archäologischem Park.
Warum also nicht auch für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer die Ausweisung als Kultur- und Naturerbe beantragen?
In der Konvention zum Welterbe heißt es wörtlich: „Die Konvention verbindet den Schutz von Natur und Kultur. Natur und Kultur gehören unmittelbar zusammen,. Die kulturelle Identität von Völkern wird durch die Umwelt geprägt, in der sie leben. Genau wie die Kreativität der Menschen durch die Besonderheit ihrer Umwelt belebt wurde, tragen einige der spektakulärsten Stätten den Stempel Jahrhunderte langer menschlicher Aktivität.“
Unser Wattenmeer ist dafür ein herausragendes Beispiel. Wirklich unterrepräsentiert bei der Ausweisung von Welterbestätten sind Stätten, die sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe zuzuordnen sind.
Die UNESCO listet in Artikel 24a zur Ausweisung von Welterbestätten sechs Kriterien auf. Mindestens einem dieser Kriterien sollte eine angemeldete Kulturstätte gerecht werden. Nach Prof. Steensen vom Nordfriisk Instituut wird unser Wattenmeer gleich mehreren Maßstäben gerecht, ja, „manche scheinen geradezu für das Wattenmeer geschrieben zu sein“. Folgende Kriteriender UNESCO treffen z. B. auf das Wattenmeer zu: • Es ist „ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur“, • Es zeigt „während einer Zeitspanne oder in einem Kulturgebiet der Erde einen bedeutenden Austausch menschlicher Werte in Bezug auf die Entwicklung der Landschaftsgestaltung“, • Es ist „ein hervorragendes Beispiel einer überlieferten menschlichen Siedlungsform oder Bodennutzung“.
Damit trifft die Hälfte der Kriterien für eine Kulturerbestätte auch auf das Wattenmeer zu.
Für alle an der Region und den Menschen interessierten Besucher des Nordfriesischen Wattenmeeres sind die Eindrücke dieser Landschaft faszinierend: die Weite des Meeres, der Wechsel zwischen Ebbe und Flut, die Geschichten von Sturmfluten und dem Kampf der Menschen gegen das Meer. Das bewegt jeden Besucher. Die Kulturspuren im Watt lassen diese Geschichten lebendig werden: Warft- und Deichreste, Sieltore, Schleusenreste, Grabungssysteme, Ackerfurchen, Sodenbrunnen, Stätten der früheren Salztorfgewinnung. Archäologische Fundstücke erzählen vom Leben in vergangenen Zeiten, ermöglichen Rückschlüsse über Handelswege und kulturellen Austausch mit fernen Regionen. Dies sind Schätze, die in gleicher Weise zu würdigen sind wie die Natur des Wattenmeeres. Das Leben in diesem Übergangsgebiet zwischen Nordsee und festem Land wird in Erzählungen und Gedichten beschrieben, norddeutsche Urkundenbücher geben Zeugnis, historische Karten beschreiben die Region vor und nach der Sturmflut von 1634. Die schriftlichen Überlieferungen gemeinsam mit den archäologischen Funden rechtfertigen, ja fordern sogar, die Auszeichnung des Gebietes als Weltkulturerbe.
Die Ausweisung als Welterbestätte erfordert die Beteiligung der Bevölkerung. Es ist längst an der Zeit, nicht nur nachzufragen, ob der Wille der Kieler Regierung genehm ist. Gerade eine Ausweisung als Stätte des Weltkulturerbes erfordert eine ganz andere Art der Beteiligung. Der Begriff der Kultur schließt insbesondere Leistungen des Menschen in der Auseinandersetzung mit der Natur ein. Das Wissen der Menschen an der Westküste über Nutzung und Beherrschung der Natur, ihre Erinnerungen an vergangene Sturmfluten, die Entwicklung kultureller Traditionen sind kulturelle Leistungen, die Teil des Welterbes sind und nur mit aktiver Beteiligung der Menschen erschlossen werden können. Dies ist eine großartige Aufgabe.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Das Projekt „Lancewad“ (Landscape and Cultural Heritage in the Wadden Sea Region) wurde durchgeführt, um die Ausweisung als Gebiet des Weltkulturerbes vorzubereiten. Die offizielle Broschüre des Wattenmeersekreteriats in Wilhelmshaven weist ausdrücklich darauf hin, dass zu einem späteren Zeitpunkt die kulturellen Aspekte einbezogen werden sollen. Die Landesregierung verschweigt dies.
Warum wird mit der Vorbereitung nicht jetzt begonnen? Dafür gibt es keinen Grund, es sei denn, die Landesregierung will dies politisch nicht.
Die Landesregierung begründet ihre ablehnende Haltung auch damit, dass Deutschland auf der Liste der Welterbestätten zu den am häufigsten vertretenen Staaten zähle. Das Argument taugt nicht. Deutschland zählt gemeinsam mit Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien zu den großen europäischen Kulturnationen. Mit 24 Welterbestätten gegenüber 36 in Spanien steht Deutschland an vorletzter Stelle, nur in Großbritannien gibt es weniger Welterbestätten.
Bevor die Erfolgsaussichten einer Anmeldung als Weltkulturerbestätte und die beste Strategie diskutiert werden, muss die fachliche Ausgangslage geklärt werden. Nach Einschätzung der FDP- Fraktion erfüllt unser Nationalpark die Kriterien für die Ausweisung als Weltkulturerbe. Wir fordern daher, dass die Ergebnisse des Lancewad-Projekts zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie genutzt werden. Gleichzeitig fordern wir die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass möglichst umgehend eine Deutsche Übersetzung des Projektberichts erstellt und öffentlich zugänglich gemacht wird.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/