Gero Storjohann: Fehlbelegungsabgabe muss abgeschafft werden!
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 246/01 vom 1. Juni 2001 TOP 3 Gero Storjohann: Fehlbelegungsabgabe muss abgeschafft werden! Die Fehlbelegungsabgabe in Schleswig-Holstein hat sich zu einem großen Ärgernis entwickelt. Nach intensiven Beratungen, einer Anhörung in der Fraktion und auch vor dem Hintergrund einer völlig veränderten Wohnungsmarktsituation beantragt die CDU-Fraktion die völlige Abschaffung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen.Die unverhältnismäßig hohen Kosten von ca. 4 Mio. DM, die bei der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe anfallen, stehen in keinem Verhältnis zum Aufkommen aus dieser Abgabe. Im Haushaltsjahr 2001 werden 10,9 Millionen DM Brutto - Einnahmen erwartet.Seit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe im Jahre 1992 haben sich die Kosten entgegen der damaligen Ankündigung nicht entscheidend reduziert. Am 8. Juni 1988 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zu § 1 Abs. 4 AFWoG des Bundes beschlossen, dass eine Herausnahme von Fehlbelegern aus der Abgabepflicht in Bezug auf den Gleichheitssatz Bestand haben kann, wenn der erforderliche Verwaltungsaufwand in einem unangemessenen Verhältnis zum erwartbaren Ertrag der Abgabe stünde. Das sei dann der Fall, wenn die Verwaltungskosten den durchschnittlichen Anteil von 10 – 15 von Hundert erheblich überstiegen.Diese Grenze ist in Schleswig-Holstein bereits weit überschritten und deshalb ist die Möglichkeit des Verzichts gegeben. Die Situation am Wohnungsmarkt und die sozial unausgewogene Entwicklung vieler Nachbarschaften des sozialen Wohnungsbaus erfordern die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe. Andere Länder haben das erkannt und bereits Beschlüsse herbeigeführt.Besonders nachteilig wirkt sich die soziale Schieflage aus. Die seit Jahren eingefrorenen Einkommensgrenzen des § 25 II. WoBauG bewirken, dass zur Zeit nur Bezieher von Sozialhilfe oder anderen Transfereinkommen bei der Neubelegung von Sozialwohnungen zum Zuge kommen können. Bevölkerungsgruppen wie Facharbeiter, kleine Angestellte und Beamte, die früher als Stabilisatoren für ausgewogene Nachbarschaften sorgten, sind aufgrund der Inflation jetzt nicht mehr berechtigt, d.h. Neuzugänge aus diesen Schichten erfolgen nicht und die Bestandsfälle entwickeln sich zu Fehlbelegern.Weil die Einkommensgrenzen durch die rot/grüne Bundesregierung nicht entsprechend der Inflation angepasst werden, mutieren Wohnscheinberechtigte ohne eigenes zutun zum Besserverdiener.Das ist die neue soziale Gerechtigkeit von rot/grün.Da auf Bundesebene eine Änderung der Einkommensgrenzen nicht in Sicht ist, bleibt nur die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe um die soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen.Die aus wohnungspolitischer Überzeugung 1992 eingeführte Abgabe wird vom Innenminister nur aus chronischem Geldmangel beibehalten.Auf der Jahrestagung von Haus & Grund in Reinbek hat der Innenminister ja offen zugegeben, dass er die Nettoeinnahmen für seinen Haushalt erhalten will. SPD und Grüne äußern sich in ihrer Presse vom 11.5.2001 ähnlich: Zitat: „Zudem kann Schleswig-Holstein auf die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in Höhe von 7 Millionen netto pro Jahr nicht verzichten“.SPD und Grüne wollen dieses Geld , so ihr Versprechen, sozial und gerecht einsetzen. Die Erhebung der Abgabe erfolgt mit kaltem Herzen von vielen Kleinstverdienern.Am 27.9.2000 beschließt rot/grün hier im Landtag, sich für die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe auf Bundesebene einzusetzen. Auf Landesebene gelten die gleichen guten Argumente ½ Jahr später schon nicht mehr.Fazit: • die Abschaffung ist möglich • aus sozialen und Gerechtigkeitsgründen ist die Abschaffung politisch notwendig • die bekannten Finanzlöcher in Schleswig-Holstein machen rot/grün taub gegen die guten fachlichen Argumente Die CDU-Fraktion wird konsequent für die vollständige Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe votieren. Es muss jetzt gehandelt werden und wir können handeln. Stimmen Sie unserem Aufhebungsantrag zu.