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21.02.01
12:25 Uhr
FDP

Günther Hildebrand: "Wir brauchen keinen Sonderausschuss"

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 55/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 21. Februar 2001 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Günther Hildebrand: „Wir brauchen keinen Sonderausschuss“
In seinem Debattenbeitrag zu TOP 13 (Sonderausschuss zur Kommunalen Verfassungsreform) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:



Presseinformation Zunächst eines vorweg: Eine Reform des kommunalen Verfassungsrechts ist sinnvoll und wird auch von der F.D.P. angestrebt. Ob der von SPD und GRÜNEN beantragte Sonderausschuss die entsprechenden Gesetzesänderungen allerdings erarbeiten soll, ist für uns mehr als nur zweifelhaft.
Mit Sonderausschüssen und Enquete - Kommissionen haben wir im letzten Jahr ja so unsere Erfahrungen gesammelt.
Es wurden Sitzungstermine festgelegt, Fragestellungen erarbeitet, Kommissionsvorlagen zugeordnet, Anzuhörende benannt und Gutachten in Auftrag gegeben, nur inhaltlich wurde nicht gearbeitet, dafür aber Regierungsvorlagen ohne jede Diskussion beschlossen. Wenn es stimmt, dass man aus Erfahrung klug werden soll, wäre allein der Gedanke an einen Sonderausschuss schon eine große Torheit. Die vom Ausschuss abzuarbeitenden Punkte, wie z. B.
- die Direktwahl aller Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landräte, - die zukünftigen Aufgaben des Hauptausschusses, - die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, - die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und - das Gemeindewirtschaftsrecht,
erwecken zwar durch ihre Vielzahl den Eindruck, dass eine erschöpfende Abarbeitung im Innen- und Rechtsausschuss nicht möglich ist, die Argumente zu den meisten Punkten sind aber bekannt und schon tausend mal genannt. Ausnehmen kann man hier vielleicht die Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und ihre Auswirkungen auf die Ämter oder die zukünftigen Aufgaben der Hauptausschüsse in Abgrenzung zu den Verwaltungs- chefs, die sicherlich eingehender diskutiert werden müssen. 2 Im Übrigen: Herzlichen Glückwunsch Herr Wadephul, beim Hauptausschuss sind Sie offensichtlich auf den Pfad der Tugend zurückgekehrt. Er soll ja, wenn man der Presse der letzten Tage Glauben schenken darf, nach Willen der CDU nun doch nicht mehr verwaltungsleitendes Organ werden, sondern lediglich bei Personalentscheidungen mehr Mitbestimmungsrechte erhalten.
Wir haben diesen Standpunkt ja bereits in der Januardebatte vertreten. Wenn Sie also das nächste mal einen Antrag in Vorbereitung haben, ohne vorher Ihre Basis dazu befragt zu haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir beraten Sie gern.
Ihr Kollege Schlie hat mit meinem Kollegen Kubicki offensichtlich schon beste Erfahrungen gesammelt. Fragen Sie ihn ruhig mal. Zurück zum Sonderausschuss.
Der Sonderausschuss ist noch aus einem anderen Grund abzulehnen, denn ich vermute, dass bei den Damen und Herren der Koalitionsfraktionen ein Missverständnis vorliegt.
Zum einen sollen laut Ihrer gemeinsamen Pressemitteilung vom 09.02. des Jahres, der Sonderausschuss schon bereits vor dem Sommer dieses Jahres dem Landtag einen Änderungsvorschlag zur Kommunalverfassung vorlegen.
Zum anderen ließ kurz zuvor der Genosse Thönnes, seines Zeichens Landesvorsitzender der SPD, in Laboe verlauten und durch die Presse verkünden, dass die Sozialdemokraten die Veränderungen zum kommunalen Verfassungsrecht auf dem Landesparteitag der SPD im Herbst beraten und entsprechende Beschlüsse fassen werden.
Dies lässt folgende Auslegungen zu:
1.) Bei der SPD weis offensichtlich nicht die Linke was die Rechte macht. Das ist allerdings nichts neues und trifft häufig zu, oder aber 2.) der Sonderausschuss soll in bewährter Manier erneut das Verfahren blockieren, bis dann die SPD mit Ihrer Basis übereingekommen ist, was denn alles geändert werden soll. Das ist aber den Ausschussmitgliedern, den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände und den Damen und Herren der Verwaltung nicht zumutbar, oder 3.) der Sonderausschuss macht die Arbeit und der Landesparteitag der SPD beschließt. Auch dieses ist nicht akzeptabel, oder aber 4.) habe ich den Fehler gemacht, unser Verständnis von innerparteilicher Demokratie auf die SPD zu übertragen? Obwohl ich eigentlich gewarnt sein musste. Bei den 100 Millionen haben Sie ja auch keine Rücksicht auf Ihre Kommunalvertreterinnen und -vertreter genommen.
Im Innen- und Rechtsausschuss sind die Fragen zur Kommunalverfassung gut aufgehoben. Eine Verzögerungstaktik fruchtet hier nicht, da sie die gesamte Arbeit des Innen- und Rechtsausschusses lahm legen würde. Daran hat niemand ein Interesse. Genug zeitliche Kapazitäten sind im Innen- und Rechtsausschuss vorhanden. Dies hat nicht zuletzt der Ausschuss vom 14.02. gezeigt. Er dauerte genau 18 Minuten. Dort wäre noch viel Zeit gewesen, um mit der Beratung zur neuen Kommunalverfassung zu beginnen.
Die F.D.P. ist also gegen die Einrichtung eines Sonderausschusses und für die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss.“