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28.06.01
13:49 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Tätigkeitsbericht des Flüchtlingsbeauftragten

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 184.01 / 28.06.2001 Tätigkeitsbericht des Flüchtlingsbeauftragten:
Viel Lob, aber auch Kritik
Zu der Vorstellung des ersten Tätigkeitsberichtes des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein erklärt die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Irene Fröhlich:
Seit dem Regierungswechsel hat sich das ausländerpolitische Klima zum Positiven ver- ändert. Der Tätigkeitsbericht des Flüchtlingsbeauftragten verdeutlicht, dass Helmut Frenz in seiner Rolle als „Anwalt“ für Flüchtlinge und MigrantInnen in Schleswig-Holstein mit zu diesem Klimawechsel beigetragen hat.
Schleswig-Holstein nimmt im ausländerpolitischen Vergleich eine Vorreiterrolle ein, dies bestätigt der Bericht. Die Initiativen Schleswig-Holsteins in der Innenministerkonferenz, wie z. B. für eine Alt- und Härtefallregelung oder ein Bleiberecht für Flüchtlinge aus Bos- nien und Kosovo, bewirken - auch wenn sie leider im Ländergremium keine Mehrheit fin- den - eine Änderung der Grundstimmung. Positiv ist auch die stärkere Vernetzung der im Migrations- und Flüchtlingsbereich Tätigen zu nennen. Dazu trägt auch die im Herbst dieses Jahres stattfindende Konferenz „Fluchtweg Ostsee“ bei, die in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein stattfindet.
Trotz der positiven Seiten dieses Berichtes legt Helmut Frenz die Finger auch in die Wunden. Die vielen Einzelfragen, die an ihn gerichtet werden, verdeutlichen, dass die Migrationssozialarbeit und die vielen ehrenamtlichen Initiativen und Selbstorganisationen weiter gestärkt werden müssen.
Auch die deutliche Kritik an den Unterbringungen in unserem Land muss ernst genom- men werden. Das Deregulierungsgesetz verhindert zwar eine Einflussnahme des Landes auf die Kommunen bei der Unterbringung, dennoch dürfen sich die Kommunen hier nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Dies zeigt das eine ausländerfreundliche Politik noch nicht in allen Kommunen angekommen ist. Die Förderung einer interkulturellen Kompe- tenz muss deshalb vom Land vorangetrieben werden.
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