Christel Happach-Kasan: "Die Einrichtung eines PSSA Wattenmeer is t noch nicht entscheidungsreif"
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 155/2001 Schlesw i g - Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, 10. Mai 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Christel Happach-Kasan: „Die Einrichtung eines PSSA Wattenmeer ist noch nicht entscheidungsreif“In Ihrem heutigen Redebeitrag zu TOP 7 (PSSA Wattenmeer) erklärte die umweltpolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtags- fraktion, Dr. Christel Happach-Kasan: Presseinformation Die Nordsee gehört zu den am meisten befahrenen Meeren der Erde. Der Unfall der Pallas hat allen vor Augen geführt, dass der Schutz des Wattenmeeres und der Küste vor Schiffsunfällen nicht ausreichend ist. Der Pallas-Untersuchungsausschuss hat eklatante Defizite aufgezeigt.Der WWF hat den Unfall zum Anlass genommen, in einer Studie ein Konzept zur Umsetzung einer trilateralen Kooperation von Dänemark, Deutschland und den Niederlanden zum Schutz des Wattenmeeres vor Schiffsunfällen auszuarbeiten. Kern der Ausarbeitung ist die Ausweisung des Wattenmeeres als PSSA (besonders sensitives Meeresgebiet). Der WWF führt in seiner Studie neun Einzelmaßnahmen auf, die einen besseren Schutz des Wattenmeeres bewirken können. Jede der Einzelmaßnahmen ist geeignet, den Schutz des Wattenmeeres vor Schiffsunfällen zu verbessern.In Zusammenhang mit der Ausweisung des Wattenmeeres als PSSA ist auch zu erörtern, welche zusätzlichen Sicherheitsrisiken entstehen sollte es zum Bau von Offshore-Windkraftanlagen in der Nordsee kommen.Auf der Welt gibt es bisher zwei PSSA’s. Diese liegen in Australien und Kuba.Die Einrichtung eines PSSA Wattenmeer kann zur Zeit nach unserer Ansicht - und da stimmen wir dem Antrag der CDU zu – noch nicht abschließend empfohlen werden. Es sind noch Fragen offen, die zunächst geklärt werden müssen.Die vom gemeinsamen Wattenmeer-Sekretariat in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie für das PSSA-Projekt hat über die juristische Bewertung einer PSSA-Einrichtung im Hinblick auf die Überlegungen der IMO noch keine Ergebnisse vorgelegt. Es ist unsinnig Studien in Auftrag 2 zu geben und dann zu entscheiden, bevor deren Ergebnisse auf dem Tisch liegen.Es muss eine Einigung der beteiligten Länder herbeigeführt werden. Ein Alleingang Schleswig-Holsteins hilft nicht.Wir müssen weiter überprüfen, ob durch die Ausweisung eines PSSA vor unserer Küste sich Wettbewerbsverzerrungen für die Nordseehäfen ergeben und wie wir dem begegnen können.Herr Dr. Dietrich Steinicke vom Bundesverkehrsministerium hat in seinen Ausführungen zum neuen Verfahren der IMO zur Ausweisung von PSSA-Gebieten festgestellt, dass PSSA-Gebiete nicht von der IMO in inneren Gewässern ausgewiesen werden können, also nicht landseits des Küstenmeeres. Um ein solches inneres Gewässer handelt es sich aber beim Wattenmeer, da es sich innerhalb der 12 Seemeilenzone befindet. Es ist erst einmal abzuklären, wie hier weiter zu verfahren ist, bevor auf der Konferenz in Esbjerg ein Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines PSSA Wattenmeer gefasst werden kann.Entscheidend ist, dass der Schutz des Wattenmeeres und der Küste vor den Auswirkungen von Schiffsunfällen verbessert wird. Dazu sind verschiedene Einzelmaßnahmen erforderlich, wie sie im Konzept des WWF beschrieben werden. Ob am Ende dabei die Ausweisung als PSSA herauskommt, kann jetzt noch nicht entschieden werden.Wir unterstützen die Forderung, dass die Information und Diskussion darüber mit allen Betroffenen im Land und besonders mit der Bevölkerung an der Westküste durchgeführt wird. Hierbei müssen auch die wirtschaftlichen Interessen der Betroffenen Teil der Diskussion sein. Es ist selbstverständlich, dass die Information der Betroffenen mit Unterlagen in deutscher Sprache vorgenommen wird. Die Beteiligung der Betroffenen muss umfangreich sein. Der nachgeschobene SSW- Antrag weicht hier nicht von den Vorstellungen des CDU-Antrages ab. Es wird lediglich ein Bericht der Landesregierung bis 2002 abgefordert und ein zeitliches Limit gesetzt, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr die Bevölkerung an der Westküste informiert.Ich frage den SSW allerdings, warum die Information nur für die Bevölkerung an der Westküste sein soll und nicht für alle möglichen Betroffenen.Schleswig-Holstein sollte die Bundesregierung auffordern, die Schiffssicherheit in der Deutschen Bucht ernster zu nehmen als bisher. Wir können aber nur dann glaubwürdig auf ein Engagement der Bundesregierung pochen, wenn wir unsere der eigenen Hausaufgaben gemacht haben.Beim Bau eines neuen Sicherheitsschiffes beispielsweise, muss auch das Land Schleswig-Holstein seinen Beitrag leisten, auch wenn dies auf Grund der katastrophalen Haushaltslage für das Land sehr schwierig ist.Die F.D.P. stimmt dem Antrag der CDU zu, der Antrag des SSW ist zu unbestimmt.“