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18.10.01
17:43 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: "Die FDP ist für die Windkraft aber nicht um jeden Preis"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 367/2001 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, den 18. Oktober 2001 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Energiepolitik/Offshore Windenergie Günther Hildebrand, MdL


Christel Happach-Kasan: „Die FDP ist für die



www.fdp-sh.de Windkraft aber nicht um jeden Preis" In ihrem heutigen Redebeitrag zu TOP 12 und 28 (Genehmigung von Offshore Windparks, Offshore Windparks) erklärte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Die Landesregierung macht in ihren Vorbemerkungen zu ihrem Bericht über den aktuellen Stand der Zulassungsverfahren für Offshore-Windkraftanlagen deutlich, dass Sie diese Form der Stromerzeugung politisch will. Die Sorgen vor Schiffsunfällen, die Nordsee ist das am meisten befahrene Binnenmeer, der Schutz der marinen Umwelt vor Beeinträchtigungen werden nur nachrangig behandelt.
Wenn es um Genehmigungen von Offshore-Windkraftanlagen geht, ergeben sich Schwierigkeiten aus den verschiedenen Zuständigkeiten der Behörden für die unterschiedlichen Seegebiete. Innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone das Land zuständig und im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bund.
Die Betreiber von Offshore-Windparks müssen den Nachweis erbringen, dass von den Parks keine Beeinträchtigungen für Schifffahrt und Umwelt ausgehen. Prüfschemata, Grenzwerte und sonstige Kriterien, nach denen die Genehmigungsbehörden entscheiden werden, sind diesen nicht bekannt, weil es sie noch gar nicht gibt oder sie von Behörde zu Behörde unterschiedlich sind.
Dieses Dilemma hat die CDU in ihrem Antrag dankenswerter Weise aufgegriffen. Die Landesregierung steckt aber in einem weiteren Dilemma:
Einerseits wirbt sie um Investoren, sich an der Errichtung von Offshore- Windparks zu beteiligen.
Andererseits betont auch die Landesregierung ständig und auch in dem vorliegenden Bericht, dass große Wissenslücken bestehen und die für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlichen Untersuchungs- und Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Bewertungsmethoden sowohl für die Verfahren in der (AWZ) als auch für SKY 2000 in der Ostsee noch gar nicht zur Verfügung stehen.
Wenn Sie aber über das Untersuchungsgebiet nur wenig wissen, und die Genehmigungskriterien noch nicht kennen, können Sie Investoren keine belastbaren Prognosen über eine Genehmigungsfähigkeit ihrer Projekte geben.
Die Forderung der CDU-Fraktion nach einer Festschreibung der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Außenwirtschaftszone in der Seeanlagenverordnung ist richtig.
Es wirkt komisch, wenn innerhalb der 12-Meilen-Zone eine solche Prüfung durchgeführt werden muss, während in der AWZ entsprechende Regelungen fehlen. Bedeutet dies, dass Umweltbelange außerhalb dieser Zone keine so entscheidende Rolle spielen?
Das Umweltbundesamt hat ein Forschungsvorhaben zur Vermeidung und Verminderung von Belastungen der Meeresumwelt durch Offshore-Windparks im küstenfernen Bereich in Auftrag gegeben. Nach dem Bericht liegen die Ergebnisse erst im Dezember 2002 vor.
Der Germanische Lloyd prüft im Auftrag des Bundesamt für Seeschifffahrt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Kollision von Schiffen mit Windkraftanlagen ist. Dabei werden verschiedene Schiffstypen mit und ohne Schadstoffaustritt berücksichtigt.
Es ist bemerkenswert, dass angesichts der Unsicherheit über die Genehmigungsfähigkeit von Offshore-Windkraftanlagen bereits 10 Anträge für Windenergieparks in der Nordsee und 5 in der Ostsee für je 80 bis 200 Anlagen mit einer Leistung bis zu 5 Megawatt im Mai beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vorgelegen haben, obwohl das Forschungsvorhaben des Umweltbundesamts noch läuft.
Werden hier bereits Fakten geschaffen, die es nachher schwer oder sogar faktisch unmöglich machen, Antragstellern eine Genehmigung der Anlagen zu versagen, obwohl die Ergebnisse der Forschungsvorhaben und sonstiger Untersuchungen dazu verpflichten.
Regionale Strukturen müssen bei den Planungen mit bedacht werden.
Wie problematisch die Offshore-Anlagen vor Ort gesehen werden können, hat das Projekt Sky 2000 bewiesen. Erst Ende letzten Monats hat Herr Poppendieker Frau Ministerin Franzen darauf hingewiesen, dass „SKY 2000“ den Fischern in der Lübecker Bucht die besten Fanggebiete nehmen wird. Warum sollen die Fischer gegenüber der Windkraftnutzung zurückstehen?
Was ist mit den Fachvorschlägen des Bundesnaturschutzamtes (BNA)? Innerhalb der 12-Meilen-Zone überschneidet sich nordwestlich von Helgoland der Fachvorschlag des BNA für ein Important-Bird-Area-Gebiet mit einem sogenannten „Restsuchraum“ für Offshore-Anlagen.
Die Landesregierung hat darauf hingewiesen, dass diese Fachvorschläge keine Handlungsbeschränkungen für die Genehmigung von Anlagen beinhalten. Rechtlich ist das so. Will sie damit auch sagen, dass Fachvorschläge einer Bundesbehörde aus dem Verantwortungsbereich des Bundesumweltministers (Grüne) wertlos oder irrelevant sind? Angesichts der Ansprüche, die diese rot-grüne Regierung im Umweltbereich von anderen einfordert, ist das ein Armutszeugnis.
Die FDP will die Nutzung von Windenergie, aber nicht um jeden Preis.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/