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31.05.01
17:48 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Reformvorhaben lag drei Jahre auf Eis

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 240/01 vom 31. Mai 2001
TOP 2 Klaus Schlie: Reformvorhaben lag drei Jahre auf Eis „Die unendliche Geschichte“ – Autor Dr. Ekkehard Wienholtz, ehemaliger Innenminister, SPD. Koautoren – CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein. Am 10. Juni 1998 hat der damalige Innenminister der rot-grünen Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes vorgelegt.
Dr. Wienholtz führte damals u. a. aus: „Die in den vergangenen Jahren teilweise sehr kritisch geführte Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland und den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein hat zu Überlegungen geführt, Genehmigungsverfahren und verwaltungsgerichtliche Verfahren zu verschlanken und zu beschleunigen. Das Ergebnis dieser Überlegungen findet sich in entsprechende Änderungen von Bundesgesetzen. Die Landesregierung spricht sich dafür aus, die in diesem Zusammenhang vom Bund getroffenen verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen in das Landesverwaltungsgesetz zu übernehmen.“
Eine mutige Positionierung des damaligen Innenministers zur Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung . Wenn diese Position umgesetzt worden wäre, hätte es tatsächlich schon 1998 eine verbesserte Chance für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein gegeben. Worum geht es?
Die vorgesehenen Änderungen betreffen im Einzelnen die ausdrückliche Nennung des allgemeine Verfahrensgrundsatzes, dass Verwaltungsverfahren zügig durchzuführen sind, die Senkung der Grenzzahl für Massenverfahren von 300 auf 50 Personen, die Beschränkung der Folgen von Verstößen gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die ausdrückliche Beschreibung umfassender Beratungspflichten und beschleunigter Verfahrensmodelle für den Bereich von wirtschaftlichen Unternehmen, die Straffung des Planfeststellungsverfahrens, die Einführung des Plangenehmigungsverfahrens statt der aufwendigen Planfeststellungsverfahren für einfach gelagerte Fälle und die Abmilderung von Auswirkungen von Abwägungsmängeln in Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren. Das einzige, was im Dezember 1998 verabschiedet wurde, war die Experimentierklausel im Landesverwaltungsgesetz, die die Möglichkeit eröffnete, die durch Landesrecht geregelten Aufgaben und Zuständigkeiten auf Kreis- und Gemeindeebene veränderbar zumachen.
Eine wahrhaft grandiose Leistung der Simonis-Regierung, die Ministerpräsidentin als selbsternannte Speerspitze der Verwaltungsmodernisierung ließ ihren Innenminister im Regen stehen, der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde der Diskontinuität preisgegeben – oder anders formuliert: Die Ministerpräsidentin war zu schwach, sich gegenüber der roten und grünen Bedenkenträgern durchsetzen.
Der Gesetzentwurf war aber wirklich gut. Deshalb entschloss sich die CDU-Fraktion, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu ihren eigenen zu machen. Im Dezember 1999 brachten wir die guten Vorschläge erneut ein – leider war die Einsicht bei SPD und Grünen aber nicht gewachsen in der Beratungsschleife des Innen- den Rechtsausschusses, die in einem Bermuda-Dreieck endete, verschwand der Gesetzentwurf in der 14. Wahlperiode in der Versenkung.
Mutig, wie wir nun aber einmal sind, haben wir in der 15. WP in der 3. Sitzung vom 11. Mai 2000 einen dritten Versuch gestartet. Meine Kollegin Monika Schwalm führten damals aus: „Man soll die Hoffnung nie aufgeben – von dieser positiven Lebenseinstellung ließ sich die CDU-Fraktion leiten, als sie beschloss, den Gesetzentwurf erneut in die Beratung einzubringen“.
Und nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, scheint der Zustand des Erfolges einzutreten. Trotz einiger, leider auch nicht unwesentlicher, rot-grüner Änderungsanträge, die leider nicht zu einer stärkeren Verwaltungsvereinfachung beigetragen haben, sondern das Gegenteil bewirken, scheinen wir nun vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes zu stehen. Trotz der rot-grünen Änderungen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen – schließlich ist es jetzt ja unser Gesetzentwurf.
Seit drei Jahren liegt ein wichtiges Reformvorhaben, das in allen andern Bundesländern bereits umgesetzt worden ist, in Schleswig-Holstein auf Eis.
Fazit: Frau Simonis, Sie sind nicht mehr Frau der Lage.
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