Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
22.03.01
17:48 Uhr
CDU

Hans-Jörn Arp: Schaustellergewerbe braucht Verbesserungen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 142/01 vom 22. März 2001
TOP 17 Hans-Jörn Arp: Schaustellergewerbe braucht Verbesserungen Wir debattieren heute über die Situation der Schausteller in unserem Land und wollen das Schaustellergewerbe fördern. Hierzu kann ich Ihnen die volle Unterstützung der CDU-Fraktion anbieten.
67 % der Gesamtbevölkerung besuchen unsere Volksfeste. Und damit sind Volksfeste, Schützenfeste und Weihnachtsmärkte der mit Abstand größte Freizeitbereich in Deutschland. Sie tragen darüber hinaus zur Attraktivität des Tourismusstandorts Deutschland und zum Wachstum des Städtetourismus bei. Dabei wird das Kulturgut „Volksfest“ - im Gegensatz zu anderen Kulturbereichen - aber nicht durch öffentliche Subventionen unterstützt. Das muss hier auch einmal gesagt werden!
Die enorme wirtschaftliche Bedeutung, die die Volksfeste für einzelne Regionen besitzen, wird an Aushängeschildern, wie beispielsweise Kieler Woche, Travemünder Woche, Lübecker Weihnachtsmarkt, Flensburger Rumtage oder Husumer Krabbentage mehr als deutlich!
Darüber hinaus bleiben sowohl für den Einzelhandel, die Taxiunternehmen, die Gastronomie und Hotellerie sowie unsere Busunternehmen die Wertschöpfung in unserem Land.
Einen großen Beitrag zum Erfolg dieser teilweise Jahrhunderte alten Volksfeste leisten hier besonders die Schaustellerunternehmen und Marktkaufleute, die auch oft persönlich mit den Marktstandorten über viele Jahrzehnte eng verbunden sind.
Das mittelständisch geprägte Schaustellergewerbe leidet nicht nur unter einem Umsatzrückgang, sondern ganz besonders unter der Einführung der ÖKO-Steuer sowie unter der Neuregelung der 630-Mark-Jobs. Die Mehrbelastung der Unternehmen des Schaustellergewerbes allein durch die ÖKO- Steuer ist schätzungsweise 10 bis 20 mal höher als die Entlastung durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge. Dies liegt zu einem an den hohen Energiekosten der aufwendigen Fahrgeschäfte, den ständig anfallenden Beförderungskosten von Festplatz zu Festplatz und zum anderen an dem hohen Beschäftigungsanteil von Familienmitgliedern und ausländischen Hilfskräften, für die keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.
In Anbetracht der eben genannten Entwicklung sind wir als verantwortlich handelnde Politiker aufgerufen, die Rahmenbedingungen für den Erhalt unserer Volksfeste und des Schaustellergewerbes in unserem Lande deutlich zu verbessern!
Dabei sollten wir darauf achten, dass die traditionellen Volksfeste wie der Wilster- Markt und der Brarupmarkt eine kommunale Angelegenheit bleiben.
Besonders wichtig wären folgende Wettbewerbsverbesserungen für die Situation des Schaustellergewerbes: • Im Gaststättengesetz sollte eine standortunabhängige Dauererlaubnis für den Betrieb von reisenden Zeltgaststätten, Imbiss- und Ausschankbetrieben ermöglicht werden. Dieses ist im Bund-Länderausschuss beschlossen, wird aber in Schleswig- Holstein nicht durchgeführt. Im Gegenteil, besonders die Städte erhöhen von Jahr zu Jahr die Genehmigungsgebühren. Lag die zulässige Höchstgrenze für eine Tageserlaubnis z.Zt. der CDU-Landesregierung bei 30,00 DM, so ist diese heute schon bei 360,00 DM angelangt. • Das Land und die Kommunen müssen sich dafür einsetzen, dass es beim Immissions- und Nachbarschaftsschutzrecht nicht zu überzogenen Forderungen gegenüber Volksfesten kommt. • Die Öffnungszeiten der einzelnen Betriebe sollten flexibler gehandhabt werden. Die Kommunen sollten die Öffnungszeiten selbst festlegen können.
• Veranstaltungen des Schaustellergewerbes müssen an ihren traditionellen Plätzen verbleiben und dürfen nicht an die Randgebiete von Städten gedrängt werden.
• Das Land sollte darüber hinaus seinen Einfluss auf Städte und Gemeinden dahingehend geltend machen, dass die Durchführung von Volksfesten nicht zunehmend durch immer höhere Bagatellsteuern und Erhöhungen von Standgebühren erschwert wird.
• Es ist schon unglaublich, wenn man von Schaustellern vor Ort erklärt bekommt, dass sie an die Kommunen bis zu 30 verschiedene Abgaben und Gebühren entrichten müssen! • Über eine Bundesratsinitiative sollten wir uns bemühen, die Arbeitserlaubnis für Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern auf eine Saison auszudehnen, um dem Schaustellergewerbe mehr Sicherheit bei der Personalplanung zu ermöglichen.

• Die Benutzung von Einweggeschirr muss nicht nur möglich sein, sondern sollte auch aus Kostengründen wieder überall erlaubt sein. • Der Finanzminister muss seinen Einfluss bei der OFD dahingehend geltend machen, dass die Steuerregelung, die es möglich macht, Bewirtungs- und Charterkosten als Werbekosten abzusetzen, wie es bis 2000 möglich war, beibehalten wird.
Ansonsten ist der jetzige Charakter der Kieler Woche gefährdet.
Daher bitte ich Sie, sich unseren erweiterten Antrag anzuschließen, damit die Kultur der Volksfeste in Schleswig-Holstein nicht ins Abseits gerät!