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17.10.01
12:13 Uhr
CDU

TOP 6 Klaus Schlie: Zeitliche Befristung ist abwegig

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 416/01 vom 17. Oktober 2001
TOP 6 Klaus Schlie: Zeitliche Befristung ist abwegig Die einen sehen in dem Instrumentarium der sogenannten Rasterfahndung das Ende des Rechtsstaates herbeieilen, die anderen kennzeichnen diese Art des elektronischen Datenabgleichs als ein legitimes und wirksames Mittel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus.
Die Rasterfahndung läuft bundesweit, nur Niedersachsen, Bremen und Schleswig- Holstein müssen im parlamentarischen Schnelldurchlauf die entsprechende Gesetzgebung nachholen.
Ohne Zweifel ist der Aufwand an Daten für die Rasterfahndung erheblich. Der maschinell-automatisierte Datenabgleich zwischen bestimmten, auf den Täter vermutlich zutreffenden Prüfungsmerkmalen aus anderen Gründen an öffentlichen und privaten Stellen gespeicherten Daten ist allerdings ein adäquates Fahndungsmittel, um gerade den sogenannten „Schläfern“ auf die Schliche zu kommen.
Diese systematisierte Fahndungsmethode wurde ja bekanntlich Mitte der 60er Jahre vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden entwickelt und spielte vor allem bei der Bekämpfung des RAF-Terrorismus in den 70er Jahren in Deutschland eine Rolle und war damals partiell erfolgreich.
Wir als CDU-Landtagsfraktion teilen die Auffassung des SPD-Innenministers Gottfried Timm aus Mecklenburg-Vorpommern, der in der „Welt“ vom 2. Oktober mit der Aussage zitiert wird: „Wenn auch nur ein potentieller Terrorist gefunden wird, kann die Rasterfahndung als Erfolg gelten.“
Sicher ist überhaupt nicht abzustreiten, dass eine große Menge von grundsätzlich geschützten Daten verarbeitet wird und damit völlig klar ist, dass die Polizei ganz überwiegend Daten von Personen benutzt, die völlig unverdächtig sind und die Daten zu anderen Zwecken erhoben wurden.
Für die Rasterfahndung werden aber nur die Daten benutzt, die das aufgestellte Raster erfüllen, die anderen Datensätze werden von der EDV ausgeschieden. Der Abwägungsprozess zwischen dem Datenschutz einerseits und der Verbrechensbekämpfung und der Gefahrenabwehr andererseits muss geleistet werden. Die Notwendigkeit, den internationalen Terrorismus wirkungsvoll zu bekämpfen, erfordert ein flächendeckendes Netz gleichartiger Fahndungsmethoden. Es wäre unverantwortlich, bliebe Schleswig-Holstein nach dem 11. September und aufgrund der aktuellen Gefährdungslage ein weißer Fleck. Deshalb begrüßen wir als CDU vom Grundsatz her die Initiative der Landesregierung und tragen auch trotz erheblicher Bedenken die verkürzte parlamentarische Beratung mit.
Die Voraussetzungen für die Rasterfahndung sind ohnehin hoch. Die Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
In Schleswig-Holstein soll die Polizei nun die Rasterfahndung zur Verhütung von Straftaten erheblicher Bedeutung und zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes durchführen dürfen.
Die von der rot-grünen Landesregierung vorgesehenen Besonderheiten erachten wir als unnötig, weil wir die prinzipiell vorhandenen rechtsstaatlichen Sicherungsmechanismen für ausreichend halten. Über einen Richtervorbehalt könnte man sicher noch miteinander diskutieren. Die Information über das Landeszentrum für Datenschutz halten wir ebenso für entbehrlich wie den jährlichen Bericht an den Landtag. Hierbei handelt es sich aus unserer Sicht nicht um weitere rechtsstaatliche Sicherungen, sondern um unnötigen bürokratischen Aufwand, der keine weiteren Sicherungsmechanismen beinhaltet.
Die zeitliche Begrenzung des Gesetzes ist nun völlig abwegig. Das Datum des Auslaufens des Gesetzes Ende 2005 ist willkürlich und ohne jede sachliche Begründung. Was macht Schleswig-Holstein, wenn wir Ende 2005 eine neue Welle des Terrorismus bekämpfen müssen, verabschieden wir dann wieder ein neues Gesetz? - Wieder als letztes Bundesland?
Trotz der erheblichen Bedenken gegen diese Einschränkungen werden wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, weil wir keine Möglichkeit sehen, hier eine Änderung zu bewirken.
Weitere Restriktionen der Rasterfahndung entsprechend den Vorschlägen des Kollegen Nabel und der F.D.P. lehnen wir ab.
Fraglich bleibt allerdings, ob wir aufgrund der personellen und sächlichen Situation der Landespolizei in Schleswig-Holstein überhaupt in der Lage sein werden, dieses Fahndungsinstrumentarium wirksam anwenden zu können. Der Landesvorsitzende der GdP, Herr Oliver Malchow, hat zumindest die Parlamentarier der Opposition in diesem Haus nicht überrascht, als er am Wochenende kundtat „Steinzeit-Technik bremst Terror-Fahndung“. Er meinte damit die derzeitige EDV-Ausstattung der Landespolizei.
Aber auch in diesem Bereich hat die Landesregierung ja Abhilfe versprochen. Da die Innere Sicherheit in Schleswig-Holstein ja nun endlich an Priorität in der Politik von Rot-Grün gewinnt, sind wir hoffnungsvoll und lehnen nicht mit fadenscheinigen Argumenten das Instrument der Rasterfahndung ab, sondern stellen uns der Verantwortung für die innere Sicherheit.
„Es geht nicht um mehr oder weniger Demokratie. Wir brauchen eine wehrhafte Demokratie, die ihre Instrumentarien so schärft, dass der Terrorismus überwunden werden kann“, sagt der SPD-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern den Kritikern der Rasterfahndung und ich füge hinzu: Er hat recht.