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19.10.00
17:44 Uhr
FDP

Cristel Happach-Kasan zum Küstenschutz

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 246/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 19. Oktober 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In ihrer Rede zu TOP 38 (Küstenschutz) sagte die agrarpolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
Der Bericht der Landesregierung stellt knapp den Stand der Umsetzung des Generalplans Deichverstärkung, Deichverkürzung und Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahr 1963 dar. Dieser Plan



Presseinformation wurde zuletzt 1986 fortgeschrieben.
24% der Fläche Schleswig-Holsteins sind potentiell überflutungs- gefährdet.
Daher ist es nur zu verständlich, dass selbst der bloße Anschein der Vernachlässigung des Küstenschutzes für erhöhte Aufmerksamkeit bei den Menschen an der Westküste sorgt. Zu Recht wurde der Küstenschutz bei der Novellierung des Nationalpark-Gesetzes berücksichtigt. Es besteht bei den Menschen der Verdacht, dass in der Verfolgung von Zielen des Naturschutzes, Belange des Küstenschutzes vernachlässigt werden könnten. Es gibt solche grünen Träumereien, und sie beunruhigen die Menschen, deren Sicherheit von der Sicherheit der Deiche abhängt. Gleichwohl gibt es einen Konsens, dass die Notwendigkeit eines umfassenden Küstenschutzes nicht in Frage steht.
Seit der Sturmflut 1962 sind 2,7 Milliarden DM in den Küstenschutz investiert worden. Diese Investitionen haben zum Erfolg geführt. Obwohl die Sturmfluten der Jahre 1976, 1981 und 1990 die bisher höchsten Wasserstände gebracht haben, sind keine Menschen in den Sturmfluten gestorben und es sind auch keine größeren Sachschäden zu verzeichnen. Insgesamt ist daher festzuhalten, dass der Küstenschutz in Schleswig-Holstein erfolgreich ist.
Bleibt die Frage, wie es weitergeht. Es soll ein neuer Generalplan Küstenschutz aufgestellt werden und die Landesregierung überlegt, eine eigenes Küstenschutzgesetz analog zu den Gesetzen in Niedersachsen und Hamburg vorzulegen. Die F.D.P. steht diesen Vorhaben aufgeschlossen gegenüber.
Die Qualität eines neuen Generalplanes wie auch eines Küsten- schutzgesetzes hängen davon ab, wie sorgfältig die Grundlagen erarbeitet werden, wie kritisch die bestehende Praxis bewertet wird. 2 Dabei darf es keine Tabus geben. Bei der Erarbeitung eines neuen Generalplans wird auch zu entscheiden sein, ob das ursprüngliche Vorhaben des Baus eines Dammes zur Insel Pellworm aus Gründen des Küstenschutzes wieder aufzunehmen ist.
Die verschiedenen Versuche zur Verbesserung des Küstenschutzes der Insel Sylt haben sehr deutlich gemacht, dass mit neuen und alten Methoden des Küstenschutzes sehr viel Geld in den Sand gesetzt werden kann. Es besteht dringender Handlungsbedarf, es ist aber auch offensichtlich, dass eine optimale Methode zur Sicherung der Insel noch nicht gefunden ist, weitere Versuche, von denen einige natürlich auch fehlschlagen können, erforderlich sind.
Die Berichte von den Deichschauen in Dithmarschen zeigen, dass die Problemlagen sich geändert haben. Nicht das Wasser vor dem Deich ist das Problem sondern das Wasser hinter dem Deich. Die Probleme der starken Regenfälle im Herbst 1998 haben wir hier diskutiert. Das Wasser fließt nicht mehr aus dem Hinterland ab, weil die starke Sedimentation die Priele versanden lässt. Das Ausbaggern der Priele ist enorm teuer und auf Dauer keine Lösung. Es sind neue Maßnahmen erforderlich. Nur eines ist sicher, man kann nicht alles so lassen, wie es ist. Früher ist in dieser Situation eingedeicht worden, jetzt werden Schöpfwerke diskutiert. Beide Lösungen sind auf ihre Vor- und Nachteile hin zu überdenken. Die Bestimmungen des Nationalparkgesetzes dürfen kein Hindernis sein, langfristig zukunftsweisende Lösungen zu erarbeiten.“