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21.05.01
10:30 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Erfolgreiche Integration - eine Chance für Ausländer und Deutsche

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 217/01 vom 21. Mai 2001

Klaus Schlie: Erfolgreiche Integration – eine Chance für Ausländer und Deutsche
„Schleswig-Holstein soll auch in Zukunft ein offenes und gastfreundliches Land bleiben. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Ihre Integration ist nicht nur Notwendigkeit, sondern politische Chance und Ziel unseres politischen Handelns“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU- Landtagsfraktion, Klaus Schlie, anlässlich der Vorstellung eines Eckwertekonzeptes der CDU zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern.
In einem Antrag für die nächste Landtagssitzung wird die Landesregierung aufgefordert, auf der Grundlage der von der CDU erarbeiteten Eckpunkte bis zur Septembersitzung des Landtages ein „Konzept für eine erfolgreiche Integration der dauerhaft und rechtmäßig in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer vorzulegen.
Die CDU-Eckpunkte erheben Forderungen zu den Bereichen Sprachkompetenz, Schule und Bildung, islamischer Religionsunterricht in deutscher Sprache, Ausbildung und Arbeit, Landes- und kommunale Verwaltung, Sicherheit und Polizei und Vereine, Kultur und Religion. Klaus Schlie sieht in dem vom Fraktionsarbeitskreis Innen und Recht erstellten Forderungen eine konsequente Fortführung der „Politik im Aufbruch“, die zum Markenzeichen der Landes-CDU geworden ist.
Für die CDU bedeutet eine erfolgreiche Integrationspolitik, dass beide Seiten aufeinander zugehen. Integration bedeutet Toleranz für andere Lebensart einerseits und das Bemühen, sich einzufügen, andererseits. Integration stellt Anforderungen an beide Seiten, wobei beide Seiten sich gegenseitig auch nicht überfordern dürfen.
Klaus Schlie stellt allerdings unmissverständlich fest, dass Integration nicht Assimilation ist. Sie verlangt nicht die Preisgabe von Eigenheiten, von religiösen und weltanschaulichen Identitäten und von gewachsenen Traditionen. Ziel der Integrationspolitik der CDU ist es aber genauso eindeutig, das Entstehen von Parallelgesellschaften zu verhindern.
„Eine multikulturelle Gesellschaft im Sinne eines dauerhaften, neuverbundenen Nebeneinanders unterschiedlicher gesellschaftlicher oder ethnischer Gruppierungen ist nicht akzeptabel und führt zum Verlust des Zusammenhalts und der Identität einer Gesellschaft“, erklärt Klaus Schlie. Die CDU erwartet von den rechtmäßig schon hier lebenden und den noch nach Deutschland kommenden Ausländerinnen und Ausländern die Anerkenntnis der Verpflichtung, sich aktiv um die Einordnung und die Teilnahme am Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland zu bemühen.
Dies beinhaltet das eindeutige Bekenntnis zum Grundwertekanon des Grundgesetzes, gesetzestreues Verhalten, den Respekt vor den gewachsenen Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland und die Bereitschaft zum Erlernen der deutschen Sprache.
In Schleswig-Holstein lebten Ende 1999 151.200 Ausländerinnen und Ausländer. Das waren mit 5,5 % gemessen an der Gesamtbevölkerung wesentlich weniger als im Bundesdurchschnitt mit 9 %. Die bisherigen Ergebnisse des Integrationsprozesses sind aber vor allem auch in vielen Bereichen unseres Landes unterschiedlich und teilweise unbefriedigend. Die Ausländerquote wird auch in Schleswig-Holstein auf der Grundlage einer neugestalteten Zuwanderungspolitik steigen.
Dies erfordert ein ausreichendes Maß an Integrationsangeboten und Infrastrukturressourcen und ein Konzept für eine insgesamt erfolgreiche Integrationspolitik mit klaren Aufgabenzuweisungen.
Der Weg zu einer erfolgreichen Integration kann nur über die deutsche Sprache führen. Die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache ist wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss von Schul- und Berufsausbildung sowie für die erfolgreiche Bewerbung um einen Arbeitsplatz.
Konkrete Verpflichtungen zum Erlernen der deutschen Sprache, verbunden mit einem System von Anreizen und Sanktionen können deshalb dazu beitragen, dass bleibeberechtigte Ausländer möglichst früh die deutsche Sprache erlernen und dadurch die Grundlage für eine erfolgreiche Integration schaffen.
Für Kinder müssen bereits in der „Vorschulzeit“ Deutschförderkurse angeboten werden und um die Sprachkompetenz in den Familien zu stärken müssen – gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung und Chancengleichheit – spezielle Sprachlernprogramme für Frauen angeboten werden.
Die Lehrkräfte an unseren Schulen müssen besser auf die Förderung und Integration der Kinder ausländischer Eltern vorbereitet werden.
Schulen mit hohem Ausländeranteil stehen vor einer besonderen Herausforderung. Die Schüler ausländischer Herkunft müssen deutsch lernen und in deutscher Sprache lernen, und sie müssen in größerer Zahl als bisher einen qualifizierten Abschluss erreichen.
Insbesondere die Hauptschule, die eine wichtige Integration übernimmt, ist in ihrem Bildungsauftrag zu stärken.
Muslime bilden die größte nicht christliche Religion in Deutschland. Kinder und Jugendliche muslimischen Glaubens haben ein Recht auf Religionsunterricht, denn die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ist ein Grundrecht. Zur Ausübung der Religionsfreiheit gehört, dass die Voraussetzungen für einen der staatlichen Schulaufsicht unterliegenden islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache an den öffentlichen Schulen geschaffen werden.
Er kann Kinder aus islamischen Elternhäuser in ihrer religiösen Identität stärken, ohne sie in die Arme fundamentalistischer Strömungen zu treiben oder ihrer tatsächlichen Lebensumwelt zu entfremden. Dadurch, dass der Unterricht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist, wird gewährleistet, dass keine fundamentalistischen Ideologien vermittelt werden. Der Islam als Religion darf nicht mit der politischen Bewegung des Islamismus gleichgesetzt werden.
Muslime und Angehörige anderer Religionen haben das Recht, ihren Glauben in Deutschland bekennen, bewahren und praktizieren zu können. Dazu gehört auch die Gründung eigener Gemeinden, der Bau von Gebetshäusern und die Einrichtung von Begräbnismöglichkeiten entsprechend ihren Glaubensvorschriften.
Ein besonders Problem besteht in der Konzentration/Ghettobildung von Ausländern, hier insbesondere von Türkinnen und Türken. Eine Folge dieser Konzentration/Ghettobildung ist zum einen, dass sich Parallelgesellschaften bilden und das sich nicht selten Deutsche zunehmend als Fremde in ihrem eigenen Land fühlen.
Eine wichtige Funktion kommt insoweit den Kommunen in ihrer Funktion als Planungsbehörden und Träger der Stadtentwicklung zu. Die Landesregierung muss deshalb Hinweise zur Stadtentwicklungsplanung entwickeln, die die Integrationswirkung erhöhen und einer Ghettobildung entgegenwirken.
Der demokratische Staat schützt alle Menschen in seinem Herrschaftsbereich vor Kriminalität. Kriminalität gegen Ausländer und Ausländerkriminalität sind nicht hinnehmbar. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen vor Bedrohungen und Straftaten mit fremdenfeindlichem Hintergrund noch besser geschützt werden.
Im Interesse der Ausländer, die sich integrieren wollen, ist es notwendig, dass diejenigen Ausländer, die illegal einreisen, schwerwiegende, kriminelle Handlungen begehen oder rechtskräftig als Asylbewerber abgelehnt sind, so schnell wie möglich abgeschoben werden.
„Ziel der Integrationspolitik der CDU ist die gleichberechtigte Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Leben in Deutschland. Sie setzt Gesetzestreue, Sprachkompetenz und das Respektieren der Grundlagen des Zusammenlebens in Deutschland voraus. Die beinhaltet aber auch die Möglichkeit zur Bewahrung der eigenen kulturellen und religiösen Prägung im Rahmen der geltenden Rechts- und Verfassungsordnung“, erklärt Klaus Schlie abschließend.
Besonderen Dank stattete Klaus Schlie dem Vorsitzenden des Landesarbeitskreises „Integration“ Dr. Gustav Kuhn ab, der vor allem mit seinen weitgehenden Erfahrungen mit Ausländerinnen und Ausländern türkischer Herkunft ein unverzichtbarer Berater bei der Erstellung des Integrationskonzeptes der CDU-Fraktion war.