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17.10.01
11:07 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Konzepte sind nicht erkennbar

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer
Nr. 351/2001 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Kiel, Mittwoch, 17. Oktober 2001 Dr. Heiner Garg, MdL Günther Hildebrand, MdL Innenpolitik/Innere Sicherheit/Terrorismusbekämpfung
Wolfgang Kubicki: Konzepte sind nicht erkennbar



www.fdp-sh.de In seinem Redebeitrag zu TOP 18 (Entschließung zur Bekämpfung des Terrorismus) sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Wolfgang Kubicki:
„Ich bin dem Kollegen Wadephul außerordentlich dankbar, dass er diesen Antrag gestellt hat. Nicht, weil ich glaube, dass er auch nur ansatzweise mit der Bekämpfung des Terrorismus etwas zu tun hat, der sich in den Anschlägen in New York und Washington widerspiegelte, oder in der Versendung von Milzbranderregern.
Der Antrag gibt uns Gelegenheit, mit etwas Besinnung die Terrorattacken zu betrachten, die Ursachen zu analysieren und uns darauf zu konzentrieren, effiziente Maßnahmen zu ergreifen, um Wiederholungen zu vermeiden. Hierbei müssen wir ehrlicherweise eingestehen, dass es einen 100%igen Schutz weder gegen Kriminalität, noch gegen Terrorismus gibt. Die Illusion sollten wir nicht nähren. Niemals ist es in der Geschichte keinem auch noch so totalitärem System gelungen, Attentate gänzlich zu unterbinden.
Wir müssen uns auch von der etwas schlichten Auffassung der Ministerpräsidentin verabschieden, die aus humanitären Gründen wichtige Bekämpfung des Hungers in der Dritten Welt sei eine wirkungsvolle Maßnahme zur Terrorismusbekämpfung. Ein Mensch wie Bin Laden ist Überzeugungstäter, der mit seinen Thesen von der Überlegenheit des Islam die gesamte andersgläubige Menschheit bekämpft, insbesondere Israelis und Amerikaner. Auf seinem Weg sind alle, auch Muslime, die ihn nicht unterstützen, seine Feinde, die er vernichten will.Bin Laden ist kein armer Mensch. Die Attentäter von New York und Washington sowie ihre Helfershelfer kamen nicht aus Flüchtlingslagern oder Elendsvierteln.
Wer ein Konzept zur Terrorismusbekämpfung erarbeiten will, muss sich genau mit der Denkstruktur und den Entäußerungsformen der Terroristen auseinandersetzen und nicht Maßnahmen auf den Weg bringen, von
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 denen nicht sicher zu beurteilen ist, ob sie nicht eher das Gegenteil dessen bewirken, was sie erreichen sollen. Es gibt gegenwärtig kein Konzept zur Terrorismusbekämpfung, weil dessen Ursachen nicht ausreichend analysiert sind.
Eile scheint die erste Bürgerpflicht zu sein, wenn es darum geht, möglichst schnell den Menschen wieder das Gefühl der Unsicherheit zu nehmen. Selbstverständlich müssen wir das Gefühl der Menschen ernst nehmen. Wir dürfen uns davon aber nicht anstecken oder sogar leiten lassen. Denn Gefühle kommen aus dem Bauch. Verantwortliche Politik wird aber mit dem Kopf gemacht, obwohl manche Äußerungen verantwortlicher Politiker in den letzten Tagen mir teilweise kopflos erscheinen.
Jeder einzelne Parlamentarier ist gehalten, in dieser Situation kühl zu differenzieren und sich nicht darin zu überbieten, wer die größeren Eingriffsbefugnisse für den Staat, die Polizisten, die Nachrichtendienste, die Steuerfahnder oder die Staatsanwälte schafft. „Staatsfeind Nummer 1“ sind nicht die Menschen unseres Landes, gleich welcher Herkunft, sondern diejenigen, die die demokratische Grundordnung und die offene Gesellschaft mit den Eigenschaften Achtung, Toleranz und individuelle Freiheit bekämpfen.
Terroristen, gleich ob die der RAF in den 70iger Jahren in Deutschland, eines Timothy Mc Veigh und seiner rechten Gesinnungsgenossen in Oklahoma/USA oder eines Bin Laden in Afghanistan, denken in totalitären Strukturen. Sie brauchen „Fanale“, mediale Publizität für die eigene Legitimation, damit sie Angst und Strecken erzeugen und Anarchie verbreiten oder aus ihrem Weltbild heraus die Unterdrückung der Menschen durch „den Staat“, „das Kapital“ oder „den industriell militärischen Komplex“ dokumentieren können.
Der wirksamste Schutz einer freiheitlichen Gesellschaft gegen Terroristen ist es, diesem geschlossenen totalitären Weltbild die Werte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung entgegenzusetzen, die ja in ihrem Kern auch Werte des Islam sind: Toleranz, Unabhängigkeit und gegenseitige Achtung.
Wir müssen höllisch aufpassen, dass wir nicht Menschen in ein Raster zwängen, in das sie nicht hineingehören.
Timothy Mc Veigh, der in Oklahoma ein Gebäude in die Luft sprengte, war kein Moslem und die Mitglieder der japanischen RAF, die einen Giftgasanschlag auf die Tokioter U-Bahn verübten, waren keine Araber.
Mich hat es merkwürdig berührt, dass Ministerpräsidentin Simonis in der Pressekonferenz, in der sie Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung vorstellte, auch davon sprach, sie wolle es nicht dulden, wenn Lehrerinnen moslemischen Glaubens ein Kopftuch in der Schule tragen. Unabhängig von der Frage, was für ein Bild hier eigentlich gezeichnet wird und wie viele Lehrerinnen moslemischen Glaubens wir überhaupt in Schleswig-Holstein haben, die ein Kopftuch in der Schule tragen wollen: Führt das Tragen von Kopftüchern zum Terrorismus?
Und damit komme ich unmittelbar zum Antrag der CDU:
Die Behauptung in der Einleitung, die Anschläge in den USA vom 11. September 2001 hätten die Sicherheitslage in der Welt tiefgreifend verändert, ist falsch. Wir schauen bei dieser Feststellung auf das Ergebnis, das nach dem Einsturz von zwei Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Hochhäusern mehr als 5.000 Menschen den Tod gefunden haben. Aber das ist nicht der Ausgangspunkt. Ausgangspunkt sind die Flugzeugentführungen, von denen es weltweit Dutzende gab und gibt, von denen wir in Deutschland jedoch noch nicht betroffen waren.
Die Anschläge haben uns allerdings zweierlei bewusst gemacht:
1. Dass die seit Anfang der 90iger Jahre allseits erkannte und beschriebene Gefahr von Terroranschlägen dieser Größenordnung sich – erneut – verwirklicht hat – und 2. dass trotz aller Rasterung, trotz des Einsatzes von zehntausenden von Geheimagenten, ungeheueren finanziellen Aufwands und des massiven Einsatzes bestmöglicher Technik der – weitere – Anschlag vom 11. September 2001 nicht verhindert wurde.
Erinnern wir uns:
Bereits Anfang der 90iger Jahre ist nur durch einen Zufall verhindert worden, dass die Katastrophe des Einsturzes der beiden Tower des World Trade Center eintrat. Der Strengstoffanschlag, der ebenfalls Bin Laden zugeschrieben wurde, sollte einen der Tower derart zum Einsturz bringen, dass er auf den zweiten Tower fiel.
Dem Attentäter Mc Veigh gelang es Mitte der 90iger Jahre, ein Regierungsgebäude in Oklahoma in die Luft zu sprengen.
Wiederum Bin Laden zugerechnet wurden Anschläge auf Botschaften der Vereinigten Staaten in Schwarzafrika Mitte der 90iger Jahre, die ebenfalls zu hunderten von Toten führten.
Die Welt war gewarnt, die Sicherheitsbehörden der gesamten Vereinigten Staaten waren auf der Suche, nicht nur nach den Attentätern von Lockerbie. Deshalb ist auch die Behauptung, der Terrorismus habe eine neue, bislang unvorstellbare Dimension erreicht, jedenfalls in dieser apodiktischen Form unzutreffend. Die neue Dimension wird durch die Anzahl der beklagenswerten Opfer bestimmt, nicht durch die Art und Weise des Terroranschlages.
Vor diesem Hintergrund möchte ich den Kolleginnen und Kollegen der CDU ausdrücklich sagen: Keine der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen in Ihrem Antrag 15/1259 hätte die Attentate in New York oder Washington verhindert oder auch nur einen Beitrag dazu geleistet, den Attentätern rechtzeitig in den Arm zu fallen.
Und deshalb wird auch keine dieser vorgeschlagenen Maßnahmen dazu einen unmittelbaren Beitrag leisten, dass künftige terroristische Aktivitäten unterbunden werden können.
Das heißt nicht, dass nicht die eine oder andere Maßnahme sinnvoll ist zur Verfolgung allgemein kriminalpolitischer Ziele. Das heißt nur, dass sie zur Bekämpfung der modernen Erscheinungsformen des Terrorismus nicht geeignet sind.
Im einzelnen:
1. Dass wir beim Verfassungsschutz ein Referat zur Beobachtung des islamistischen Extremismus brauchen, ist eine pure Selbstverständlichkeit.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Diese Notwendigkeit bestand allerdings bereits vor dem 11. September 2001 und völlig unabhängig von den Terroranschlägen.
Wenn der Verfassungsschutzbericht des Jahres 2000 ausführt, dass 31.000 der in Deutschland lebenden Muslime Anhänger extremistischer Organisationen sind, muss es die Öffentlichkeit wundern, dass eine entsprechende Beobachtung nicht stattfindet und daran scheitert, dass entsprechende sprachkundige Mitarbeiter gar nicht zur Verfügung stehen.
Selbstverständlich müssen wir uns in diesem Zusammenhang fragen, ob die Position von Bündnis 90/Die Grünen und SPD aus den vergangenen Jahren, den Verfassungsschutz abzuschaffen, moslemische Extremisten nicht zu beobachten aus falsch verstandener Akzeptanz angeblich kultureller Eigenarten der in Deutschland Lebenden nicht bereits vor dem 11.09.2001 änderungsbedürftig gewesen wäre. In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass selbstverständlich derjenige, der hier lebt – und zwar unabhängig von der Frage, ob deutscher Staatsbürger oder noch nicht deutscher Staatsbürger – die verfassungsmäßige Ordnung zu beachten hat und wenn er dies nicht will, keinen Anspruch darauf hat, von eben dieser Verfassungsordnung geschützt zu werden.
Dies führt mich zu Punkt 2 des Antrages, in dem Ausländer, die sich extremistisch und verfassungsfeindlich betätigen, ausgewiesen werden sollen.
Es drängt sich geradezu die Frage auf, ob die Union zum Beispiel die PKK für eine extremistische und verfassungsfeindliche Organisation hält und jeden, der sich zu ihr auch nur bei Demonstrationen bekennt, zum Beispiel in die Türkei ausweisen will.
Sind die oppositionellen Gruppen, die auf den Sturz des Ajatollah-Regimes im Iran hinarbeiten, extremistisch und verfassungsfeindlich? Oder gar diejenigen, die den Sturz der afghanischen Taliban Regierung betreiben? Muss Frau Ministerin Lütkes über ihr Engagement in der iranischen Kinderflüchtlingshilfe erneut und verschärft nachdenken?
Vielleicht sollten wir uns darauf verständigen, dass nur diejenigen, die Straftaten von nicht unerheblichen Umfang begangen haben, zwangsweise zum Verlassen des Landes aufgefordert werden sollten. Die Attentäter von New York und Washington sind doch gerade nicht durch extreme oder verfassungsfeindliche Äußerungen aufgefallen.
Die Verstärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes ist in jedem Fall zu begrüßen, weil Katastrophen erheblichen Ausmaßes jederzeit allein durch die Naturgewalten die Menschen bedrohen können. Allerdings eine Alarmplanung für alle denkbaren terroristischen Bedrohungsszenarien auszuarbeiten ist doch eher zu viel des Guten. Ich will mich hierbei nicht mit dem im Kopf einiger Kollegen kursierenden Szenario eines Jumboabsturzes auf ein Kernkraftwerk beschäftigen, der durch Flugabwehrraketen verhindert werden soll. Wie wäre es mit dem Szenario einer Verseuchung sämtlicher als Trinkwasserreservoirs dienenden in Stauseen durch Bakterien oder durch Chemikalien, des Bodensees durch Bakterien oder Chemikalien oder ähnliches? Oder wie wäre es mit der Explosion eines Chemikalientankers, der durch den Nord-Ostsee-Kanal fährt und unmittelbar vor der Holtenauer Schleuse liegt? Wenn wir alle am Katastrophenschutz beteiligten Organisationen personell und sachlich so ausstatten sollen, dass sie einer solchen Katastrophe – unabhängig
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 5 von ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit – gerecht werden, wird dies nicht nur den Landeshaushalt sprengen.
Einer Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Kronzeugenregelung in die Strafprozessordnung bedarf es nicht, da die Bundesregierung, allen voran Bundesinnenminister Schily, die entsprechenden Maßnahmen bereits beschlossen haben.
Allerdings mache ich keinen Hehl daraus, dass ich die Kronzeugenregelung für gänzlich ungeeignet halte, da sie das Rechtsstaatsprinzip in strafprozessualer Hinsicht massiv in Frage stellt und eine Durchbrechung des Legalitätsprinzips darstellt, wobei der Staat sich in die Hand eines Straftäters begibt, an dessen Angaben per se erhebliche Zweifel anzubringen sind.
Die Erfahrungen mit der Kronzeugenregelung alter Art haben zu ihrer Abschaffung geführt. Warum glaubt hier jemand, dass die Neuauflage der Kronzeugenregelung gerade zur Bekämpfung derjenigen Terroristen geeignet ist, mit denen wir es vorliegend zu tun haben? Wer sich selbst umzubringen bereit ist, wird weder die Sache, noch Gleichgesinnte „verraten“.
Die Abnahme von Fingerabdrücken bei der Beantragung von Visa im Ausland und die Kopie des Reisepasses sind ein bemerkenswerter Vorschlag in einer globalisierten Welt, weil diejenigen, die vorhaben, Straftaten in Deutschland zu begehen oder sie vorzubereiten, sich selbstverständlich um entsprechende Visa kümmern werden. Gleiches gilt natürlich für Asylbewerber und eingeschleuste oder eingeschleppte Personen, von denen ich bisher noch nicht gehört habe, dass sie zuvor in einer deutschen Botschaft im Ausland vorstellig geworden sind.
Diese Maßnahme müsste im übrigen europaweit vorgesehen werden, weil für den Schengener Raum sogenannte Schengenvisa erteilt werden und deshalb die Franzosen, Belgier, Dänen und andere gleiches unternehmen müssten. Und was ist mit denjenigen, die aus Ländern kommen, bei denen die Visapflicht wechselseitig nicht mehr gilt?
Was ist mit den Terroristen – und davon soll es ja am 11. September 2001 auch welche gegeben haben -, die Deutsche mit arabischer Herkunft oder Franzosen mit algerischer Herkunft oder Briten mit pakistanischer Herkunft sind? Diese Maßnahme dient allem, nicht jedoch der Bekämpfung des Terrorismus.
Dass wir uns über jede Erhöhung der Bundesmittel für die Bereitschaftspolizei der Länder freuen, nicht nur über 43 Mio. DM, ist selbstverständlich. Allerdings wäre es sinnvoller, für Schleswig-Holstein eine zweite Einsatzhundertschaft vorzusehen angesichts der absehbaren Großlagen, die uns bevorstehen – nicht nur bei den Castortransporten, sondern bei den absehbaren Friedensdemonstrationen für Afghanistan bei anhaltenden Angriffen unserer amerikanischen Freunde auf afghanische Städte und Dörfer. Diese Demonstrationen wird es selbst dann geben, wenn die Grünen nicht dazu aufrufen sollten.
Wem die weitere wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes am Herzen liegt, der sollte alles unternehmen, um die sich bereits abzeichnende Hysterie bei der Beschreibung terroristischer Bedrohungslagen abzumildern. Bereits heute fliegen immer weniger Menschen mit fatalen Folgen für die Fluggesellschaften und die Flughafengesellschaften nebst anhängender Betriebe, Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 6 obwohl sich die Wahrscheinlichkeit einer Flugzeugentführung in Deutschland nicht erhöht hat. Schon heute kaufen die Menschen weniger langlebige Konsumgüter, weil Furcht Attentismus erzeugt. Schon heute sind Gewerbeflächen in Hochhäusern nur noch schwer zu vermarkten mit aller Konsequenz für die Bauwirtschaft, die gewerblichen Vermieter und die Banken.
Trittbrettfahrer, die mit der Furcht der Menschen vor terroristischen Aktivitäten ihre Scherze treiben, ob sie nun Papierschnipsel verschicken oder Waschpulver, sind schlimm genug. Politische Trittbrettfahrer, die mit der Behauptung einer Bekämpfung des Terrorismus alle diejenigen Maßnahmen schnell auf den Weg bringen wollen, denen sich eine freiheitliche Gesellschaft bei aller Vernunft in ruhigeren Zeiten widersetzen würde, sind weitaus gefährlicher.
Die „Zeit“ urteilte in ihrer Ausgabe vom 11.10.2001, die jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Maßnahmepakete machten aus Deutschland noch keinen Polizeistaat. Allerdings benötigte ein Polizeistaat kaum zusätzliche Gesetze, er brauchte nur die derzeit Geplanten massiv anzuwenden Diese Mahnung sollten wir bedenken. Für die FDP-Fraktion bleibt:
Eine deutlich verbesserte Personal- und Sachmittelausstattung der Polizei und des Verfassungsschutzes, um die bereits bestehenden Möglichkeiten überhaupt zu nutzen, sind weit aus effektiver, als immer neue Möglichkeiten zu schaffen, für deren Anwendung dann weder das Personal, noch die Sachmittel in ausreichender Weise zur Verfügung stehen.
Wir sind mit Überweisung und Beratung dieses Antrages in den Ausschuss einverstanden, allerdings hätten wir ihn als Placeboantrag auch abgelehnt.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/