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23.05.01
15:18 Uhr
Landtag

Bürgersprechstunde des Eingabenausschusses am 5. Juni 2001 im Rathaus Elmshorn

D E R L A N D T A G SCHLESWIG - HOLSTEIN 44/2001 Kiel, 23. Mai 2001



Bürgersprechstunde des Eingabenausschusses des Schles- wig-Holsteinischen Landtages am Dienstag, dem 5. Juni 2001, in Elmshorn

Kiel (SHL) – Am Dienstag, dem 5. Juni 2001, wird der Eingabenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags in der Zeit von 17:00 bis ca. 19:30 Uhr im Rathaus der Stadt Elmshorn, Schulstraße 15, 2. Obergeschoss, Zimmer 203, 25335 Elmshorn, eine Bürgersprechstunde durchführen.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Gerhard Poppendiecker, MdL, sowie Siegrid Tenor-Alschausky, MdL, Mitglied des Eingabenausschusses und örtlich zuständige Berichterstatterin, stehen ebenso wie eventuell weitere Mitglieder des Eingabenausschusses Bürgerinnen und Bürgern für Gespräche zur Verfügung.

„Der Eingabenausschuss kümmert sich um die Beschwerden Einzelner, weil auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist, weil auch das beste Gesetz Mängel haben kann und weil auch die umfangreichste Verordnung einen Sonderfall nicht bedacht haben kann. Allen ist das Recht gegeben, eine Eingabe an den Landtag zu richten, also zum Beispiel auch Minderjährigen und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern.“

So sind die Aufgaben des Eingabenausschusses einmal beschrieben worden. Der Ausschuss versteht sich als Anwalt gegen Ungerechtigkeit, Benachteiligungen und ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen. Er ist vergleichbar mit der Reklamationsabteilung im Kaufhaus, er ist auch da für Sorgen der Bürger, insbesondere wenn es um Entscheidungen von 2

Landesbehörden geht oder darum, Bürgern gegen unbillige Härten und zu engem Ermessensspielraum von Behörden zu helfen.

Gründe für Eingaben sind Bitten oder Beschwerden, Beanstandungen von Landesgesetzen, Entscheidungen von Versorgungsämtern, Finanzämtern, Polizei, Justizvollzugsanstalten und Schulen. Die Liste der Themen, mit denen sich der Eingabenausschuss befasst, ist lang. Sie reicht von der Fehlbelegungsabgabe über das Baurecht, das öffentliche Dienstrecht, das Steuerrecht bis zum Ausländerrecht.

Der Erfolg der Arbeit des Eingabenausschusses liegt im Zurechtrücken falscher Entscheidungen, im Feststellen von Mängeln in Verordnungen und Gesetzen, in der Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern über Gründe von Entscheidungen und im Dolmetschen von sogenanntem „Beamtendeutsch“. Die Eingabe als ein direkter Draht zum Landtag kann Bürgerinnen und Bürgern ihr Recht erhalten, aber auch wichtige Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und sogar zur Gesetzgebung geben.

Herausgeber: Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postf. 7121, 24171 Kiel, Tel.: (0431) 988- Durchwahl -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax: (0431) 988-1119 V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, E-Mail: Joachim.Koehler@lvn.parlanet.de. Internet: http://www.sh-landtag.de