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12.07.01
11:33 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: Die FDP spricht sich für die PID aus

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 251/2001 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 12. Juli 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Christel Happach-Kasan: Die FDP spricht sich für die PID aus
In ihrem Debattenbeitrag zu TOP 30 (Präimplantationsdiagnostik [PID]) sagte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:



Presseinformation „Wir alle erinnern uns daran, dass dem Ethikrat der Medizinischen Universität Lübeck das Anliegen eines Paares vorgetragen worden ist, das sich mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein gesundes Kind wünschte. Beide Elternteile waren Überträger von Mukoviszidose, ein Kind war im Alter von 4 Jahren an Mukoviszidose gestorben, sie hatten nach einer Pränataldiagnostik ein Kind, bei dem das Mukoviszidosegen nachgewiesen worden war, abgetrieben. Der Leidensweg dieses Paares war lang.
Es fällt auf, dass in der Diskussion um die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik die Wünsche betroffener Eltern, die Leiden von Kindern an Erbkrankheiten wie Mukoviszidose so wenig einbezogen werden. Ihr Lebens- und Leidensweg wird einfach ausgeblendet.
Die Deutsche Mukoviszidose Vereinigung hat in ihrer Erklärung vom 24. September 2000 ihre Position zur Präimplantationsdiagnostik zum Ausdruck gebracht. Dort heißt es:
„Betroffene Eltern, die einen Schwangerschaftsabbruch ablehnen, haben nur mit der PID die Chance auf ein weiteres Kind ohne diese Erkrankung. Der Verein will diese Eltern mit ihren Sorgen nicht durch ein Verbot der PID alleine gelassen sehen.“
Die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz führt in ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 1999 zum Verhältnis von Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik aus: „Es wäre ein Wertungswiderspruch, den Paaren, bei denen das Risiko der Übertragung eines Gendefekts festgestellt wurde, die Präimplantationsdiagnostik aus Rechtsgründen zu verwehren, und dann diesen Paaren gleichwohl die Durchführung der Pränataldiagnostik zu erlauben, die im Fall einer festgestellten Indikationslage zum Schwangerschaftsabbruch führen kann. Der Mutter kann das Risiko des Transfers eines geschädigten Embryo dann nicht 2 zugemutet werden, wenn dieser später straflos abgetrieben werden könnte. Der Schutz der Mutter muss auch hier Vorrang haben.“
Nach derzeit geltendem Recht darf ein geschädigter Embryo unter bestimmten Voraussetzungen während der ganzen Schwangerschaft abgetrieben werden. Gleichzeitig verbietet das Embryonenschutzgesetz, dass bei einer künstlichen Befruchtung bereits vor dem Einpflanzen von Embryonen diese auf genetische oder chromosomale Defekte untersucht werden, auch wenn bei Vorhandensein der Defekte eine Abtreibung auch nach der Frist zugelassen würde.
Es gibt keinen Grund, warum der Gesetzgeber auf solch einem sich widersprechenden Regelwerk beharrt und wir als FDP sprechen uns dafür aus, dass die Regelungen zur Präimplantationsdiagnostik wie auch zur Pränataldiagnostik in nachvollziehbarer Beziehung zueinander gesetzt werden. Dazu ist eine Änderung des Embryonenschutz- gesetzes erforderlich. Ich will hinzufügen, dass ich auch eine Änderung des § 218 für erforderlich halte.
Wir müssen uns darüber Klarheit gewinnen, dass beide Untersuchungsmethoden Selektion ermöglichen und ihre Begründung im Wunsch nach Selektion haben. Es ist erkennbar, dass die Pränataldiagnostik mit diesem Ziel angewandt wird. Im Jahr 2000 sind mehr als 2000 Föten nach der 12-Wochenfrist abgetrieben worden, 154 nach der 23. Woche.
Der Vorwurf der Euthanasie trifft gleichwohl nicht zu. Euthanasie war ein staatliches Programm, dass das abstrakte Ziel der sogenannten „Erbgesundheit“ zum Ziel hatte. Bei Präimplantations- und Pränataldiagnostik geht es darum den Eltern, die für das Kind Verantwortung tragen, die es gegebenenfalls bis zu ihrem eigenen Lebensende pflegen müssen, die inzwischen gegebenen Möglichkeiten vorgeburtlicher Untersuchungen des Embryo auf genetische und chromosomale Störungen zu eröffnen.
Es wird argumentiert, das Grundgesetz schließe durch seine Garantie der Würde des Menschen und des Lebensschutzes die Präimplantationsdiagnostik aus. Dabei wird oftmals auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschafts- abbruch verwiesen. Doch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts bezogen sich auf Embryonen im Mutterleib. Die argumentative Gleichsetzung von Embryonen außerhalb und innerhalb des Mutterleibes verdrängt die Bedeutung der Mutter für die Entwicklung zum Menschen. Sie wird dem Phänomen der Menschwerdung und der Individualität nicht gerecht.
Die FDP spricht sich für eine Präimplantationsdiagnostik aus, die Familien mit hohen genetischen Risikofaktoren die Möglichkeit bietet, ein Kind zu bekommen, das die Erbkrankheit nicht hat. Niemand hat "Anspruch" auf ein gesundes Kind. Aber Kinder brauchen Eltern, die sie aufziehen. Es ist nicht unmoralisch, wenn sich Eltern in ihrer konkreten Lebenssituation überfordert fühlen, ein krankes Kind zu erziehen.
Der Furcht von Menschen mit Behinderungen, dass sie durch die Möglichkeiten der genetischen Diagnostik zu Menschen zweiter Klasse werden, muss begegnet werden. Aber das Verbieten von Gendiagnosen bei Embryonen und Föten ist kein Weg. Nur mit der weiteren Verbesserung der Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, macht die Gesellschaft deutlich, dass sie Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Menschen anerkennt.“
Maerz 
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