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30.05.01
10:22 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Deutsche Sprache hat Schlüsselfunktion

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 224/01 vom 29. Mai 2001
Top 23 Klaus Schlie: Deutsche Sprache hat Schlüsselfunktion
Schleswig-Holstein soll auch in Zukunft ein offenes und gastfreundliches Land bleiben. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Ihre Integration ist nicht nur Notwendigkeit, sondern politische Chance und Ziel unseres politischen Handelns.
Die CDU erwartet von den rechtmäßig schon hier lebenden und den noch nach Deutschland kommenden Ausländerinnen und Ausländern die Anerkenntnis der Verpflichtung, sich aktiv um die Einordnung und die Teilnahme am Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland zu bemühen.
Eine erfolgreiche Integrationspolitik bedeutet, dass beide Seiten aufeinander zugehen. Integration bedeutet Toleranz für andere Lebensart einerseits und das Bemühen, sich einzufügen andererseits. Integration stellt Anforderungen an beide Seiten, wobei beide Seiten sich gegenseitig nicht überfordern dürfen.
Die Integration der auf Dauer bleibeberechtigten Ausländer ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen. Rund 7,3 Millionen Ausländer leben in Deutschland. Fast die Hälfte aller Ausländer lebt seit mindestens 10 Jahren hier. Ein Fünftel aller Ausländer ist bereits in Deutschland geboren. Mehr als 50 % der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer stammen aus den ehemaligen Anwerbeländern, sind als ausländische Arbeitnehmer in den Jahren 1955 bis 1973 angeworben worden, im Wege des Familiennachzugs eingereist oder hier geboren.
Die möglichst weitgehende Teilhabe der hier dauerhaft lebenden bleibeberechtigten Ausländer am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben liegt im Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Für ihre dauerhafte Integration in Gesellschaft, Staat, Arbeitsleben und Kultur sind verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen ebenso notwendig wie ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit zur Integration. Freizügigkeit in Europa einerseits und ein immer größer werdender Anteil von Ausländern, die seit vielen Jahren, teilweise schon seit Jahrzehnten hier leben oder gar hier geboren sind, unterstreichen die Wichtigkeit der ausländer- sowie gesellschaftspolitische Zielsetzung der Integration auf Dauer bleibeberechtigter Ausländer.
Die Anstrengungen für eine gelungene Integration müssen so früh und so effizient wie möglich ansetzen. Dabei kommt ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache eine entscheidende Rolle zu. Die deutsche Sprache ist eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss von Schul- und Berufsausbildung, die erfolgreiche Bewerbung um einen Arbeitsplatz, das vollwertige Ausfüllen des Arbeitsplatzes und letztlich die Teilnahme am täglichen Leben. Zwar gibt es bereits eine ganz Reihe von Angeboten zur Sprachförderung. Eine Verpflichtung, diese Angebote anzunehmen, besteht jedoch oftmals nicht. Konkrete Verpflichtungen, einhergehend mit einem System von Anreizen und Sanktionen, können jedoch dazu beitragen, dass bleibeberechtigte Ausländer möglichst rasch die deutsche Sprache erlernen und dadurch die Grundlage für eine gelungene Integration schaffen.
Wenn wir in der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft und zielgerichtet über eine neue Zuwanderungspolitik einen politischen und gesellschaftlichen Konsens erzielen wollen, so müssen wir uns zuerst einmal Gedanken über die Notwendigkeit einer wirksamen Integrationspolitik machen. Deshalb sind die Eckpunkte unseres Antrages weder ein „Schnellschuss“, wie die SPD meint, noch die „Aneinanderreihung von Selbstverständlichkeiten“, wie die F.D.P. zu erkennen glaubt.
Unser Antrag dient dazu, die längst überfällige Diskussion über eine Integrationspolitik und die sich daraus ergebenden Maßnahmen hier im Parlament zu führen. Der parlamentarische Beratungsprozess muss dann allerdings vor allem auch die Betroffenen mit einbeziehen. Wir erwarten ein Beratungsverfahren in den zuständigen Ausschüssen, das einen Dialog mit den schon hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern eröffnet, um die besten Konzepte für eine erfolgreiche Integrationspolitik zu formulieren.
Wir brauchen eine breite auch öffentliche Diskussion über die Inhalte der Integration. Wenn wir es ernst meinen mit der Aussage, dass wir ein „offenes und gastfreundliches“ Land bleiben wollen, dann müssen wir gemeinsam auch dafür sorgen, dass die Akzeptanz in der deutschen Bevölkerung zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern erhalten bleibt und durch gezielte Maßnahmen erweitert wird.
Gerade wenn wir sagen und meinen, dass Integration nicht Assimilation ist, also nicht die Preisgabe von Eigenheiten, von religiösen und weltanschaulichen Identitäten und gewachsenen Traditionen verlangt, müssen wir dafür sorgen, dass keine Parallelgesellschaften entstehen.
Eine multikulturelle Gesellschaft im Sinne eines dauerhaften, unverbundenen Nebeneinanders unterschiedlicher gesellschaftlicher oder ethnischer Gruppierungen ist nicht akzeptabel und führt zum Verlust des Zusammenhalts und der Identität einer Gesellschaft.
Wir fordern in unserem Antrag die Landesregierung auf, zu den Bereichen Sprachkompetenz, Schule und Bildung, islamischer Religionsunterricht in deutscher Sprache, Ausbildung und Arbeit, Landes- und Kommunalverwaltung, Sicherheit und Polizei, Vereine, Kultur und Religion ein Konzept für eine erfolgreiche Integration der dauerhaft und rechtmäßig in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer vorzulegen, das die Eckpunkte unsers Antrages berücksichtigen soll.

Da, wie bereits ausgeführt, dem Erlernen der deutschen Sprache eine Schlüsselfunktion bei einer erfolgreichen Integrationspolitik zukommt, halten wir an unserer Forderung fest, dass das Erlernen der Sprache nicht der Beliebigkeit überlassen werden darf, sondern mit einem System von Anreizen und Sanktionen versehen werden muss.
Für Kinder müssen bereits in der „Vorschulzeit“ Deutschförderkurse angeboten werden und um die Sprachkompetenz in den Familien zu stärken, müssen - gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung und Chancengleichheit - spezielle Sprachlernprogramme für Frauen angeboten werden.

Die Lehrkräfte an unseren Schulen müssen besser auf die Förderung und Integration der Kinder ausländischer Eltern vorbereitet werden.
Schulen mit hohem Ausländeranteil stehen vor einer besonderen Herausforderung. Die Schüler ausländischer Herkunft müssen deutsch lernen und in deutscher Sprache lernen, und sie müssen in größerer Zahl als bisher einen qualifizierten Abschluss erreichen.
Insbesondere die Hauptschule, die eine wichtige Integration übernimmt, ist in ihrem Bildungsauftrag zu stärken.
Muslime bilden die größte nicht christliche Religion in Deutschland. Kinder und Jugendliche muslimischen Glaubens haben ein Recht auf Religionsunterricht, denn die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist ein Grundrecht. Zur Ausübung der Religionsfreiheit gehört, dass die Voraussetzungen für einen der staatlichen Schulaufsicht unterliegenden islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache an den öffentlichen Schulen geschaffen werden.
Er kann Kinder aus islamischen Elternhäuser in ihrer religiösen Identität stärken, ohne sie in die Arme fundamentalistischer Strömungen zu treiben oder ihrer tatsächlichen Lebensumwelt zu entfremden. Dadurch, dass der Unterricht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist, wird gewährleistet, dass keine fundamentalistischen Ideologien vermittelt werden. Der Islam als Religion darf nicht mit der politischen Bewegung des Islamismus gleichgesetzt werden.
Muslime und Angehörige anderer Religionen haben das Recht, ihren Glauben in Deutschland bekennen, bewahren und praktizieren zu können. Dazu gehört auch die Gründung eigener Gemeinden, der Bau von Gebetshäusern und die Einrichtung von Begräbnismöglichkeiten entsprechend ihren Glaubensvorschriften. Wer seine Familienangehörigen hier begräbt, ist wirklich integriert.
Ein besonderes Problem besteht in der Konzentration/Ghettobildung von Ausländern, hier insbesondere von Türkinnen und Türken. Eine Folge dieser Konzentration/Ghettobildung ist zum einen, dass sich Parallelgesellschaften bilden und dass sich nicht selten Deutsche zunehmend als Fremde in ihrem eigenen Land fühlen.
Eine wichtige Funktion kommt insoweit den Kommunen in ihrer Funktion als Planungsbehörden und Träger der Stadtentwicklung zu. Die Landesregierung muss deshalb Hinweise zur Stadtentwicklungsplanung erarbeiten, die die Integrationswirkung erhöhen und einer Ghettobildung entgegenwirken.
Der demokratische Staat schützt alle Menschen in seinem Herrschaftsbereich vor Kriminalität. Kriminalität gegen Ausländer und Ausländerkriminalität sind nicht hinnehmbar. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen vor Bedrohung und Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund noch besser geschützt werden.
Im Interesse der Ausländer, die sich integrieren wollen, ist es notwendig, dass diejenigen Ausländer, die illegal einreisen, schwerwiegende, kriminelle Handlungen begehen oder rechtskräftig als Asylbewerber abgelehnt sind, so schnell wie möglich abgeschoben werden.
Ziel der Integrationspolitik der CDU ist die gleichberechtigte Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Leben in Deutschland. Sie setzt Gesetzestreue, Sprachkompetenz und das Respektieren der Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland voraus. Sie beinhaltet aber auch die Möglichkeit zur Bewahrung der eigenen kulturellen und religiösen Prägung im Rahmen der geltenden Rechts- und Verfassungsordnung.

Ohne ein verbindliches, im gesellschaftlichen Konsens entwickeltes Konzept zur Integration werden wir die Fragen einer neuen Zuwanderungspolitik nicht regeln können. Lassen Sie uns gemeinsam ein derartiges Integrationskonzept erarbeiten.