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01.06.01
16:32 Uhr
SPD

Renate Gröpel zu TOP 4: Gute Perspektiven für die Zukunft

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 30.05.2001
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Renate Gröpel zu TOP 4:

Gute Perspektiven für die Zukunft


Mit der Neufassung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes liegt uns ein Ge- setzentwurf vor, der auf breite Zustimmung stößt. Nach der Auswertung der schriftli- chen Stellungnahmen hat der Innen- und Rechtsausschuss daher auch nur geringfügi- ge Änderungen vorgenommen.

Mit dem Gesetz hat die Landesregierung den Interessen der Architekten, Stadtplaner, der Ingenieure und der Kammer Rechnung getragen. Es bietet gute Perspektiven, da- mit sich Architekten, Planer und Ingenieure im zunehmenden Wettbewerb behaupten können. Dazu gehören die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung, die Qualifizierung der Berufsgruppen, die praxisgerechte Erweiterung der Berufsaufgaben sowie eindeu- tige Regelungen zur Berufspflicht und bessere Schutzrechte innerhalb des Wirtschafts- raumes der Europäischen Union.

Um die Wettbewerbschancen zu erhöhen, soll die wirtschaftliche Stellung gestärkt werden, indem sich Freiberufler zu einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zusammenschließen können. Regelungen im Gesetz verhin- dern, dass der Einfluss reiner Kapitalgeber die Unabhängigkeit bei der Aufgabenwahr- nehmung gefährdet.

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Die Architekten- und Ingenieurkammer ist ein wichtiger Partner bei der Umsetzung von qualitätsvollem und zukunftsfähigem Bauen in Schleswig-Holstein. Schon in der Ver- gangenheit hat sie sich die Qualifizierung und Fortbildung im größeren Rahmen zur Aufgabe gemacht. Ich möchte hier ausdrücklich die Beteiligung am „Impulsprogramm Gebäudetechnische Sanierung” des Landes erwähnen, das mit großem Erfolg läuft.

Der Gesetzentwurf sieht eine stärkere Qualifizierung der Berufsgruppen durch die Kammer vor. So soll sie die Aufgabe erhalten, nicht nur die Fortbildung der Mitglieder, sondern alle Berufsangehörigen und Hochschulabsolventen zu fördern, die ein Berufs- praktikum absolvieren. Gerade Berufsanfänger haben es schwer.

Wie wichtig die Weiterbildung ist, hat auch die Anhörung zur Novellierung der Landes- bauordnung gezeigt. Das Bauen soll schneller und kostengünstiger werden. Viele Bauvorhaben werden von der Genehmigung freigestellt. Auf die Prüfung von bautech- nischen Nachweisen kann verzichtet werden, wenn sie von qualifizierten Personen aufgestellt worden sind. Hier haben wir eine Empfehlung des Ingenieurverbandes auf- genommen und den § 9 Abs. 2 ergänzt. Als Ingenieurin oder Ingenieur ist einzutragen, wer mindestens drei Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre mit dem Aufstellen oder Prü- fen bautechnischer Nachweise befasst gewesen ist. Für eine ausreichende Qualifizierung ist aber auch die Aus- und Weiterbildung unver- zichtbar. Inwieweit Mindestanforderungen an die Ausbildung während der berufsprak- tischen Tätigkeit in einer Verordnung zu regeln sind, muss sorgfältig geprüft werden. Es ist aber folgerichtig, dass im Gesetz vorgesehen ist, eine entsprechende Verord- nungsermächtigung aufzunehmen.

In der heutigen Zeit gewinnt die Nachhaltigkeit in der Städteplanung und beim Bau ei- ne immer größere Bedeutung. Auch hier verweise ich noch mal auf die novellierte Landesbauordnung, die den Architekten die Aufgabe zuweist, den Schutz der natürli- chen Grundlagen des Lebens zu berücksichtigen. -3-



Darauf wird bei der Neufassung des Gesetzes im §1 bei den Berufsaufgaben Bezug genommen. So soll die umweltgerechte Planung von Bauwerken stärker zur zentralen Aufgabe werden. Hierzu gehört auch die umweltgerechte Planung von Innenräumen sowie die Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit bei der Stadtpla- nung. Im Innen- und Rechtsausschuss haben wir daher beschlossen, auch im § 2 Abs. 2 die umweltgerechte Planung aufzunehmen. Gleichzeitig haben wir die Empfehlung des Ingenieurverbandes berücksichtigt und den Begriff „Gebäude“ durch „bauliche Anlagen“ ersetzt.

Vernünftig ist es auch, dass die Berufsaufgaben für Stadtplaner um die Regional- und Landesplanung erweitert werden, um größere Bereiche als Stadtregionen entwickeln zu können. Bislang gab es nur eine Mitwirkung an diesen Planungen. Auch die Be- rufsaufgaben von Landschaftsarchitekten werden praxisnah angepasst. Die Erarbei- tung von Landschaftsplänen im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes wird ausdrück- lich als Berufsaufgabe genannt.

Insgesamt wird durch die Neufassung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes dem Stellenwert der vielfältigen Aufgaben von Architekten, Stadtplanern, Ingenieuren und der Kammer in Schleswig-Holstein Rechnung getragen und eine gute Perspektive für die Zukunft geboten.