Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
09.05.01
15:11 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Trägerschaft für Ostseeakademie erweitern

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 189/01 vom 9. Mai 2001
TOP 23 Thorsten Geißler: Trägerschaft für Ostseeakademie erweitern Im Jahre 1988 wurde die Ostsee-Akademie in Lübeck Travemünde gegründet. Gemäß dem am 22. Juni 1991 beschlossenen Statut ist sie als ein europäisches Denk- und Diskussionsforum der Freiheit verpflichtet und dafür bestimmt, dem Recht auf Selbstbestimmung des deutschen Volkes und der anderen europäischen Nationen zu dienen und im Geist der „Pariser Charta für ein neues Europa“ vom 21. November 1990 jedes Bemühen von einzelnen, Bevölkerungsgruppen und Völkern um eine auf die uneingeschränkte Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gegründete demokratische Ordnung aller Länder Europas zu unterstützen. Durch eine Vielzahl von Veranstaltungen, Seminaren, Konferenzen, Exkursionen, an denen mehr als 30.000 Gäste, davon über 7.000 aus den Ländern Ost- und Mitteleuropas teilnahmen, entwickelte sie sich schnell zu einem der wirkungsvollsten Foren für Völkerverständigung und Kulturbegegnung im Ostseeraum. Als die Akademie im Jahre 1998 ihren 10. Jahrestag beging, waren es nicht nur der damalige Bundespräsident Roman Herzog, sondern auch zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland, die der Akademie in eindrucksvoller Weise ihren Respekt bekundeten.

Die Bundesregierung und das Land Schleswig-Holstein haben von Anfang an die Arbeit der Ostsee-Akademie zu 100 % institutionell gefördert und dieses Geld war auch gut angelegt.

Die pommersche Landsmannschaft, die früher als andere die Realitäten der Folgen des zweiten Weltkrieges anerkannt hat, und sich frühzeitig für die Aussöhnung mit Polen einsetzte und die die rechtliche Trägerin der Akademie ist, könnte stolz sein, mit dieser Einrichtung ihren Beitrag zur Verständigung mit Nachbarn im Osten zu leisten. Mit großer Sorge verfolgen aber auch wir, wie in jüngster Zeit personelle und politische Entwicklungen in dieser Landsmannschaft die Arbeit der Akademie einengen und belasten.

Um es klar zu sagen: Wenn Funktionsträger der pommerschen Landsmannschaft mit öffentlichen Äußerungen der Versöhnungspolitik aller Fraktionen im Bund und Land entgegenwirken und die völkerrechtlich anerkannten Grenzen zwischen Deutschland und Polen in Frage stellen, dann muss eine demokratische Gesellschaft das ertragen. Sie dürfen aber nicht den Geist der Arbeit der Ostseeakademie wiederspiegeln, ganz im Gegenteil. Durch zahlreiche von der Ostsee-Akademie in den vergangenen Jahren arrangierte Begegnungen zwischen Deutschland und Polen aber auch zwischen Deutschland und Tschechien und anderen europäischen Nationen konnten neue Brücken gebaut werden, konnte Vertrauen geschaffen, alte Vorurteile gemildert oder beseitigt werden. Dies ist die geistige Ausrichtung mit der wir das Haus Europa bauen wollen.

Völlig zurecht hat das Kuratorium der Ostsee-Akademie in einem mit überwältigender Mehrheit am 01. November 2000 angenommen Beschluss festgestellt, dass die Akademie in voller Übereinstimmung mit der pommerschen Landsmannschaft in der Vergangenheit im Sinne ihres Statuts wichtige Beiträge der Förderung der Zusammenarbeit und Verständigung mit den östlichen Nachbarn Deutschlands, der Vertiefung des europäischen Einigungsgedanken, in den zum EU-Beitritt entschlossenen ost- und mitteleuropäischen Nachbarstaaten sowie zur Festigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der sie bestimmenden Werte in der größer werdenden europäischen Union geleistet hat. Im Hinblick auf die Kündigung des Akademieleiters durch die pommersche Landsmannschaft stellte das Kuratorium in dem selben Beschluss fest, dass die inhaltliche und programmatische Profilierung der Arbeit der Ostsee-Akademie durch ihren Akademieleiter stets in Übereinstimmung mit dem Kuratorium und mit dessen Unterstützung erfolgt sei. Das hohe Ansehen und die weit über die Landesgrenzen Schleswig-Holsteins hinausreichende Anerkennung ihrer Arbeit sei in hohem Maße auch das Verdienst des Leiters der Ostsee-Akademie Dr. Dietmar Albrecht. Aus diesem Grunde und wegen des falschen Eindrucks der in der Öffentlichkeit entstanden war, forderte das Kuratorium die Rücknahme der Kündigung des Akademieleiters noch vor dem Termin der arbeitsgerichtlichen Verhandlung.

Nachdem dieser Forderung nicht Rechnung getragen worden war, haben sowohl der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages als auch der Finanzausschuss unseres Landtages konsequenter und richtiger Weise die für die Förderung der Akademie vorgesehenen Mittel zunächst gesperrt. In der Folgezeit kam es zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach den Vorschriften der §§ 9, 10 und 14 des Kündigungsschutzgesetzes gegen die sich der Akademieleiter als leitender Angestellter nicht zur Wehr setzen konnte. Gleichzeitig wurden nach Verhandlungen allerdings dem Bundesministerium des Innen und dem Land Schleswig-Holstein ein Vorschlags-, Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrecht bei der Bestellung des Akademie- und des Studienleiters, bei der Programmarbeit sowie in sonstigen Grundsatzangelegenheiten einschließlich der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan eingeräumt. Daraufhin hat der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 07. März 2001 die im Bundeshaushalt vorgesehenen in Höhe von 700.000,00 DM aber zunächst gesperrten Mittel freigegeben. Auch die Landesregierung hatte eine entsprechende Entscheidung vorbereitet, die Vorlage jedoch dann zurückgezogen, so dass die Landesmittel weiterhin gesperrt sind. Ich sage für meine Fraktion sehr deutlich: Eine weitere öffentliche Förderung der Ostsee-Akademie durch den Bund und das Land Schleswig-Holstein ist nach unserer Auffassung nur dann zurechtfertigen, wenn die Arbeit der Akademie an ihrem Statut ausgerichtet ist, wenn sie sich den Zielen der Verständigung und Zusammenarbeit über die Gräben der Vergangenheit hinweg und der politischen und wirtschaftlichen Einigung Europas auf dem Wege der EU-Erweiterung sowie der gemeinsamen Entwicklung des Ostseeraumes als einer europäischen Zukunftsregion widmet.

Ihrem Statut entsprechend, widmet sich die Ostsee-Akademie auch der Förderung und Erhaltung der Kenntnis der Geschichte des ganzen Pommern und seines kulturellen Erbes als Bestandteil deutscher Kultur. Sie ist jedoch kein Organ der Durchführung und Durchsetzung verbandspolitischer Vertriebenenarbeit und darf dies auch nicht werden. Auch wir treten daher für eine Erweiterung der Trägerschaft um öffentliche und private Institutionen ein.

Auch wenn es bedauerlicherweise wegen einiger unterschiedlicher Formulierungen zu keinem gemeinsamen Antrag kommen konnte, sind wir uns in dieser von mir zuletzt genannten Zielsetzung in diesem Hause einig und ich hoffe, dass der Appell dieses Landtags dazu beiträgt, dass bereits in Kürze personelle und programmatische Entscheidungen getroffen werden, die die Bedenken des Landtages ausräumen und die Ostsee-Akademie wieder zu der geachteten Einrichtung machen, die sie über viele Jahre hinweg war.