Wolfgang Kubicki: Die Schleierfahndung widerspricht dem Prinzip d er Unschuldsvermutung
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 353/2001 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 17. Oktober 2001 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdLInnenpolitik/Innere Sicherheit/“Schleierfahndung“ Günther Hildebrand, MdLWolfgang Kubicki: Die Schleierfahndung widerspricht www.fdp-sh.de dem Prinzip der Unschuldsvermutung In seinem Redebeitrag zu TOP 5 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtags- fraktion, Wolfgang Kubicki:„In demokratischen Staaten – so will es die liberale Tradition – sind die Grenzen der einzige Ort, an dem Personen ohne Anlass und jeglichen Verdacht jederzeit kontrolliert werden können. Im Inland gilt Freizügigkeit. Hier darf nur kontrolliert werden, wer durch sein Verhalten dazu Anlass gibt, dass eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht oder dass eine Straftat begangen wurde.Nicht erst seit der Diskussion über die Öffnung der Binnengrenzen im „Schengener Raum“ scheint diese Tradition völlig in den Hintergrund zu geraten. So war es faszinierend zu beobachten, wie selbst kleinste Schrittchen zu mehr Freizügigkeit in Europa wie der Abbau der Kontrollen an den Binnengrenzen mit einem Mehr an repressiven Maßnahmen und Kompetenzen für den Bundesgrenzschutz wettgemacht wurden. So ist es dem Bundesgrenzschutz bereits heute gestattet, bis zu 30 km ins Landesinnere anlassunabhängige Personenkontrollen durchzuführen.Nun versucht die CDU vor dem Hintergrund der Terroranschläge von New York und nach 1997 zum zweiten Mal, in Schleswig-Holstein die Schleierfahndung einzuführen.Es sollen Personen ohne Vorliegen eines Verdachtsmoments nicht nur im Bereich von 30 km zur Landesgrenze nach Dänemark kontrolliert werden dürfen, sondern auch überall im Land, wenn sie sich auf Bundesstraßen, Europastraßen oder anderen Straßen mit erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr befinden.Das ist immerhin eine Einschränkung zum alten Antrag von Herrn Schlie, der solche Kontrollen noch von den Ufern des Nord-Ostsee-Kanals bis zu einer Entfernung von 10 Kilometern ins Inland forderte.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Die Fragen von damals zur Rechtsklarheit der vorgeschlagenen Regelung sind aber auch mit diesem Entwurf nicht ausgeräumt.Wie weit reicht der Begriff „grenzüberschreitende Kriminalität“? Sind das auch von einem Dänen verübte Diebstähle im weiteren Landesinneren? Wie lautet die Definition für „eine Straße mit erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr“?Die Kontrollen erfolgen anlassunabhängig. Für den einzelnen Bürger lässt sich schwer nachvollziehen, warum er oder sie kontrolliert wird. Das einfache Vorzeigen des Ausweises ist dabei noch die geringste Maßnahme. Diese kann dann zu weiteren Aktionen führen.Diese Überprüfungen können alle treffen, also auch Personen, die in keiner Weise etwas mit grenzüberschreitender Kriminalität zu tun haben, wie wahrscheinlich der weit überwiegende Teil der kontrollierten Personen. Ein erheblicher Eingriff in deren grundgesetzlich verankertes Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist die Folge.Solche Eingriffe darf der Gesetzgeber nur im überwiegenden Allgemeininteresse unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulassen.Unserer Ansicht nach ist die Zweck-Mittel-Relation in diesem Fall nicht gewährleistet. Einem erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht einer vagen Vermutung, die Schleierfahndung könnte einen wesentlichen Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung sein, gegenüber.Die Schleierfahndung ist aber mit Sicherheit ein weiterer Schritt in Richtung einer Werteverschiebung von der Unschuldsvermutung zu einem Generalverdacht im Bereich der Gefahrenabwehr.Wir geben den Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden immer mehr Möglichkeiten an die Hand, ohne konkreten Verdacht, also willkürlich, Maßnahmen durchzuführen.Das widerspricht dem Prinzip der Unschuldsvermutung.Wir sind der Ansicht, dass es die Verfolgungsbehörden sind, die sich zunächst rechtfertigen müssen, warum sie jemanden kontrollieren. Die Menschen sollen nicht erst erklären müssen, was sie dort machen, wo sie gerade sind.Wir werden, wie in der Vergangenheit auch, den Antrag der CDU-Fraktion ablehnen, obwohl wir zugeben müssen, dass die Haltung der SPD-Fraktion schwer nachvollziehbar ist, die Rasterfahndung zuzulassen und die Schleierfahndung abzulehnen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/