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08.05.01
16:30 Uhr
CDU

Klaus Schlie: Regierung muss Bedarfsanalyse vorlegen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.cdu.ltsh.de e-mail:info@cdu.ltsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 184/01 vom 8. Mai 2001

Klaus Schlie: Regierung muss Bedarfsanalyse vorlegen Zu den heute vom Innenministerium vorgelegten „Personalverteilungskriterien für die Schutzpolizei“ hat die CDU-Landtagsfraktion einen Dringlichkeitsantrag beschlossen, der in die morgen beginnende Landtagstagung eingebracht werden wird.
Darin fordert die CDU, wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Klaus Schlie erklärt, von allen Verteilungskonzepten eine gründliche Bedarfsanaylse, die auf objektiven Personalbemessungskriterien beruht und mit anderen Bundesländern vergleichbar ist.
Der Dringlichkeitsantrag hat folgenden Wortlaut:
Der schleswig-holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, vor einer weiteren Diskussion und ggf. Umsetzung der “Personalverteilungskriterien für die Schutzpolizei des Landes Schleswig-Holstein” (vorgelegt als Entwurf der Arbeitsgruppe Personalverteilungskriterien Schutzpolizei, Stand 24. 04. 01) eine Bedarfsanalyse vorzulegen. Diese Bedarfsanalyse soll auf objektiven Personalbemessungskriterien beruhen, die mit denen der anderen Bundesländer vergleichbar sind.
Die Grundlagen für eine derartige Bedarfsanalyse müssen eindeutig und nachprüfbar definiert werden. Dies gilt beispielsweise für die Bereiche Präsenz, Schutzbereichskonzept, Gewährleistung der Funktionsfähigkeit in den Polizeiinspektionen, Prävention, Grundlast, starke Beanspruchung der Einsatzhundertschaft, Entwicklung der Kriminalitätslage, Folgen der Reduzierung der Polizei in der Fläche und in den Nachtstunden.
Begründung: Die Reduzierung der Einsatzhundertschaften auf eine, das Personalabbaukonzept der Landesregierung, die ständig reduzierten Einstellungszahlen bei Auszubildenden, die ständig neuen Reformen und Umorganisationen im Polizeibereich, die steigende Kriminalität im Land und die auch qualitativ ständig gestiegenen Anforderungen an die Polizeibeamtinnen und –beamten haben dazu geführt, dass in vielen Teilen des Landes eine personelle Unterversorgung sowohl im Schutz- als auch im Kriminalbereich der Landespolizei zu verzeichnen ist.
Eine Umverteilung der Mangelsituation ist keine Lösung dieses Personalproblems. Notwendig ist eine objektive und mit anderen Bundesländern vergleichbare Bedarfsanalyse, auf deren Grundlage die Personalbemessung und –zuweisung für die einzelnen Bereiche stattfinden muss.