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14.12.00
16:47 Uhr
FDP

Günther Hildbrand zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Nr. 306/2000 Landeshaus, 24171 Kiel Postfach 7121 Kiel, Donnerstag, 14. Dezember 2000 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In seiner Rede zu TOP 11 (Änderung Landesbeamtengesetz) sagte der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Der Landtag darf sich heute mit einem bunten Strauß an mehr oder auch weniger einschneidenden Änderungen des Landesbeamtengesetzes und anderer Gesetze beschäftigen.



Presseinformation Insgesamt sieht der vorliegende Entwurf 30 Einzeländerungen vor. Ich möchte an dieser Stelle auf einen Vorlesewettbewerb verzichten und nicht die Ausschussberatungen vorweg nehmen. Die Details der einzelnen Regelungen und deren Auswirkungen können dort entsprechend gewürdigt werden.
Einige wenige Anmerkungen sollen genügen.
Die Stärkung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Versorgung“ durch die Ergänzung des § 54 Abs. 4 LBG ist richtig. Es bleibt allerdings zu fragen, ob die Ergänzung auf dem Papier tatsächlich etwas bringt. Die Frühpensionierungszahlen im Land sprechen eine andere Sprache.
Eine in der Tat längst überfällige Änderung stellt die Ergänzung von § 104 Satz 1 LBG dar. Die aktuelle Wegstreckenentschädigung ist auf Grund der gestiegenen Treibstoffpreise und der sogenannten Ökosteuer viel zu niedrig. Eine Anpassung an die tatsächlichen Kosten ist dringend notwendig. Es kann nicht sein, dass die Kosten auf der einen Seite durch die Ökosteuer nach oben getrieben werden, auf der anderen Seite aber die Entschädigung nicht angepasst wird.
Die Neufassung zur Regelung des Zugangs zur Altersteilzeit für Beamte ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Anlässlich der Debatte um die Einführung der Altersteilzeit für Beamte hat die F.D.P.-Fraktion darauf hingewiesen, dass die Regelungen die Beamten nur scheinbar mit den Angestellten gleichstellen und Veränderungsbedarf angemahnt.
Die damals geäußerte Kritik richtete sich insbesondere auf den Ausschluss derjenigen Beamtinnen und Beamten von der Altersteilzeit, die in der Vergangenheit unter Inkaufnahme von proportionalen Einkommensreduzierungen ihre Arbeitszeit freiwillig reduziert hatten.
Dieser Personenkreis war und ist benachteiligt. Die nunmehr vorgesehene Erweiterung der Anspruchsberechtigten auf all diejenigen, die in der 2 Vergangenheit ihre Arbeitszeit um bis zu 1/8 ihrer ursprünglichen regelmäßigen Arbeitszeit verringert haben, ist zugegebenermaßen eine Verbesserung.
Trotzdem sind diejenigen, die ihre Arbeitszeit um mehr als das genannte Achtel reduziert haben, immer noch gekniffen. Sie haben nach wie vor keinen Zugang zur Altersteilzeit. In welchem Umfang der Landesgesetzgeber hier eingreifen kann, muss unbedingt im Innen- und Rechtsausschuss erläutert werden.
Nachdem es mit der großen Standardfreigabe nicht klappt, versucht die Landesregierung zumindest im Beamtenrecht, den Kommunen mehr Freiräume zu geben.
Ob Kommunen oder die Feuerwehren des Landes ihren Ehrenbeamtinnen und –beamten eine Jubiläumszuwendung zukommen lassen, ist zukünftig in ihr Ermessen gestellt.
Gerade bei Ehrenbeamtinnen und –beamte ist eine Jubiläumszuwendung eine Möglichkeit, ein Dankeschön für die geleistete Arbeit auszusprechen. Das stärkt auch das bürgerliche Engagement auf der Kommunalen Ebene und ist nur zu begrüßen.
In welchem Umfang die vielen Detailregelungen nur redaktionelle Änderungen bringen oder aber auch zu materiellen Veränderungen beziehungsweise Verschlechterungen für die Beamtinnen und Beamten führen, wird im Innen- und Rechtsausschuss genau zu prüfen sein.“