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27.09.01
17:46 Uhr
FDP

Joachim Behm: "Der Entwurf der Bundesregierung zum 2. Seeschiffah rtsanpassungsgesetz muss vom Tisch"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 330/2001 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, den 27. September 2001 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
2. Seeschiffahrtsanpassungsgesetz/Seeunfallsuntersuchungsgesetz Günther Hildebrand, MdL


Joachim Behm: „Der Entwurf der Bundesregierung



www.fdp-sh.de zum 2. Seeschiffahrtsanpassungsgesetz muss vom Tisch“ In seinem Redebeitrag zu TOP 21 (2. Seeschifffahrtsanpassungsgesetz) erklärte der europapolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Joachim Behm:
„Wir begrüßen die im uns hier vorliegenden Antrag aufgestellte Aufforderung an die Landesregierung, dem zweiten Seeschifffahrtsanpassungsgesetz im Bundesrat nicht zuzustimmen. Stellt sie doch klar, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf verfehlt ist. Und zwar so verfehlt, dass man gleich ein Gesetz verabschieden könnte, mit dem Inhalt, dass Schiffsunfälle zukünftig verboten werden.
Würde nämlich der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf durchstehen, dann wäre in Zukunft das Untersuchungsverfahren nach Schiffsunfällen nicht mehr öffentlich, lediglich das Untersuchungsergebnis würde veröffentlicht.
Das Widerspruchsverfahren würde abgeschafft und somit die Zweistufigkeit des Untersuchungsverfahrens nicht mehr gewährleistet.
Das bisherige Verfahren der Einbindung der ehrenamtlichen Beisitzer sollte abgeschafft werden, was zur Folge hätte, dass erheblicher Sachverstand beim Untersuchungsverfahren fehlen würde.
So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass sich erheblicher Protest gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung breit machte. Und zwar von sachverständiger Stelle. Allen voran sprach sich der Verband Deutscher Schiffsingenieure vehement gegen die geplanten Regelungen aus.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Wir haben dieser Kritik nichts hinzuzufügen. Daher ist der vorliegende Antrag in seiner Intention absolut richtig. Auch wir wurden von dem Kollegen Malerius angesprochen, diesen Antrag mit zu stellen und hätten dies auch fast getan. Allerdings stolperten wir dann doch über den ersten Spiegelstrich in der Begründung, der da besagt, dass das derzeitige Seeunfalluntersuchungsgesetz grundsätzlich den IMO-Empfehlungen entspricht.
Meine Damen und Herren,
dies ist schlichtweg eine falsche Aussage und wir können nicht etwas mit beantragen, wenn die Begründung falsch ist. Deswegen haben wir unseren Änderungsantrag gestellt.
Ich werde Ihnen auch kurz erläutern, warum das SeeUG eben nicht grundsätzlich den IMO-Empfehlungen entspricht. Das fängt bereits bei der Definition des Begriffs „Seeunfall“ an und geht weiter über die Regelungen, ab wann ein Seeunfall zu untersuchen ist. Nicht jeder Seeunfall wird nämlich untersucht.
Seeunfälle nach Paragraph eins des heutigen Seeunfalluntersuchungsgesetz werden nämlich gemäß Paragraph zwei untersucht, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.
In der Ziffer vier des Codes der International Maritime Organization für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See (IMO-Code) werden verschiedene Definitionen von Seeunfällen aufgeführt. Dabei wird zwischen einem „sehr schweren Seeunfall“, einem „schweren Seeunfall“, einem „Seeunfall“ und einem „Vorkommnis auf See“ differenziert.
Liegt ein sehr schwerer oder ein schwerer Seeunfall vor, müssen nach den IMO- Bestimmungen zwingend Untersuchungen angestellt werden. Bei Seeunfällen und Vorkommnissen auf See wird zusätzlich ein öffentliches Interesse verlangt.
Da also schon gravierende Unterschiede bei der Definition von Seeunfällen und Untersuchungspflicht zwischen dem Seeunfalluntersuchungsgestz und den IMO- Bestimmungen herrscht, kann nicht mehr davon gesprochen werden, dass das heutige Gesetz grundsätzlich dem IMO-Code entspricht.
Dafür spricht übrigens auch die Tatsache, dass den Bund eine Klage aus Europa erwartet, weil die Bundesrepublik die europäische Richtlinie 99/35/EC noch nicht umgesetzt hat:
Diese Richtlinie besagt, dass die Definition von Seeunfällen und Untersuchungspflicht und die Zusammenarbeit der deutschen Seeunfalluntersuchungsbehörden mit den Untersuchungsorganisationen anderer Staaten entsprechend dem IMO-Code in das nationale Recht zu implementieren ist. Dies hat die Bundesregierung bisher versäumt.
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag ist der Bundesregierung einen weiten Schritt voraus. Die Liberalen haben bereits einen Gesetzentwurf eingereicht, der sowohl die bewährten Regelungen des SeeUG erhält und sie entsprechend den internationalen Verpflichtungen ergänzt.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: fraktion@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/