Günther Hildebrand: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist keine überzeugende Lösung
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 305/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 14. Dezember 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand: Dieser Gesetzentwurf ist keine überzeugende LösungIn seiner Rede zu TOP 9a und 9b (Landesministergesetz) sagte der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: Presseinformation „Durch die Einbringung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Landesministergesetzes hat die F.D.P. am Anfang der Legislaturperiode Missstände aufgegriffen, die erforderlichen Schlüsse daraus gezogen und die Landesregierung animiert, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. Die gröbsten Schnitzer aus dem noch gültigen Landesministergesetz sind zwar auch durch den Entwurf der Landesregierung beseitigt, allerdings ist unserer Meinung nach grundsätzlich der falsche Weg beschritten worden. Während sich die Landesregierung mit ihrem Entwurf weiterhin am Beamtenrecht orientiert, halten wir von der F.D.P. die Anlehnung an das Abgeordnetengesetz für geboten und sinnvoller.Politische Tätigkeit, auch aus dem Kabinett heraus, ist nun einmal nicht die Fortsetzung des öffentlichen Dienstes in anderer Form. Regierungsmitglieder sind auch häufig Abgeordnete. Sowohl Minister als auch Abgeordnete sind nur auf Zeit gewählt, ganz im Gegensatz zu den sich in einem lebenslangen Treueverhältnis befindlichen Beamten.Zudem sind Regierung und die sie tragenden Fraktionen in einem parlamentarischen System eng miteinander verzahnt. Der Wechsel von Fraktionsvorsitz, vom Präsidentenstuhl ins Kabinett oder auch umgekehrt, ist gängige Praxis und nur vernünftig. Aus diesem Grund ist es auch durchaus sinnvoll, bei der Pensionsregelung Parlamentspräsidenten und Fraktionsvorsitzende mit einzubeziehen. Auch dieses ist im Regierungsentwurf bedauerlicherweise nicht vorgesehen.Kollege Hay, wir hatten ja gehofft, dass Sie nach Ihren ersten entsprechenden Äußerungen unseren Entwurf unterstützen würden, aber, die letzten Tage haben es erneut bewiesen, Ihr Einfluss ist offensichtlich doch sehr begrenzt. Schade.Meine Damen und Herren von der Koalition, wenn Sie sich schon am Beamtenrecht orientieren, warum nicht auch beim Pensionsalter. Beamte haben in der Regel mit der Vollendung des 65. Lebensjahres einen Pen- sionsanspruch. Ministerinnen und Minister aber schon mit 55 Jahren. Womit wollen Sie diese Ungleichbehandlung begründen? Und dann noch die Zugabeverordnung. Selbst Ministerinnen und Minister mit einer Minimal- 2 halbwertzeit von nur mindestens 2 Jahren sollen mit 60 schon ein Ruhegehalt in Höhe von 10 % der Amtsbezüge erhalten.Selbst diese Regelung ist, wenn man sie denn überhaupt für erforderlich hält, völlig überhöht. Sie gehen bei der Festsetzung dieser Werte offensichtlich nur von einer 20-jährigen Lebensarbeitszeit aus., denn wenn sie anteilsmäßig für eine 2-jährige Amtszeit 10 % der Bezüge als Pension zahlen wollen, wären 100 % nach 20 Jahren folgerichtig.Oder nimmt die Ministerpräsidentin nur ihre Fürsorgepflicht wahr und betreibt Prophylaxe, weil sie davon ausgeht, zukünftig vermehrt Ministerinnen und Minister schon nach einer 2-jährigen Amtszeit in die Wüste zu schicken.Meine Damen und Herren, Anlass in dieser Angelegenheit, tätig zu werden, war die Berufung des Umweltministers Müller, der nach Verlängerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre, schon nach einer Legislaturperiode in den Genuss kommt, sofort selbst im noch jugendlichen Alter, lebenslang eine 45 %ige Pension zu erhalten. Die interessante Frage ist, ob denn für Herrn Müller die neue Regelung gilt, oder er den Bestandsschutz für sich in Anspruch nehmen kann?Dieses alles ist nicht sachgerecht und den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes nicht vermittelbar. Wir lehnen deshalb den vorgelegten Gesetzentwurf ab.“