TOP 5 Ursula Sassen: Finanzminister setzt auf Atomstrom
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 369/00 vom 18. Oktober 2000TOP 5 Ursula Sassen: Finanzminister setzt auf AtomstromUnser Antrag vom 30.06.2000, von der Einführung einer Oberflächenwasser- entnahmeabgabe abzusehen, wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90 die Grünen und des SSW abgelehnt.Die Landesregierung ist eine stichhaltige ökologische Begründung bis heute schuldig geblieben und hat auf meine Kleine Anfrage zugeben müssen, dass sich bei dem von Kernkraftwerken zu Kühlzwecken benutzten Wasser keine ökologischen Veränderungen im Bereich der jeweiligen Einleitungsstellen ergeben haben und die entnommene Wassermenge in vollem Umfang dem Wasserkreislauf wieder zugeführt wird.Im Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammern zu Kiel und Flensburg heißt es in der Ausgabe 10/2000: „Die Nutzung von Oberflächenwasser für Kühlzwecke führt neben einer vernachlässigbaren Erwärmung – zu einer Sauerstoffanreichung des Wassers, und durch die teilweise Reinigung des Wassers ist die Qualität meist höher als vor der Entnahme. Eine Umstellung auf Kreislaufführung mit Kühltürmen hat sogar ökologisch negative Konsequenzen: Der erhöhte Energieverbrauch führt zu vermehrten CO2-Emissionen in der Atmosphäre.“Die wohlklingende ökologische Begründung des Umweltministeriums ist also Makulatur. Und wenn der Umweltminister als Beispiel für die Dimension der jährlichen Entnahmemenge des Kernkraftwerkes Brokdorf die fast siebenfache Menge des Selenter Sees anführt, mag dies als Beitrag für „ Die Sendung mit der Maus“ staunende Kinderaugen hervorrufen, ich frage mich: „was soll das? Wenn ich die Wassermenge eines Eimers in einen anderen schütte, was habe ich dann „entnommen“?Oberflächenwasser ist in Schleswig-Holstein zum Glück kein knappes Gut. Es ist politisch gewollt, dass mit § 4 des Grundwasserabgabengesetzes Investitionen begünstigt wurden, die zu einer Verlagerung von Grundwasserentnahme zur Entnahme aus oberirdischen Gewässern führen.Betriebe, die sich in diesem Sinne engagiert und investiert haben, werden nun mit dieser neuen Abgabe bestraft. Das alles interessiert Sie, Herr Minister Müller offensichtlich gar nicht. Zwischenzeitlich sind Stellungnahmen der Betroffenen und verschiedener Verbände eingegangen, die Sie mit keinem Wort berücksichtigen.Sie geben sich noch nicht einmal die Mühe, wenigstens so zu tun, als würden Sie fundierte Bedenken der Betroffenen in ihre Überlegungen einbeziehen. Sie halten stur an Ihren Argumenten fest.Dies geht zum einen daraus hervor, dass Sie in der ersten Haushaltsberatung der gemeinsamen Finanz- und Umweltausschusssitzung keine Notwendigkeit zur Korrektur des eingestellten Betrages von DM 46 Mio. für das Jahr 2001 sehen und zum anderen, dass Sie ihren Gesetzentwurf gegenüber der ersten Fassung nur unwesentlich verändert haben.Mit der bereits bei anderen Gesetzgebungsverfahren dieser Landesregierung unnachahmlichen Selbstherrlichkeit präsentieren Sie uns und den Betroffenen einen Entwurf, bei dem es wegen des „Hau-Ruck-Verfahrens“ an der nötigen Sorgfalt und Weitsicht fehlt.Mit Ihrer Variante der OWAG können Sie sich nicht mit der anderer Bundesländer vergleichen, zumal Sie es ja primär auf die 3 Kernkraftwerke abgesehen haben. Mit der Bagatellegrenze von DM 5.000,-- haben Sie eine Konstruktion gefunden, die den Kreis der potentiell Aufmüpfigen überschaubar hält. So glauben Sie! Aber wundern Sie sich nicht, die Auswirkungen dieses Gesetzes werden einem Stein gleich, den man ins Wasser wirft, Kreise ziehen: Aufgrund der Marktbedingungen werden die Kraftwerksbetreiber gezwungen sein, allein wegen der Einführung der OWAG den Strompreis um ca. 0,31 bis 0,35 Pfennig pro KWh zu erhöhen.Darüber hinaus ist nach dem jetzigen Gesetzentwurf das ökologisch sinnvolle Pumpspeicherwerk Geesthacht mit 19 Arbeitsplätzen von der Stillegung bedroht.Bei der Kiesgewinnung werden Verfahren mit hohem Wasserverbrauch eingesetzt, so dass die Abgabenlast auch dort zur Existenzbedrohung führen könnte.Ihre Oberflächenwasserabgabe dient in vollem Umfang der Haushaltsanierung, auch wenn die Hälfte der Einnahmen für die Verbesserung der oberirdischen Gewässer, der aquatischen Ökosysteme und der von ihnen abhängigen Landökosysteme usw. verwendet werden soll.Dies alles sind keine neuen, zusätzlichen Maßnahmen. Sie sind bereits in ähnlicher Größenordnung in vergangen Haushaltsjahren angefallen und aus anderen Töpfen finanziert worden. Mit einer Umschichtung wird vorgegaukelt, dass das Gesetz umweltpolitisch erforderlich ist.Dieses Gesetz ist verlogen und stinkt wie die Ökosteuer.Wie soll ich das Zitat des Energieministers Möller vom 10.10.00 verstehen?„Wer auf Atomstrom setzt, vergibt Marktchancen und verkennt das wachsende ökologische Bewusstsein der Verbraucher.“ Herr Minister, Sie setzen doch selbst auf Atomstrom!Sie wollen mit den Einnahmen aus der OWAG der Kernkraftwerke Ihren Haushalt sanieren! Das AKW Brunsbüttel trägt laut Ihrer Presseerklärung aufgrund der angegebenen Restlaufzeit noch ca. 7 Jahre, das AKW Krümel noch 14 und das AKW Brokdorf noch 18 Jahr dazu bei.Frau Simonis weiß, warum sie auf „Wellness“ setzt! Wir werden nämlich die Vision vom attraktiven Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein aufgeben müssen und statt dessen auf eine staufreie Fahrrad - Wellness -Tour mit frischen, nicht gen- manipulierten Gurkenscheiben im Gesicht umsatteln müssen, das hat was, aber es bringt nichts!Wir fordern daher: Keine Oberflächenwasserabgabe für Schleswig-Holstein! Angesichts der Defizite bei den Verkehrsanbindungen in unserem Land wird eine zusätzliche Abgabenlast unsere Region noch weiter abkoppeln.