Zivilgesellschaft und Schiffssicherheit im Ostseeraum waren Anlie gen der Ostseeparlamentarier
D E R L A N D T A G SCHLESWIG - HOLSTEIN 85/2001 Kiel, 4. September 2001Die Zivilgesellschaft und die Schiffssicherheit im Ostseeraum wa- ren das Anliegen der OstseeparlamentarierKiel (SHL) – Zum heutigen Ende der 10. Ostseeparlamentarierkonfe- renz in Greifswald beschlossen die Tagungsteilnehmer (Mitglieder der Parlamente von Åland, Bremen, der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Hamburg, Island, Lettland, Litauen, Mecklenburg-Vorpommern, Norwegen, Polen, der Russischen Föde- ration, Schleswig-Holstein, Schweden, St. Petersburg sowie der Balti- schen Versammlung, des Nordischen Rates und der Parlamentari- schen Versammlung des Europarats) folgende Resolution: ENTSCHLIESSUNG TEIL I der am 3./4. September 2001 in Greifswald, Deutschland versammelten Teilnehmer der 10. Parlamentarischen Konferenz über Zusammenarbeit im OstseeraumDie Teilnehmer der Konferenzunter Konzentration aufPOLITISCHE UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN EINER ZIVILEN GESELLSCHAFT als Rückgrat einer stabilen Demokratie einschließlich einer interaktiven Bürgerbeteiligung in politische Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen im Ostseeraumunter Berücksichtigung 2- der Verkündigung der Grundrechtscharta der Europäischen Union am 7. Dezember 2000 in Nizza- der von der Kopenhagener NGO-Initiative am 24./25. März 2001 in Kopenhagen veran- stalteten NGO-Konferenz und des unter der Schirmherrschaft des Ostseerats am 28./29. Mai 2001 in Lübeck veranstalteten 1. NGO-Ostsee-Forums- der Tatsache, dass der Regionalisierungsprozess im Ostseeraum auf einer regionalen zivilen Gesellschaft und deren aktiven Teilnahme am öffentlichen Leben basieren sollte fordern den Ostseerat und ihre Parlamente auf die Entwicklung einer stabilen zivilen Gesellschaft zu unterstützen sowie Bürgersinn und Demokratieverständnis im Ostseeraum zu stärken insbesondere durch- die Gewährung von Grundrechten, wozu bürgerliche und soziale Rechte aber auch neue Rechte gehören, so z.B. vor dem Hintergrund des Technologiewandels, des wachsen- den Umweltbewusstseins und demokratischer Entwicklungen- eine gute Verwaltungspraxis und gute Verwaltungsstrukturen, Rechtshilfeersuchen, die Förderung des öffentlichen Vertrauens in demokratische Institutionen und die Gewähr- leistung der Bürgerrechte- Förderung der Menschenrechte auf der Ebene der Gesetzgebung und deren Umsetzung zur Festigung der demokratischen Entwicklung, einschließlich der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit, und zum Schutz der politischen Freiheiten in den Mitgliedstaaten des Ostseerats. In dieser Hinsicht bleibt die Institution der Ostseerat-Beauftragten ein wesentliches Instrument. Der Ostseerat und die Parlamente im Ostseeraum werden da- her aufgefordert, zwischen den nationalen und regionalen Parlamenten und der Beauf- tragten des Ostseerats für demokratische Entwicklung enge Arbeitskontakte herzustellen- Betonung der Tatsache, dass der Regionalisierungsprozess auf einem von unten nach oben gerichteten Ansatz basieren muss, wobei gleichzeitig vermieden werden muss, dass Machtstrukturen das Engagement der zivilen Gesellschaft durch einen von oben nach unten gerichteten Ansatz missbrauchen- Stärkung der Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen (NGOs), um den lau- fenden soziopolitischen Umwandlungsprozess einer zivilen Gesellschaft zu unterstützen, wobei das Engagement und die Sachkenntnisse der NGOs in bezug auf die Kontrolle staatlicher Macht, politische Bildung, die Förderung von Werten und Normen sowie Bei- träge zu Reformen genutzt werden können- Förderung einer Jugendpolitik, wobei die Regierungen aller Ostseeanrainerstaaten auf- gefordert werden, das Ostseesekretariat für Jugendangelegenheiten zu unterstützen- Einrichtung der Ostsee-Jugendversammlung als erstem multinationalen Projekt für den Jugendaustausch, das den Weg ebnen soll für einen Ostsee-Jugendstiftung als auch die Teilnahme einer Delegation der Ostsee-Jugendversammlung an der jährlichen Ostsee- parlamentarierkonferenz 3- Aufbau von Verfahren für den Dialog mit bestehenden und im Aufbau befindlichen regio- nalen Strukturen der zivilen Gesellschaft- Förderung von Maßnahmen, die der gegenseitigen Verständigung dienen sollen durch Forschung, Lehre und Dokumentation der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der politi- schen Kultur und Kommunikation im Ostseeraum- Initiierung und Förderung eines Beobachters, der die Entwicklung zivilgesellschaftlicher Strukturen im Ostseeraum verfolgt- Unterstützung des Gedankens eines „Jugendtickets für die Ostseefähren„ (Ermäßigung für Jugendgruppen), um für die Mobilität im Ostseeraum ein Zeichen zu setzen und den Jugendaustausch zu fördern- Betonung der Notwendigkeit, die Verwaltung internationaler Jugendprogramme, wie z.B. „YOUTH„, zu vereinfachen- Schaffung günstiger Voraussetzungen für eine interregionale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugendarbeit, was bedeutet, dass vor allem auf lokaler Ebene multilaterale Treffen zwischen nichtstaatlichen Jugendorganisationen unterstützt und gefördert wer- den sollten- Einrichtung eines Konsultuationsverfahrens in wichtigen Fragen mit allen Staaten im Ostseeraum- eine enge Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen wie z.B. der UNO, der OSZE und dem Europarat unter Anwendung der Normen dieser Institutionen und Nutzung ihrer Sachkenntnisse sind übereingekommen- den Ständigen Ausschuss damit zu beauftragen, in enger Zusammenarbeit mit der Be- auftragten des Ostseerats für demokratische Entwicklung sowie mit der Arbeitsgruppe des Ostseerats für demokratische Institutionen eine begrenzte Zahl zentraler Fragen zu ermitteln, um die verschiedenen Aspekte der Diskussion über Möglichkeiten zur Ent- wicklung einer zivilen Gesellschaft weiter zu verfolgen- den Ständigen Ausschuss weiterhin damit zu beauftragen, die zukünftige Zusammenset- zung des Ständigen Ausschusses zu beraten- den Ständigen Ausschuss damit zu beauftragen, in enger Zusammenarbeit mit der Ar- beitsgrupppe für die Überwachung ansteckender Krankheiten des Ostseerates, die Ent- wicklung im öffentlichen Gesundheitswesen und die Kontrolle ansteckender Krankheiten zu identifizieren, um diese als ein Hauptthema in einer künftigen Ostseeparlamentarier- konferenz zu behandeln feiern den 10. Jahrestag der Ostseeparlamentarierkonferenz durch Veröffentlichung des Büch- leins „Die Ostseeparlamentarierkonferenz – 10 Jahre Arbeit„ und durch die offizielle Er- öffnung der BSPC-Website (www.eyekey.de/bspc) akzeptieren 4 mit Freude das Angebot der Adriatisch-Ionischen Initiative (AII), das in der Schlusserklä- rung des ersten Treffens der Präsidenten/Sprecher der Parlamente in Zadar am 27. April 2001 formuliert ist, mit anderen parlamentarischen Einheiten der regionalen europäi- schen Initiativen, wie z.B. der Ostseeparlamentarierkonferenz, zu kooperieren und u n- terstreichen das Interesse der Ostseeparlamentarierkonferenz, einen Informationsaus- tausch einzurichten insbesondere im Hinblick auf den Aufbau einer zivilen Gesellschaft dankbar die Einladung des Russischen Parlaments zur Veranstaltung der 11. Ostsee- parlamentarierkonferenz im Jahre 2002 in St. Petersburg. ENTSCHLIESSUNG T E I L II der am 3./4. September 2001 in Greifswald, Deutschland versammelten Teilnehmer der 10. Parlamentarischen Konferenz über Zusammenarbeit im Ostseeraum Die Teilnehmer der Konferenz unter Konzentration auf DIE SICHERHEIT VON SCHIFFEN UND SEEWEGEN in bezug auf die von den Teilnehmern der 9. Parlamentarischen Konferenz über Zusam- menarbeit im Ostseeraum in Malmö verabschiedeten Entschließung, in der diese ihre Parlamente und Regierungen dazu auffordern, die multilaterale Zusammenarbeit zu för- dern, um Schiffskatastrophen zu verhindern und zu bekämpfen und internationale Katast- rophenschutzmaßnahmen zu organisieren unter Berücksichtigung- der Bemühungen des Ostseerates (CBSS) auf seiner Tagung am 7. Juni 2001, der mari- timen Sicherheit auf der Ostsee hohe Priorität einzuräumen und eine Reihe von auf inter- nationaler Ebene umzusetzenden Maßnahmen zu unterstützen- des Anfang Juli 2001 vom NAV-Unterausschuss der International Maritime Organisation (IMO) gefassten Beschlusses, der Ausweitung des Tiefwasserweges nordöstlich von Gedser (DW 17 m) um 5 Seemeilen in das Verkehrstrennungsgebiet südlich von Gedser (der Kadetrinne) zuzustimmen, sowie der Billigung des Unterausschusses für eine früh- zeitige Umsetzung dieser Änderung durch Dänemark und Deutschland im Januar 2002- der regionalen Tätigkeit der Expertengruppe der Helsinki-Kommission zur Vorbereitung der außerordentlichen Ministerkonferenz am 10. September 2001 in Kopenhagen- des angehängten, vom Landtag von Mecklenburg-Vorpommern auf Wunsch des Ständi- gen Ausschusses der Ostseeparlamentarierkonferenz vorgelegten Berichts über aktuelle Probleme in bezug auf maritime Sicherheit auf der Ostsee fordern den Ostseerat und ihre eigenen Parlamente auf 5 die Vorbeugung und Bekämpfung von Schiffsunfällen, die Schiffssicherheit, die Sicherheit der Seeschifffahrt sowie die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich – insbe- sondere auf der Ostsee – weiter und grundlegend zu verbessern und der Sicherheit in der Seeschifffahrt durch Schaffung von Solidarität und einer gemeinsamen Kultur der maritimen Sicherheit in Anbetracht der möglichen katastrophalen Auswirkungen von U n- fällen hohe Priorität einzuräumen insbesondere durch- die Einleitung einer Prüfung auf internationaler Ebene zur Ausweisung der Kadetrinne als „besonders empfindliches Seegebiet„ (Particularly Sensitive Sea Area – PSSA) und U n- tersuchung der Vorteile einer Ausweisung weiterer Teile des Ostseeraums als „besonders empfindliches Seegebiet„- übereinstimmende Bemühungen zur Überzeugung der IMO von der Notwendigkeit eines internationalen Abkommens zur Einführung einer Lotsenpflicht und eines Verkehrsleit- und Informationssystems (VTMIS) auf der T-Route, im Sund und in der Kadetrinne- die Durchführung geeigneter Maßnahmen, die dafür sorgen, dass den Schiffsführern bei Ankunft in den Ostseehäfen – auch im Rahmen der Hafenstaatkontrolle – ein Merkblatt ü- ber die navigatorischen Eigenheiten besonders gefährlicher Verkehrsflächen (Kadetrinne, Finnischer und Bottnischer Meerbusen) und – soweit erforderlich – aktuelles Kartenmate- rial zugänglich gemacht wird- übereinstimmende Bemühungen auf internationaler Ebene für die Festschreibung eines Nothafenrechts, so dass ein Verfahren zur Einweisung von Schiffen in Seenot in einen Nothafen rechtlich verankert wird- die Ergreifung gleichgerichteter Initiativen, mit dem Ziel, EU-Normen, insbesondere die mit den „Maßnahmenpaketen ERIKA I und II„ angestrebten Festlegungen auf der Ebene der IMO im Rahmen entsprechender internationaler Abkommen verbindlich werden zu lassen- eine Verbesserung der Sicherheit und Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen im Finnischen Meerbusen- ein verbesserter Umweltschutz durch die striktere Anwendung des an jeglichen Schiffs- verkehr im Ostseeraum gerichteten Verbots, Schiffsabfälle, insbesondere Öl und Ab- wässer einzuleiten- die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung hydrographischer Dienste und zur Förderung der Verwendung Elektronischer Seekarten (Electronic Navigational Charts – ENC)- die verstärkte Nutzung von automatischen Identifikationssystemen (AIS)- die Förderung eines bindenden Berichtswesens für die Schifffahrt im Golf von Finnland, in der Kadetrinne und anderen wichtigen Gebieten der Ostsee- die schrittweise Ausmusterung von Einhüllen-Öltankern im Ostseeraum bis zum Jahr 2015 6- die Durchführung einer Hafenstaatkontrolle auf der Grundlage der Pariser Vereinbarung aus dem Jahr 1982 (Paris Memorandum of Understanding on Port State Control) oder der geänderten Fassung der Richtlinie 95/21/EG des Europäischen Rates- die Förderung einer Sicherheits- und Umweltkultur durch Schaffung eines gemeinsamen Verfahrens zur Untersuchung von Seeunfällen- Förderung der Umsetzung von wirtschaftlichen Anreizen, um den Umweltschutz im Schiffsverkehr zu unterstützen, zum Beispiel durch die Einführung niedrigerer Hafenge- bühren für Schiffe, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen- Sicherstellung der Verfügbarkeit angemessener Notfallkapazitäten (Brandbekämpfungs-, Leichterungs- und Abschleppkapazitäten für Notfälle)- die Entwicklung im Ostseeraum auf eine Kooperation der Ostseeanrainerstaaten zu be- gründen, so dass die katastrophalen Folgen von Unfällen und technikbedingten Katastro- phen verhindert werden können- die Überzeugung der Regierungen des Ostseeraums, bei Umweltsanierungsmaßnah- men in Küstengebieten miteinander zusammenzuarbeiten und einander zu helfen- einen Beobachterstatus für die Konferenz der Peripheren Küstenregionen Europas (CPMR) und der Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC) bei der Internationalen Mariti- men Organisation (IMO) zu erreichen fordern die Teilnehmer der außerordentlichen Ministerkonferenz am 10. Septem- ber 2001 (Helcom Extra 2001) auf- in bezug auf die oben erwähnten Maßnahmen gegenseitiges Einvernehmen zu erzielen sind übereingekommen- eine Arbeitsgruppe zum Thema „Sicherheit der Seeschifffahrt auf der Ostsee„ einzuset- zen, in die jedes an der Ostseeparlamentarierkonferenz teilnehmende Parlament ein Mit- glied entsenden kann und die weitere Vorschläge zur Beschlussfassung im Rahmen der nächsten Ostseeparlamentarierkonferenz vorbereiten soll. Herausgeber: Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postf. 7121, 24171 Kiel, Tel.: (0431) 988- Durchwahl -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax: (0431) 988-1119 V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, E-Mail: Joachim.Koehler@lvn.parlanet.de. Internet: http://www.sh-landtag.de