Holger Astrup: Wenn einem sonst nichts mehr einfällt ...
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 04.04.2001, Nr.: 080/2001Holger Astrup:„Wenn einem sonst nichts mehr einfällt ...beschimpft man eben die anderen!“ So kommentiert der SPD-Abgeordnete Holger Astrup die jüngste „Vereinigte Pressemitteilung“ von Klaus Schlie und Wolfgang Kubicki. Dabei hilft - wie so oft - schon ein Blick in das Gesetz: In § 13 Abs. 3 UAG ist beschrieben, dass die Herausgabe von Akten nach Maßgabe des Artikels 23 Abs. 3 der Landesverfassung verweigert werden darf. Dazu muss gemäß § 13 Abs. 4 des Gesetzes in diesem Fall die Landesregierung dem Ausschuss in nicht öffentlicher oder vertraulicher Sitzung die Grün- de der Verweigerung darlegen. Das ist auf der Grundlage der letzten Antwort der Landes- regierung bisher noch nicht geschehen.Deshalb wird erst eine Sondersitzung des Untersuchungsausschusses nach der Oster- pause zeigen, ob die Gründe der Verweigerung vom gesamten Ausschuss akzeptiert wer- den. Wenn nicht, kann eine Minderheit von einem Fünftel (das wären mindestens drei Ab- geordnete) immer noch beschließen, dass das zuständige Gericht angerufen wird.„Ohne diese gesetzlich vorgeschriebene Schrittfolge kann natürlich keinerlei Beschlag- nahme durchgeführt werden“, sagt Astrup und empfiehlt der Opposition, vor der nächsten Pressemitteilung in das Gesetz zu schauen oder jedenfalls juristischen Sachverstand ein- zuholen.„Im übrigen wird die SPD auch weiter auf ‚schnelle und grundlegende Aufklärung des Sachverhaltes’ dringen – allerdings nur auf gesetzlicher Grundlage. Verzögerungen hat es bislang doch wohl nur durch die Opposition gegeben“, erinnert Astrup abschließend an die jüngsten Kommentare in den Zeitungen. (SIB) Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD