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25.01.01
17:33 Uhr
CDU

TOP 23 Dr. Johann Wadephul: Bericht der Landesregierung ist enttäuschend

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 35/01 vom 25. Januar 2001

TOP 23 Dr. Johann Wadephul: Bericht der Landesregierung ist enttäuschend
Nachdem sich der Landtag im Juni letzten Jahres aufgrund eines Antrags der Fraktion der CDU erstmals mit dem Thema Videoüberwachung bei Kriminalitätsbrennpunkten befasst hat, liegt nun ein nicht mal sieben Seiten umfassender Bericht vor.
Dies ist angesichts der Bedeutung des Themas doch eher erschreckend, aber es kommt ja auf den Inhalt an, der allerdings noch erschreckender ist, als die Länge des Berichtes.
Während zunächst der Landtag im Juni letzten Jahres – gegen die Stimmen der Fraktion der CDU – feststellte, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Videoüberwachung zwar eng definiert, aber dennoch ausreichend sind und dass für Regelungen, die eine weitergehende Überwachung erlauben, kein Anlass besteht, stellt der Bericht nun auch noch fest, dass außerhalb der Normgebungskompetenz des Landes die materiellen Voraussetzungen für den Videografieeinsatz im öffentlichen Raum nicht ausreichend geregelt sind.
Andere Bundesländer haben im Gegensatz zu Schleswig-Holstein klare und notwendige Rechtsgrundlagen für die Durchführung von Videoüberwachungen auch zu präventiven Zwecken geschaffen.
Bereits im Juni letzten Jahres ist ausführlich dargestellt worden, dass Ziel des offenen Einsatzes von Videotechnik an Kriminalitätsbrennpunkten die Stärkung der Prävention, die Reduzierung der Kriminalitätshäufigkeit, die Steigerung der Aufklärung von Straftaten und die Verbesserung des Sicherheitsgefühls ist.
Hinzuweisen ist jedoch auf den Gesetzentwurf der Landesregierung in Brandenburg, dem der Landtag im Dezember zugestimmt hat. Dort ist es nun erlaubt, öffentliche Plätze mit einer Videokamera zu überwachen. Die Entscheidung, welcher Platz überwacht wird, trifft der Innenminister auf Vorschlag der Polizeipräsidien. Er informiert über seine Entscheidung den Innenausschuss des Landtages.
In der Rechtsfolgenabschätzung des Gesetzes wird auf die Kosten eingegangen.
Dort ist zu lesen: Die Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck. Dass die Videoüberwachung effizient im Sinne einer reinen Kostenbetrachtung ist, lässt sich mit folgendem Beispiel verdeutlichen:
Für die Überwachung eines akuten Kriminalitätsbrennpunktes werden 20 Polizeibeamte für diese Aufgabe eingesetzt. Für diese Aufgabe ergeben sich allein als Personalkosten monatlich ca. 80 TDM. Die Erstbeschaffung einer Videoüberwachungsanlage ist mit ca. 100.000 TDM zu veranschlagen. Hinzu kommen jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 40 TDM.
Aufgrund dieses Beispiels hätte sich die Anlage bereits in kürzester Zeit amortisiert.
Damit zeigt sich, dass der Einsatz von Videotechnik nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten und zur Identifizierung von Tatverdächtigen sowie zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung leistet, sondern auch unter Berücksichtigung der Kosten erstrebenswert ist.
Und auch Baden-Württemberg hat seit Juni 2000 nicht nur geredet, sondern gehandelt. Hier sind schon im September die Weichen gestellt worden, die bislang im Polizeigesetz fehlenden Rechtsgrundlagen für die Speicherung von Videoaufzeichnungen an Kriminalitätsbrennpunkten zu schaffen:
Aufzeichnungen sollen 48 Stunden gespeichert werden, dies wird auch von Experten als ausreichend erachtet, um hinreichende Hinweise auf Straftäter zu erhalten.
Die Überwachung erfolgt auch in Baden-Württemberg offen. Kameras sind erkennbar, auf die Überwachung wird hingewiesen. Ein Krimineller wird sich hüten, unter diesen Voraussetzungen eine Straftat zu begehen.
Für die CDU-Landtagsfraktion gilt nach wie vor: Der offene Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum ist ein geeignetes Mittel, um die Arbeit der Polizei wirksam zu unterstützen.
Es geht uns nicht um die gezielte oder systematische Überwachung von Personen. Wir wollen vielmehr den Schutz von Bürgerinnen und Bürger sowie von Rechtsgütern, indem wir die Videotechnik als Hilfsmittel verwenden.
Der jetzt vorgelegte Bericht der Landesregierung ist ein schlichtes „Weiter so!“ Er ist eine einzige Enttäuschung. Man fragt sich, wann die Landesregierung dies erkennt und sich endlich auf eine konstruktive Diskussion über die wirksame Bekämpfung von offener Kriminalität einlässt.