Beamte nur für hoheitliche Aufgaben!
PRESSEINFORMATION Kiel, den 16.11.2000 Es gilt das gesprochene WortTOP 21 Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrer (15/513) Silke Hinrichsen: „Beamte nur für hoheitliche Aufgaben!“Der SSW bleibt bei seiner Haltung, dass Beamte nur für hoheitliche Aufgaben in der Verwaltung des Staates eingesetzt werden sollten. Es ist nicht einzusehen, warum Lehrerinnen und Lehrer Beamte sein müssen. Wir sind weiterhin der Meinung, dass angestellte Lehrkräfte viel flexibler im Schuldienst eingesetzt werden können. Auch stehen wir zu der Aussage, dass eine Verbeamtung langfristig eine große finanzielle Belastung für den Landeshaushalt darstellt. Denn durch eine Verbeamtung von angestellten Lehrern, wird den künftigen Generationen von Steuerzahlern unter den jetzigen gesetzlichen Vorraussetzungen eine hohe Pensionslast zugeschoben.Wir bleiben deshalb ebenfalls bei unserer Auffassung, dass es für die Zukunft der Bundesrepublik unausweichlich bleibt, Beamte in die Rentenbeitragspflicht einzubeziehen. Die zwei Systeme – hier Angestellte, dort Beamte – müssen zusammengeführt werden. Nicht zuletzt aus finanziellen Gründen.Angesichts der katastrophalen Haushaltslage des Landes und der zu erwartenden Kürzungen in vielen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen standen wir aber im Sommer vor einer Situation, in der die Landesregierung bereit war Kürzungen in Kernbereichen - bei den Kommunen, im Sozial-, Jugend- und Kulturbereich oder bei den Minderheiten – vorzunehmen. Deshalb war der SSW schweren Herzens bereit, eine Verbeamtung aller Lehrerinnen und Lehrer zu akzeptieren. Denn es ist ja richtig, dass der Landeshaushalt dadurch kurzfristig große Summen spart. 57 Mio. DM spart der Finanzminister kurzfristig durch die Verbeamtung.Zu den kurzfristigen Einsparmöglichkeiten kam die sehr schwer zu verstehende Tatsache, dass angestellte Lehrkräfte unter dem Strich weniger als verbeamtete Kollegen in ihrer Gehaltstüte vorfanden. Dazu hatte sich der SSW dafür ausgesprochen, dass ein Alleingang Schleswig-Holsteins in dieser Frage auf Dauer nicht durchzuhalten sei. Wir hatten deshalb in der Juli-Sitzung einen Änderungsantrag zum CDU-Antrag eingebracht, indem die Landesregierung aufgefordert wurde einen Bericht über die Perspektiven und Möglichkeiten, eine einheitliche Regelung für den Status von Lehrerinnen und Lehrern im Landesdienst zeitnah auf Bundesebene umzusetzen, vorzulegen.Der Bericht der heute dem Landtag vorliegt ist sehr ernüchternd. Eine einheitliche Regelung für den Status von Lehrerinnen und Lehrern ist weiter entfernt als jemals. Noch schlimmer: Die Bundesländer benutzen den Beschäftigungsstatus als ein Instrument, mit dem sie auf die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt für Lehrkräfte reagieren können. Das heißt in der jetzigen Situation haben wir relativ viele Länder, die ihren Lehrerinnen und Lehrern wieder einen Beamtenstatus anbieten, weil sie unter Lehrermangel leiden. Am Ende war das ja auch ein wichtiges Argument für die Entscheidung zur Verbeamtung in Schleswig-Holstein.Auch ein einheitliches Dienstrecht, insbesondere die grundlegende Änderung des beamtenrechtlichen Versorgungssystem – sprich eine Beitragspflicht für Beamte – ist, laut Bericht der Landesregierung in naher Zukunft sehr unrealistisch. Gerade dieses wäre aber zur Finanzierung einer zukunftsfähigen Rente unabdingbar.Summa summarum: Aus finanziellen und beschäftigungspolitischen Gründen sind wir leider auch in Schleswig-Holstein gezwungen gewesen eine Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer vorzunehmen, obwohl wir doch alle wissen oder zumindest wissen müssten, dass diese Strukturen nicht zu einem modernen und leistungsfähigen Staat passen.Einen wichtigen Punkt möchte ich noch hinzufügen: Der SSW bleibt bei seiner Forderung, jedenfalls die durch die Verbeamtung eingesparten 57 Mio. DM sinnvoll einzusetzen, nämlich zur Rücknahme der Kürzungen bei den Minderheiten, den Kommunen und im sozialen Bereich.