Johann Wadephul und Klaus Schlie: Direktwahl stützen, Ehrenamt stärken, Bürgerbeteiligung erleichtern: Unser Entwurf der Kommunalverfassung ist ausgewogen und aus einem Guss
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 351/01 vom 28. August 2001Johann Wadephul und Klaus Schlie: Direktwahl stützen, Ehrenamt stärken, Bürgerbeteiligung erleichtern: Unser Entwurf der Kommunalverfassung ist ausgewogen und aus einem GussDie erheblichen Mängel der 1998 von der SPD geänderten Kommunalverfassung haben die CDU-Landtagsfraktion veranlasst, im Januar diesen Jahres einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung vorzulegen. Hauptziel dieses Gesetzentwurfes war es, den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern wieder mehr Einflussnahme zu sichern. Insbesondere in der Gestaltung der Aufgaben des Hauptausschusses hat sich in der Praxis erwiesen, dass die Kompetenzverteilung zwischen dem hauptamtlichen und dem ehrenamtlichen Element eine Neuregelung erfordert. Im Januar-Entwurf der CDU-Landtagsfraktion war der Vorschlag enthalten, den Hauptausschuss wieder zu einem "verwaltungsleitenden Organ" werden zu lassen. Ein intensiver und sehr breiter Diskussionsprozess in der Partei, der Fraktion und weit darüber hinaus mit der gesamten kommunalpolitischen Familie hat dann dazu geführt, diese Zielsetzung zu ändern und stattdessen die Aufgaben des Hauptausschusses so zu formulieren, wie wir dies nunmehr in § 45 b unseres überarbeiteten Gesetzentwurfes vorschlagen.Grundlage unseres jetzigen überarbeitenden Gesetzentwurfs sind die Beschlüsse des CDU-Landesparteitages in Weißenhäuser Strand und eine einstimmige Beschlussfassung in der CDU-Landtagsfraktion nach einer intensiven Diskussion auf einer Klausurtagung in Timmendorf. Partei und Fraktion stellen für die CDU Schleswig-Holstein unmissverständlich fest, dass die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und der Landräte unumkehrbar ist. Die Direktwahl hat sich bewährt, sie sichert mehr Bürgerbeteiligung und sie sichert den im kommunalen Bereich tätigen Hauptverwaltungsbeamten eine starke Legitimation.Das Trennungsprinzip zwischen Haupt- und Ehrenamt wird beibehalten, die Aufgaben und Einflussmöglichkeiten der ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker werden erweitert und gestärkt. Auf der Grundlage des Landesparteitagsbeschlusses ist neu in den Gesetzentwurf auch die Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin, bzw. des ehrenamtlichen Bürgermeisters in die §§ 52 ff. aufgenommen worden. Zu diesem Vorschlag der CDU haben wir bereits vielfältige Rückmeldungen und Anregungen aus dem gesamten kommunalen Bereich erhalten. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird es gerade zu diesem Punkt noch ausreichend Raum für Diskussionen geben, weil es hier möglicherweise auch Auswirkungen auf die Amtsordnung geben könnte.Fest steht aber für die CDU, dass die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte nicht angetastet werden darf.Vorschläge dieses Bürgerrecht anzutasten, sind allzu leicht als parteipolitisches Strategiespielchen zu entlarven. Wer wie SPD und Grüne bei den Direktwahlen der Vergangenheit herbe Niederlagen einstecken musste, darf sich nicht dazu verleiten lassen, an den Grundsätzen der Kommunalverfassung zu rütteln.Das wesentliche Kontrollinstrument der Selbstverwaltung ist das Berichtswesen. Die Neuregelung des jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs geht weiter als die ursprünglich vorgeschlagene Form. Das Berichtswesen soll auch die "Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung einbeziehen, soweit sie Belange der Selbstverwaltung berühren, dies gilt insbesondere, wenn sich finanzielle Belastungen der Gemeinde ergeben." Es folgt dann eine klar umrissene Definition des Umfangs des Berichtswesens.Der Gesetzentwurf der CDU ist im Grundsatz der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger konsequent. Es hat sich der Praxis gezeigt, dass die nach geltendem Recht für ein Bürgerbegehren erforderlichen Unterschriften in größeren Gemeinden nur schwer zu erreichen sind.Durch eine Änderung in § 16 g wird daher eine Herabsetzung der Anzahl der zu erbringenden Unterschriften vorgesehen. Um dem Bürgerentscheid mit seiner kommunalpolitischen Funktion im Einzelfall eine bessere Realisierungschance zu geben, ist die Mindestquote für die Mehrheit der Stimmberechtigten ebenfalls herabgesetzt worden.Die CDU bleibt auch ihren Grundsätzen treu, dass die vom Volk gewählten kommunalen Vertretungskörperschaften in eigener Verantwortung auf der Grundlage der geltenden Rahmenbedingungen ihre Aufgaben erfüllen können und dabei auch eigenverantwortlich zu entscheiden haben, wie sie dies organisatorisch am besten regeln. Dazu gehört auch der Grundsatz, dass die Gemeinden selbstverständlich zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichheit von Frau und Mann beizutragen haben. Die dazu erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen sollen im Rahmen der Selbstverwaltung eigenverantwortlich getroffen werden.Auf der Grundlage der ordnungspolitischen Vorstellungen der CDU wird auch in der Kommunalverfassung das Ziel verfolgt, zur stärkeren Reduzierung der öffentlichen Aufgaben durch materielle Privatisierung beizutragen, den Behördenabbau mit der Abschaffung der Institution der allgemeinen unteren Verwaltungsbehörde bei den Kreisen voranzubringen und allgemein die Abläufe in der Kommunalverwaltung zu vereinfachen. Um einen wirksamen Aufgabenabbau durch Privatisierung in den Kommunen zu verstärken, sieht die Änderung der Gemeindeordnung von § 2 Abs. 1 in Verbindung mit der Änderung von § 101 Abs. 1 vor, dass die Kommunen öffentliche Aufgaben nicht wahrnehmen, wenn Private sie besser oder wirtschaftlicher erfüllen können. Damit soll der materiellen Privatisierung in den Kommunen ein neuer Anstoß gegeben werden, was sowohl im Interesse der Wirtschaft als auch der kommunalen Haushalte ist. Ziel soll es sein, kommunale wirtschaftliche Aktivitäten auf den Kernbereich der Daseinsvorsorge zu konzentrieren. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf ist die CDU Schleswig-Holstein die einzige Partei, die auf der Grundlage eines breiten demokratischen Willensbildungsprozesses und auf der Grundlage von Beschlüssen der Partei und der Fraktion mit einem klaren Konzept in die parlamentarischen Beratungen zur Änderung des kommunalen Verfassungsrechts geht.Wir werden dafür sorgen, dass die Stärkung der Rechte und Einflussmöglichkeiten der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker tatsächlich erfolgt, Bürgerrechte nicht angetastet werden, Bürgermeister und Landräte direkt vom Volk gewählt werden und es zur nächsten Kommunalwahl eine vernünftige neue Kommunalverfassung gibt.