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15.11.00
16:05 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zur Einsetzung des Rohwer-Untersuchungsausschusses

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 15.11.00 , Nr.: 225/2000


Klaus-Peter Puls:

Zur Einsetzung des Rohwer-Untersuchungsausschusses


Die SPD-Landtagsfraktion hält den beantragten Untersuchungsausschuss für unsinnig, für unnötig und für unangemessen:

- Unsinnig ist es einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung von Tatsachen ein- zusetzen, die bereits aufgeklärt sind. - Unnötig ist es, in einem Untersuchungsausschuss beraten und bewerten zu lassen, was ohne weiteres und ebenso gut im zuständigen parlamentarischen Fachaus- schuss beraten und bewertet werden könnte; und: - Unangemessen ist es, zur Beantwortung einiger weniger offener Detailfragen ei- gens einen Untersuchungsausschuss einzusetzen und Landtagsabgeordnete von der Arbeit abzuhalten, für die sie gewählt worden sind.

Das, worum es den Antragstellern geht, die Tatsache, dass der Wirtschaftsminister ei- nen Vermerk über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen seinen Staatssekretär an diesen weitergeleitet hat, steht fest, ist unstreitig, ist aufgeklärt und nicht mehr auf- klärungsbedürftig.

Dass durch die Weitergabe des Vermerks staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht gefährdet wurden, weil zum Zeitpunkt der Weitergabe – am 12.05.- die im Vermerk – für den 11.05. – angekündigten Ermittlungen bereits abgeschlossen waren, steht e- benfalls fest.

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Dass die Weitergabe als solche in dreifacher Hinsicht rechtlich gedeckt und abgesi- chert war – gleichgültig, wann dem Minister die Rechtmäßigkeit seines Handelns bes- tätigt wurde -, muss ebenfalls nicht mehr aufgeklärt werden:

- Tatsache ist, dass ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht und der Landesbeauftragte für den Datenschutz unabhängig voneinander festgestellt haben, dass die Unter- richtung des Staatssekretärs durch den vorgesetzten Fachminister nicht nur zuläs- sig, sondern dienst- und datenschutzrechtlich geboten war.

- Und: Tatsache ist auch, dass die zuständige Kieler Staatsanwaltschaft dem Minis- ter ausdrücklich attestiert hat, dass keine Veranlassung bestand und besteht, ge- gen den Minister selbst wegen der Verletzung von Dienst- oder Privatgeheimnissen zu ermitteln.

Was bleibt, ist die Frage, in welcher Form und auf welchem Weg der Wirtschaftsminis- ter den staatsanwaltschaftlichen Vermerk erhalten und weitergeleitet hat – ob per Fax oder per Boten oder wie auch immer: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein derart ge- wichtiges Detail den verfassungsmäßigen Zweck eines Untersuchungsausschusses erfüllt, über Tatbestände im öffentlichen Interesse aufzuklären. Ich bin vielmehr sicher, dass an dieser Frage in Schleswig-Holstein außer den Antragstellern überhaupt nie- mand interessiert ist.

Die Menschen in Schleswig-Holstein wollen, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen und ihnen helfen, ihre wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu lösen. Dass die Oppositi- on in Ermangelung konstruktiver sachpolitischer Alternativen zur Regierung Regie- rungsmitglieder persönlich angeht, ist zwar nachvollziehbar, aber ebenso durchsichtig.

Die SPD-Landtagsfraktion wird sich bei der Abstimmung über den Antrag der Stimme enthalten. Denn: -3-



- Selbstverständlich respektieren wir das parlamentarische Minderheitenrecht, zu jedwedem Gegenstand einen Untersuchungsausschuss zu verlangen. - Wir wollen mit unserer Enthaltung aber auch kundtun, dass wir diesen Untersu- chungsausschuss für überflüssig halten: Es handelt sich dabei nach unserer festen Überzeugung um nichts anderes als den untauglichen Versuch der Opposition, ei- nem kompetenten und angesehenen Minister am Zeuge zu flicken, dem sie fach- lich nicht das Wasser reichen kann. (SIB)